Inhalt

Auszug - Informationen der Verwaltung  

16. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 30.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gunzelin Realschule
Ort: Gunzelinstr. 42, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

 

Die Gleichstellungsbeaufttragte Frau Tödter  gibt einen kurzen Überblick über das weitere Vorgehen im Kontext Umsetzung der Istanbul Konvention im Landkreis Peine. Das Thema wurde im Frühjahr 2019 im AGAS vorgestellt. Die geplanten Gespräche mit dem Frauenhaus, der BISS Beratungsstelle Häusliche Gewalt und der Beratungsstelle Heckenrose zur Ermittlung von Verbesserungsbedarf wurden geführt.

Ergebnis: Es hat sich in den letzten Jahren ergeben, dass der Unterstützungsbedarf der meisten Frauen und Kinder weit über die „Überwindung und Verarbeitung der erlebten Gewalt“ hinausgeht. Neben der erlebten häuslichen Gewalt haben Frauen häufig weitere Problemlagen wie Erlebnisse von Flucht und Vertreibung, unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Überschuldung und mehr. Häufig leben zur selben Zeit Frauen aus sehr unterschiedlichen Kulturkreisen im Frauenhaus und auch die Verständigung untereinander ist aufgrund der Sprachbarrieren oftmals unterbrochen, so dass Missverständnisse und Konflikte einen guten Nährboden finden. Ein erster Verbesserungsbedarf besteht also im Bereich der Kommunikation, des Dolmetschens in der täglichen Arbeit im Frauenhaus. Zur Zeit nimmt das Frauenhaus Peine an einem landesweiten Projekt “Worte helfen Frauen“ zum Telefondolmetschen teil, das aber Ende nächsten Jahres ausläuft. Ein Konzept wie das „Videodolmetschen“, das auch vom Jobcenter genutzt wird, wäre für das Frauenhaus  zu installieren, später vielleicht auch für BISS Beratung und Heckenrose.

Ist die Stimmung im Frauenhaus besonders angespannt, sind die Mitarbeiterinnen intern für die Frauen erreichbar. Aufgrund der personellen Ressourcen ist jedoch dies nicht immer bedarfsgerecht möglich. Unabhängig davon ist die Ableistung von Rufbereitschaften neben der ohnehin anspruchsvollen hauptamtlichen Arbeit im Frauenhaus für die Mitarbeiterinnen langfristig sehr belastend. Dies meint die 24-stündige Erreichbarkeit. Dieses wird in Peine noch durch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses gewährleistet, kann aber auf Dauer nicht mehr sichergestellt werden. Hier ist die Sicherstellung der Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr durch vier bis fünf  Honorarkräfte, die wöchentlich beschäftigt werden eine dringende Maßnahme, die umgesetzt werden sollte (Kosten ca. 11.000 €). 

Frauenhaus und Beratungsstellen wünschen sich darüber hinaus einen Runden Tisch mit den vor Ort tätigen Organisationen/Behörden, u. a. Ausländerbehörde, Arbeitsamt, Jobcenter, Jugendamt, Täterberatungsstelle und Polizei, um eine Struktur für bessere Zusammenarbeit bei Themen wie nachgehende Beratung, Vermittlung in Arbeit, Übergangswohnen, Umgangsrecht zu installieren und  feste Ansprechpartner/innen zu benennen.

Eine Beschlussvorlage zum Thema soll für die Sitzung des Ausschusses im November 2019 erstellt werden.

KTA Frau Waldeck regt an, Mitarbeitende des Frauenhauses in einer der nächsten Sitzungen in den Ausschuss einzuladen, um eine Vorstellung der dortigen Arbeit zu ermöglichen.

Frau Tödter berichtet, dass das Projekt für “Aussteigerinnen aus der Prostitution“ noch nicht aktiv gestartet werden konnte, da die Peiner Heimstätte bisher keine geeignete Wohnung zur Anmietung zur Verfügung hatte. Inzwischen führte Frau Tödter ein Gespräch mit dem Anbieter Wohnbau Salzgitter; eine schnelle Prüfung und Rückmeldung wurde vereinbart.

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter  weist darauf hin, dass der Frauenempfang dieses Jahr am 7. November 2019 stattfinden wird. Inhaltlich wird sich dieser mit dem Thema „Sexismus“ beschäftigen. Hier war die Klimaaktivistin Hannah Springer aus dem Landkreis Peine indirekte Ideengeberin. Sie hatte die Gleichstellungsbeauftragte angesprochen, um ihren Wunsch vorzubringen, doch mehr junge Frauen für die Veranstaltungen der Gleichstellungsbeauftragten zu gewinnen. Sie führten beide mehrere Gespräche und sind auf die Idee gekommen, ein eigenes gemeinsames Projekt zu entwickeln, nämlich zum Thema „Sexismus“. Auf dem diesjährigen Frauenempfang werben beide für das Projekt, Hannah Springer wird zudem ihren Poetry Slam dazu vortragen.

Kreissozialrätin Frau Prof. Dr. Friedrich berichtet über ein Strategietreffen von Verantwortlichen der Städte Wolfsburg und Braunschweig und der Kreise Gifhorn und Peine am 15. August 2019, an dem sie teilgenommen hat. Thema war die Hebammenversorgung in der Region.

Es wurde vereinbart, dass die teilnehmenden Kommunen eher das Modell der Kooperation tragen wollen, anstatt sich Hebammen gegenseitig abzuwerben. Dieses besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Akademisierung des Hebammenberufs. Nach dem Strategietreffen hat sich jetzt ergeben, dass die Universität Ostfalia in Wolfenbüttel den Studiengang Hebammenausbildung anbieten wird.

KTA Herr Samieske erklärt, dass er sehr erfreut über das Geschehen ist, da er selbst gegen die Beschlüsse des Kreistages zum Thema Hebammenrichtlinie und Hebammenzentrale gestimmt hat.

KTA Frau Pifan bittet um Erläuterung, wie hinsichtlich der Einrichtung der Hebammenzentrale im Klinikum Peine und der finanziellen Förderung der Fortbildung der Bestandshebammen verfahren wird. Hier sollte vor dem Hintergrund der höheren Attraktivität einer Hebammentätigkeit im städtischen Bereich geprüft werden, ob eine Zurückstellung der Tätigkeit aus den vorliegenden Beschlüssen sinnvoll ist.

Kreissozialrätin Frau Prof. Dr. Friedrich entgegnet, dass es sich bei ihren Ausführungen lediglich um einen Sachstand aufgrund des Strategietreffens handelt.

KTA Frau Pifan fragt, wie der aktuelle Sachstand bei der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses Hebammenrichtlinie und Hebammenzentrale ist, und bittet um Bericht im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung.

Kreissozialrätin Frau Prof. Dr. Friedrich antwortet, dass die Umsetzung der vorliegenden Beschlüsse nicht angehalten ist.