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Auszug - Sonstiges  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:47 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gunzelin Realschule
Ort: Gunzelinstr. 42, 31224 Peine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a) Radwege:

Frau Schneider beantwortet eine Anfrage der Grünen. Diese hatten unter Verweis auf einen Artikel in den Peiner Nachrichten vom 11.04.2019 gebeten mitzuteilen, inwieweit kreiseigene Flächen entlang der Radwege von Landwirten in Anspruch genommen werden. Zudem bitten sie um Angabe der Kreis-Radwege-Kilometer an landwirtschaftlichen Flächen, an denen die Möglichkeit bestehe, Blühstreifen anzulegen und Ermittlung der dafür entstehenden Kosten pro km.

 

Frau Schneider erläutert auf Basis einer Stellungnahme des Fachdienstes 25 (Straßen), dass Radwege an den freien Strecken der Kreisstraßen mit ihrer Außenseite in der Regel an Acker-, Weide- oder Wiesenflächen angrenzen. Die Asphalt- oder Betonbefestigung der Radwegfahrbahn wird dabei durch ein ca. 0,50 m bis 0,60 m breites Bankett (Grünstreifen mir Grasbewuchs)  von der landwirtschaftlich genutzten Fläche abgetrennt. Nicht sichtbar, unterhalb der Grasnarbe des Banketts, befindet sich der seitliche Teil des Radwegoberbaus mit einer Breite von 0,40 m.

Wenn bei der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen, über die Grundstücksgrenze hinaus, auch Teile des Banketts einbezogen werden, kann das zu Beschädigungen des Fahrbahnoberbaus führen.

Dieses war jedoch im genannten Fall auf der K 13 (Zeitungsartikel) nicht der Fall. Das Bankett ist inzwischen sichtbar begrünt und mit der erforderlichen Breite wiederhergestellt. Kosten und Aufwand sind dem Landkreis Peine nicht entstanden.

 

Generell kommen solche Vorfälle eher selten vor und sind bislang auch immer ohne Schaden am Radwegoberbau geblieben.

 

Der Landkreis Peine hat 90,5 km Radwege außerhalb von Ortsdurchfahrten. Der darin enthaltene Anteil der Radwege an landwirtschaftlichen Flächen kann nur mit hohem Aufwand ermittelt werden.

 

FD 25 hat bereits 2013/14 Blühflächen an Kreisstraßen angelegt, was auch positiv in der Öffentlichkeit registriert wurde. An insgesamt 17 gut sichtbaren Stellen im gesamten Landkreisgebiet wurden Kleinflächen mit einer Größe von insgesamt ca. 1000 m² angelegt.  Es hatte sich jedoch herausgestellt das der Straßenbetriebsdienst insbesondere maschinentechnisch nicht für  die Herrichtung und Pflege derartiger Flächen aufgestellt ist. Die Kosten und der Aufwand haben sich als hoch erwiesen, sodass  die Maßnahme wieder eingestellt wurde.

 

Ob sich Bankettflächen an Radwegen für Blühflächen nutzen lassen wäre noch zu prüfen. Neben der geringen Breite von 0,50 m bis 0,60 m ist auch der o. b. unter der Grasnarbe des Banketts befindliche Fahrbahnoberbau zu berücksichtigen. Dieser wird bereits in einer Tiefe von 0,15 m angetroffen und darf nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden. Ebenfalls wäre zu beachten, dass eine Beeinträchtigung der nutzbaren Radwegbreite nicht erfolgen darf. Deshalb werden die Bankette zwei- bis dreimal im Jahr gemäht. Ob das bei der Einsaat von Blühsaatmischungen erforderlich wird wäre noch zu prüfen.

 

Für die Anlage von Blühstreifen ist von Kosten in Höhe von 10 bis 12 €/m² auszugehen.         

 

Sollte die Anlage von Blühstreifen an Radwegbanketten gewünscht sein, wird seitens FD 25 vorgeschlagen nach einer Machbarkeitsprüfung hinsichtlich der Beeinträchtigung des Fahrbahnoberbaus, zunächst an zwei bis vier Strecken mit einer Länge von jeweils mindestens 500 m unterschiedliche Blühsaatmischungen einzubringen. Nach mindestens zweijähriger Probephase wäre über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Im Haushalt wären zu diesem Zweck, je nach Umfang,  zusätzliche Mittel in Höhe von 6.000 bis 12.000 € bereitzustellen.

 

Darüber hinaus wird FD 25 bei seiner nächsten Radwegbaumaßnahme (K 41 Hohenhameln – Ohlum) zur Erstbegrünung der gesamten Bankettflächen ein entsprechendes Regiosaatgut verwenden.

 


b) LSG Erse-Aue

Frau Schneider berichtet, dass die erwartete Stellungnahme der Fachbehörde erst am 17.05 eingegangen ist und nun die erforderliche Einarbeitung der Anmerkungen durchgeführt wird. Aktuell ist anzunehmen, dass die Auslegungsphase der Änderungsverordnung in die Sommerferien fällt, sodass die Auslegungsdauer und Frist zur Stellungnahme entsprechend um 1-2 Wochen verlängert werden soll. Ebenso soll wieder ein Info-Termin stattfinden und es wird geprüft inwieweit ein Zugriff auf den Verordnungsentwurf über die Homepage des Landkreises ermöglicht werden kann.

 

Ausschussvorsitzende KTA Weyberg bittet darum, wenn offensichtlich viele kritische Stellungnahmen zu erwarten sind, dies im Ausschuss rechtzeitig zu thematisieren.

 

 


c) Gestaltung Grünanlagen

Dezernent Mews berichtet von der Umgestaltung der Grünanlage vor dem Kreishaus I. Die Fläche wurde gemäht, es wurde ein Kulturrasen angelegt und es soll eine Wildblumenwiese entstehen. In Form eines Mitmach-Projektes soll dort in Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Künstler ein Insektenhaus gebaut werden.

Ebenso wird am Burgberg ein Behindertenparkplatz eingefügt.

Bürgervertreter Streichert weist daraufhin, dass die neuangelegte Grünfläche entsprechend den Lebensbedingungen der Insekten nicht vor dem 15.06 und nicht ein einem Stück gemäht werden soll. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Film „Dier Wiese“ von Jan Haft der sehenswert sei.