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Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2019 für das Budget der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter), Gesundheit sowie der Dezernatsleitung 3  

16. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gunzelin Realschule
Ort: Gunzelinstr. 42, 31224 Peine
2019/517 Produktbericht Stand 30. Juni 2019 für das Budget der Fachdienste Soziales, Arbeit (Jobcenter), Gesundheit sowie der Dezernatsleitung 3
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
  Aktenzeichen:Dez.3
Federführend:Fachdienst Soziales Beteiligt:Dezernat 3
Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth  Fachdienst Arbeit
   Fachdienst Gesundheitsamt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Controller Herr Heinisch gibt einen kurzen Überblick über das Produkt. Bezogen auf das Gesamtbudget des Landkreises Peine zeichnete sich mit Stand 30.06.2019 ein positives Ergebnis in Höhe von ca. 6 Mio € ab. Aufgrund notwendiger Pensionsrückstellungen in Höhe von ca. 1,5 Mio € hat sich diese Summe zwischenzeitlich entsprechend reduziert. Insgesamt ist aber ein positiver Budgetabschluss für das Jahr 2019 absehbar. Für das Dezernat 3 ist ein positiver Abschluss in Höhe von ca. 3 Mio € prognostiziert.

Die Ausschussvorsitzende bringt zum Ausdruck, dass die Entwicklung insbesondere in den Bereichen Jobcenter und Heimaufsicht sehr erfreulich ist; durch die Einstellung einer Pflegefachkraft im Bereich der Heimaufsicht ist eine Verbesserung der Zielerreichung absehbar.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter ergänzt, dass nach ihr vorliegenden Informationen der Frauenanteil der schwer oder nicht in Arbeit vermittelbaren Personen bei 54 % liegt. Die Gründe hierfür sind vielfältig (Zuwanderung, Frauen mit Kindern, traditionelle Familienstrukturen, fehlende Berufsausbildung). Hier sollte geschaut werden, wie diese Gruppen besser erreicht werden können.

FDL Herr Sommer erklärt, dass der Fachdienst Arbeit hier im Jahr 2019 bereits einen Schwerpunkt gebildet hat. Diese Schwerpunktarbeit soll im Jahr 2020 fortgesetzt werden.

KTA Frau Spittel bittet hinsichtlich der in der letzten Ausschusssitzung vorgestellten Arbeitsstellen im Sinne des § 16 i SGB II um Mitteilung, in welchem Umfang zwischenzeitlich Arbeitsstellen besetzt werden konnten.

FDL Herr Sommer erklärt, dass seit Beginn der Maßnahmen ca. 50 Arbeitsstellen besetzt wurden; ca. 6 vermittelte Stellen wurden in der Probezeit aus verschiedenen Gründen wieder aufgegeben.

KTA Möhle ergänzt, dass ihm im Landkreis Peine ansässige Arbeitgeber erklärt haben, dass die begleitete Form der Anbahnung der Arbeitsstellen (Kennenlernengespräche, Kurzpraktika) als sehr positiv empfunden werde.

Bürgervertreterin Frau Schlaugat bittet in Bezug auf die noch nicht erfolgte Einigung mit dem Land hinsichtlich der Erstattungsregelung für zusätzliche Personalkosten im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Umsetzung BTHG) um Mitteilung, ob zwischenzeitlich eine Regelung absehbar ist.

Controller Herr Heinisch erklärt, dass noch keine offizielle Mitteilung des Landes vorliegt. Es liegen Informationen vor, dass die Personalkosten für die Jahre 2017 und 2018 im Rahmen einer Pauschalzahlung abgegolten werden sollen; für die Zeiträume ab 2019 soll eine dauerhafte Regelung erzielt worden sein. Genaue Zahlen sind noch nicht bekannt.

Bürgervertreterin Frau Schlaugat bittet darum, dass der Ausschuss nach Einigung informiert wird.

Weiterhin bittet Bürgervertreterin Frau Schlaugat um Erläuterung, was die Gründe der drastischen Steigerungen der Vergütungen für stationäre Pflege sind.

FDL Herr Schröter erläutert, dass dieses Auswirkungen des Fachkräftemangels im Pflegebereich sind. Die Stellenbewerber/innen haben die Möglichkeit, höhere Gehälter zu vereinbaren; diese höheren Gehälter machen sich nachfolgend in den Pflegesatzverhandlungen/-vereinbarungen bemerkbar. In 2019 wurden im Rahmen der Tarifverhandlungen drastische Steigerungen vereinbart, welche zum Zeitpunkt der Budgetberatungen 2019 noch nicht absehbar waren. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Pflegeeinrichtungen dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages beitreten und dadurch eine weitere Steigerung der Kosten die Folge ist.

