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Auszug - Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen  

5. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:37 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrum Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
2023/023 Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

EKRin Conrady berichtet, dass ein Vertragsentwurf vorliegt. Aktuell sind 34 über alle Gemeinden verteilte Anlaufstellen benannt. Für den Fall des Stromausfalles soll der Betrieb über Notstromaggregate ermöglicht werden, da die Feuerwehren handlungsfähig bleiben müssen. Die Mittel sind nicht für Wärmedecken, Suppen und Tee angedacht. FDL Ordnungswesen Hornemann ergänzt, dass es sich um reine Informationsstellen handeln soll, die dezentral verteilt sind. Bereits vor Corona fanden eine Vorstellung bei den Bürgermeistern sowie Gespräche über die Finanzierung statt. Die Förderung soll nicht zu einer Subventionierung der Feuerwehr werden. Feuerwehrhäuser müssen bereits nach DIN notstromversorgt gebaut werden.

 

KTA van Leeuwen erfragt, ob die Funkausrüstung vom Landkreis beschafft wird und wie der Katastrophenschutzalarm grundsätzlich ausgelöst werden soll. FDL Hornemann antwortet, dass eine Grundausrüstung beschafft wird. Solange Stromversorgung vorhanden ist, gibt es keine Probleme. Für den Fall, dass kein Strom vorhanden ist, müsse man z. B. TETRA Funk nutzen. Es wird zudem über ein eigenes Funknetz nachgedacht.

 

rgervertreter Rubin merkt an, dass im Leuchtturmkonzept Orte wie Bülten fehlen und eine fußufige Erreichbarkeit nicht überall gewährleistet ist und erfragt, welches Personal im Katastrophenfall in den Leuchttürmen eingesetzt werden soll. EKRin Conrady betont, dass es sich um einen ersten Schritt handelt. Auch beispielsweise in Hohenhameln sind noch nicht alle Bereiche fußufig erreichbar, im Laufe des Sommers soll jedoch eine weitere Förderrichtlinie zur politischen Beratung vorgelegt werden. Angesichts der Lage ist es aktuell erstmal wichtig, zu beginnen. Während der Arbeitszeiten könnten beispielsweise Verwaltungsbeschäftigte eingesetzt werden. Grundsätzlich gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Landkreis im Katastrophenfall Menschen zur Hilfe bestimmt.

 

KTA Schmidt merkt an, dass die Aufgabe des Katastrophenschutzes dem Land obliegt und erfragt, ob die Mittel dafür vollständig vom Land getragen werden. EKRin Conrady erläutert, dass das Konnexitätsprinzip nur Anwendung finden würde, wenn das Land z. B. die konkrete Ausrüstung vorschreiben würde. Eine 100%ige Übernahme der Kosten ist nicht realistisch.

 

KTA Schmidt stellt diesbezüglich die Frage, ob man sich nicht bereits um freiwillige Einsatzkräfte bemühen sollte, da er befürchtet, dass die Feuerwehr überfordert wäre. EKRin Conrady stellt klar, dass Soldaten und der THW je nach Katastrophenfall ohnehin bereits eingebunden sind und nach Betrachtung der Gesamtlage entschieden werden muss, wer herangezogen und durch die Gemeinde bestimmt wird. Als Beispiel nennt sie einen Flächengroßbrand, der ganz andere Handlungsoptionen als ein vollständiger Stromausfall erfordernrde.

 

KTA Wilke dankt der Verwaltung für die Erstellung des Konzeptes und wirft als Hinweis für die Finanzierung ein, dass im Landtag Niedersachsen ein Entschließungsantrag zur Förderung vorliegt. Sie erfragt zudem, wer die aktuell im Konzept aufgeführten Räumlichkeiten gemeldet hat und ob der Verteilung die Einwohnerzahlen zugrunde gelegt wurden. EKRin Conrady erklärt, dass der Entschließungsantrag bekannt ist, aber bisher keine Grundlage darstellt. FDL Hornemann erläutert, dass gemeindeweise Radien gezogen wurden, um eine erste Grundversorgung planen zu können. Die Orte wurden dann mit den Gemeinden abgestimmt. Die Gemeinden könnten darüber hinaus auch weitere Orte ausrüsten, wie in Lengede geschehen.

 

KTA van Leeuwenchte wissen, ob die Rathäuser notstromversorgt sind, worauf FDL Hornemann anmerkt, dass dies nur als Tipp an die Gemeinden gegeben werden kann.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zum „Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine“ über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

11

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0