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Auszug - Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine  

Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2020/767 Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende Frau KTA Weyberg verweist auf drei redaktionelle Fehler in der Vorlage.

 

Dezernent Mews verweist auf einen Antrag der FDP aus dem August dieses Jahres. Dieser Antrag zielte auf viele Dinge ab, die mit der nun vorliegenden Vorlage umgesetzt werden sollen, sodass der Antrag hier behandelt werden kann. Der entsprechende Antrag liegt dem Protokoll als Anlage 1 bei.
 

Herr KTA Hänsel ist einverstanden.

Dezernent Mews skizziert kurz den Hintergrund der Beschlussvorlage.

Anschließend stellen Frau Köhler und Dezernent Mews die Inhalte mittels einer Präsentation vor, welche dem Protokoll als Anlage 2 beiliegt.

 

Frau KTA Maurer-Lambertz weist ausdrücklich auf die Dringlichkeit hin Bündnispartner aus der Wirtschaft in das weitere Vorgehen mit einzubeziehen und zu sensibilisieren.

 

Dezernent Mews erklärt, dass mit der Vorlage ein Eckpunktpapier geschaffen wurde, deren einzelne konkrete Instrumente noch nicht ausformuliert sind und Anregungen und Ideen gerne aufgenommen werden. Es ist durchaus vorstellbar in dem vorgesehenen Klimabeirat Vertreter der verschiedenen Berufsstände wie z. B. Kaufmannschaft aufzunehmen.

 

Die Ausschussvorsitzende Frau KTA Weyberg gibt den Ausschussvorsitz für diesen Tagesordnungspunkt an den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Herrn KTA Lampe ab.

 

Frau KTA Weyberg begründet den vorliegen Änderungsantrag der CDU mit dem Inhalt die Beschussvorlage dahingehend zu ändern, dass die Klimaschutzagentur organisatorisch an die Wito angegliedert wird, nicht in der Verwaltung,

 

Nach ausführlicher Diskussion über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten spricht sich die Mehrheit des Ausschusses für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus, der für seine Ausgestaltung mehrfach gelobt wird.

 

Der Änderungsantrag der CDU wird bei 3x Ja-Stimmen, 6x Nein-Stimmen und 1x Enthaltung abgelehnt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr KTA Lampe ruft zur Abstimmung über die Beschlussvorlage auf und übergibt den Ausschussvorsitz nach der Abstimmung zurück an Frau KTA Weyberg.

 


Beschluss:

 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsensvereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

In Abhängigkeit vom Umfang der Aufgaben, der sich aus der o.g. Konsensvereinbarung für die Klimaschutzagentur des Landkreises ergibt, soll diese bedarfsgerecht personell erweitert werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens für 3 Jahre befristet wären.

Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

8

Nein-Stimmen:

 

3

Enthaltung/en:

 

0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokollanlage 1 TOP 9 Antrag FDP-Kreistagsfraktion - Klimaschutzagentur vom 23.08.2020 (2397 KB)      
Anlage 2 2 Protokollanlage 2 TOP 9 Strategische Eckpunkte KSA-Langfassung (1736 KB)