Bürgervertreterin Frau Schlaugat sieht es positiv, dass Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen tariflich entlohnt werden. Die Folgen daraus, also die Mehraufwendungen, die durch Bewohner/innen der Einrichtungen oder in letzter Konsequenz durch die Kommunen zu tragen sind, können auf Dauer nicht akzeptiert werden. Hier sieht sie die Notwendigkeit einer politischen Diskussion, die eine Änderung des Pflegeversicherungsgesetzes mit sich bringt.

Bürgervertreterin Frau Schlaugat bittet zu den Aussagen zum Produkt Heimaufsicht um Erläuterung, mit welchen Maßnahmen das Erreichen der Qualitätsziele für 2019 noch geschafft werden kann.

Die Ausschussvorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn weist darauf hin, dass eine Zielerreichung durch die bereits eingestellte Pflegefachkraft in den folgenden Jahren gesichert ist. Für 2019 kann das Qualitätsziel nicht mehr erreicht werden, da die Pflegefachkraft erst zum 1. Juli 2019 seine Tätigkeit im Umfang von 0,75 Stellenanteilen aufgenommen hat.

Bürgervertreterin Frau Schlaugat erklärt, dass die Personalstärke im Bereich der Heimaufsicht aus ihrer Sicht weiterhin nicht ausreichend sei und dass hier weiterhin genau beobachtet werden muss, ob ein weiteres Nachsteuern, also eine weitere Personalaufstockung notwendig sei.

KTA Frau Waldeck bitte um Auskunft, wie sich die Integrationszahlen bei Flüchtlingen mit Duldung bzw. mit Aufenthaltserlaubnis darstellen, also wie viele Arbeitssuchende gibt es und wie viele konnten schon beschäftigt werden.  Nach ihrer Kenntnis ist eine Integration der genannten Gruppen in den Arbeitsmarkt sehr schwierig.

FDL Herr Sommer erklärt, das sich diese Gruppe im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Arbeit nicht als besonders problematisch darstellt. Die Integrationsquote im Landkreis liegt insgesamt bei 31 %; für den Bereich der Flüchtlinge liegt diese bei 29 %. Die Gruppe der Flüchtlinge stellt keine besondere Zielgruppe mehr dar, weil eine gute Vermittelbarkeit gegeben ist. Die Menschen sind motiviert und wollen ihren Lebensunterhalt selbst sichern. Die Gruppe an sich ist aber sehr arbeitsintensiv, da im Vorfeld einer Integration Fragen im Kontext Sprache, Ausbildungsstand, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Ausbildungsberufe, Integrationskurse zu klären sind. Oft sind die Menschen durch Krieg und Flucht traumatisiert oder es gibt auch Personen mit einem geringen Bildungsstand.

KTA Herr Samieske erläutert, dass im Bereich der Pflegeleistungen eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und deren Familien unterbleiben muss. Er sieht hier Bund und Land in der Pflicht, Maßnahmen zu entwickeln.

Zum Bereich Arbeitsstellen § 16 i SGB II führt KTA Herr Samieske aus, dass aus seiner Erinnerung einmal von 200 Arbeitsstellen ausgegangen wurde und bittet um Auskunft.

FDL Herr Sommer erklärt, dass im Rahmen der Planungen im Kundenbestand des Fachdienstes Arbeit 200 potentielle Bewerber ermittelt wurden. Gleichzeitig waren ca. 100 geeignete Arbeitsstellen gemeldet. Aktuell sind ca. 52 Stellen besetzt. Eine Besetzung der Stellen bedarf eines passgenauen Matchings, welches teilweise sehr schwierig ist. Maßnahmen und Methoden werden aber fortwährend weiter entwickelt.

KTA Herr Samieske fragt nach, ob in diesem Bereich ein Austausch mit anderen Trägern stattfindet.

FDL Herr Sommer erklärt, dass der Fachdienst Arbeit an allen maßgeblichen Arbeitskreisen und Vergleichsringen beteiligt ist und ein Austausch mit anderen, insbesondere der kommunalen Jobcenter, gewährleistet ist.

KTA Herr Möhle teilt mit, dass er von Arbeitgebern erfahren habe, dass ein Ausbildungsverhältnis im Handwerksbereich mit einem geflüchteten Jugendlichen nicht zustande gekommen ist, da vermutet wurde, dass dieser den Anforderungen in der Berufsschule nicht gewachsen ist. KTA Möhle bittet um Mitteilung, ob es hier Hilfeangebote gibt.

FDL Herr Sommer erklärt, dass es bei Leistungsempfängern nach dem SGB II individuell zu Unterstützung durch den Fachdienst Arbeit kommen kann. Es gibt verschiedene Maßnahmen und Qualifizierungsträger, die Kurse im Bereich Sprache, Integration, Nachqualifizierung, Bildung, Arbeitssicherheit, Hygienestandards etc. anbieten. Als Ansprechpartner steht das Jobcenter zur Verfügung.

Die Ausschussvorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn stellt fest, dass der Ausschuss von der Informationsvorlage 2019/517 Kenntnis genommen hat.