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Auszug - Produktbericht Stand 30. Juni 2013 für das Budget der Fachdienste Straßenbau, Bau- und Raumordnung und Zentrale Vergabestelle  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 17.09.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/109 Produktbericht Stand 30. Juni 2013 für das Budget der Fachdienste Straßenbau, Bau- und Raumordnung und Zentrale Vergabestelle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Becker, Angela
 
Wortprotokoll

Herr KBR Gemba verweist auf die Vorlage. Herr KTA Laaf bekräftigt, dass die Ausführungen über den Zielerreichungsgrad von hoher Bedeutung für die Politik seien. Er lobt in diesem Zusammenhang den Vortrag von Herrn Burgdorf in der letzten Sitzung des Ausschusses. Dieser Vortrag habe dazu geführt, dass die Politik über ihr weiteres Vorgehen im Straßenbau nachdenke.

Herr KTA Hoffmann bittet um Erläuterungen zum Budget der Zentralen Vergabestelle.

Herr Kruse erklärt, dass seit fünf Jahren –d.h. mit dem Start des Konjunkturpaketes II und den damit einhergehenden Vergabeerleichterungen – überwiegend Freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen durchgeführt werden. Die dafür von den Beschaffungsstellen zu zahlenden Erstattungsbeiträge sind im Vergleich zu den Erstattungsbeiträgen für öffentliche Ausschreibungen weit geringer. Zudem wurden in dieser Zeit die möglichen Leistungsverrechnungen mit verschiedenen Beschaffungsstellen der Kreisverwaltung nach und nach eingestellt. Außer mit dem IWB würden derzeit mit keiner weiteren Beschaffungsstelle Leistungen verrechnet.

Darüber hinaus habe die Umstellung auf die digitale Vergabe zur Folge, dass die in der Vergangenheit aus der Blanketerstellung erzielten Einkünfte wegfielen, da nach den geltenden Verdingungsordnungen den Bietern die digitalen Ausschreibungsunterlagen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssten. Andererseits werden die durch die eVergabe eingesparten Kosten (Sach- und Personalkosten) nicht ausgewiesen.

Der Ausschuss nimmt von der Informationsvorlage Kenntnis.