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Auszug - Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen  

8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 15.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2023/023 Vertrag zum "Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine" über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeinsame Aussprache zu TOP 7 und 8:

Landrat Heiß dankt den kreisangehörigen Gemeinden sowie auch der Ersten Kreisrätin Conrady und ihrem Team für die sehr gute und fruchtbare Zusammenarbeit. Mit den Leuchttürmen werde eine echte Notfallversorgung sichergestellt. Es gelte im Falle eines Blackouts das abzupuffern, was zwingend erforderlich sei. Alles, was darüber hinaus an Vorsorge für den Notfall erforderlich sei, falle in die Entscheidungshoheit der Bürgerinnen und Bürger oder der jeweiligen Unternehmen.

Es handele sich bei dem Leuchtturmkonzept um einen ersten Schritt. Weitere Schritte würden folgen.

 

KTA Ilse Schulz begrüßt diese Maßnahmen zum Schutz der Belkerung bei Krisenlagen. Dabei handele es sich um den Schutz unterschiedlichster Art. Der Blick in die Welt zeige, dass man sich dem Thema nicht entziehen könne, zumal der Landkreis Mitverantwortung für den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger trage. In der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz am 06. März in der Mensa des Schulzentrums Ilsede sei hierzu umfassend vorgetragen und beraten worden. KTA Schulz dankt in diesem Zusammenhang der Ersten Kreisrätin Conrady und ihrem Team ausdrücklich für die sensible Darstellung und die Beratung. Gemeinsam mit den Gemeinden sei, auch unter Einbindung der Feuerwehren, ein abgestimmtes Konzept erarbeitet worden, das als ein erster Schritt in die richtige Richtung bezeichnet und ausgebaut werden könne und ein Nachsteuern bei Bedarf beinhalte.

KTA Ilse Schulz werde den Tagesordnungspunkten 7 und 8 daher zustimmen.

 

KTA Claudia Wilke dankt der Kreisverwaltung für die Vorlage des Leuchtturmkonzeptes als ersten Schritt im Rahmen des Katastrophenschutzes. Der Katastrophenfall sei ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt seien, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordern würde. Die zentrale Leitung erfolge durch den Katastrophenschutzstab des Landkreises Peine. Die Bevölkerung erhalte dann die notwendigen Informationen in den einzelnen Leuchttürmen in den Gemeinden. In den Ortschaften, wo bisher keine Leuchttürme vorgesehen seien, würden Aushänge an den jeweiligen Feuerwehrhäusern erfolgen. Auch der in der Einwohnerfragestunde bereits erwähnte Aufbau der flächendeckenden Sireneninfrastruktur im Landkreis Peine sei in diesem Zusammenhang ein Schritt in die richtige Richtung.

 

KTA Christian Meyer richtet ebenfalls seinen Dank an die Kreisverwaltung für die Erstellung dieses Konzeptes. Er fragt an, ob die anzuschaffenden Notstromaggregate stationär oder mobil seien und ob diese dann nicht nur für den Katastrophenfall, sondern auch für Feuerwehreinsätze zur Verfügung stünden. Zudem bittet er um Auskunft, wie die Versorgung mit Kraftstoff im Katastrophenfall erfolgen könne.

 

Erste Kreisrätin Conrady erläutert, dass sowohl fest installierte als auch mobile Notstromaggregate beschafft werden könnten, je nachdem, wie die örtlichen Voraussetzungen es sinnvoll erscheinen ließen. Bei mobilen Geräten müsse eine entsprechende Einspeisung in den Feuerwehrhäusern möglich sein. Die angeschafften Geräte stünden dann selbstverständlich auch für Feuerwehreinsätze zur Verfügung. Hinsichtlich der Kraftstoffversorgung erklärt Erste Kreisrätin Conrady, dass der Landkreis Peine im Erdölbevorratungsverband des Bundes eingetragen sei und bei einem flächendeckenden Stromausfall von dort mit Kraftstoff versorgt werden könne. Die Verteilung durch den Bund erfolge dann jedoch nach Priorität. Der Kraftstoff stünde dann nicht der Bevölkerung, sondern den Feuerwehren, dem Rettungsdienst und unter Umständen auch der Polizei, sofern sie nicht vom Land versorgt werde, zur Verfügung.

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertrag zum „Leuchtturmkonzept im Landkreis Peine“ über die Einrichtung und den Betrieb von Anlaufstellen für die Bevölkerung bei Krisenlagen zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

48

Nein-Stimmen:

 

1

Enthaltung/en:

 

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