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Auszug - Kreisstraße 69 Wense - B 214  

9. Sitzung des Ausschusses für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 04.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum Burgberg
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2019/478 Kreisstraße 69 Wense - B 214
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr KTA Laaf stellt die Informationsvorlage zur Diskussion. Frau KTA Waldeck berichtet von der Begehung der Wenser Allee und stellt fest, dass niemand von der Bürgerinitiative dieser Sitzung beiwohnt. Sie fragt nochmal nach den Gründen, die zur Entscheidung für die Südseite geführt haben. Herr Burgdorf erläutert detailliert alle Faktoren, die zu der Entscheidung geführt haben. Frau KTA Waldeck weist darauf hin, dass die Naturschutzverbände eine Klage gegen den Bau des Radweges auf der Südseite anstreben, was zu weiteren Verzögerungen führen könnte. Herr KRB Mews informiert, dass auch weiterhin der Dialog zwischen dem Landkreis und den Umweltverbänden stattfinden wird. Frau KTA Waldeck gibt zu bedenken, dass der Bestand an Fledermäusen auch als wichtiger Grund bei der Auswahl der Radwegsseite beachtet werden muss. Herr Burgdorf legt dar, dass auch die Anzahl der Fledermausquartiere untersucht wurde. Auch vor Baubeginn wird die Situation nochmals von Sachverständigen kartiert werden. Den Fledermäusen könnte weit vor der Baumaßnahme bereits Ausweichquartiere zur Gewöhnung angeboten werden. Herr KTA Jakubowski fragt, ob noch weitere geschützte Tierarten dort zu finden sind. Frau KTA Waldeck teilt mit, dass ihr hier nur die Fledermäuse bekannt sind. Herr KTA Laaf stellt abschließend fest, dass 12 Jahre Dialog ausreichend gewesen sein sollten und das Bauvorhaben nun durchgeführt werden sollte.

 

 


Beschluss:

 


Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss nimmt die Sachdarstellung zur Kreisstraße 69 Wense – B 214 zur Kenntnis.