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Auszug - Entwicklung eines Stufenplans - Verbesserung der Schulfähigkeit  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrum Ilsede
Ort: Am Schulzentrum 35, 31241 Ilsede
2023/026 Entwicklung eines Stufenplans - Verbesserung der Schulfähigkeit
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Prof Dr. Friedrich leitet den Tagesordnungspunkt ein und berichtet über den Werdegang der Präventionsketten. Alle Fachdienste des Dezernates 3 haben in diesem Rahmen die Kernthemen der Präventionsketten „Armut, Inklusion, Partizipation und Sozialraumorientierung“ als strategische Ziele ihrer Arbeit anerkannt. Mit dieser Beschlussvorlage sollen die Präventionsketten zum Weiterdenken aufgefordert werden und einen ganzheitlichen Stufenplan für den Landkreis Peine entwerfen und konkretisieren, der zur Verbesserung der Schulfähigkeit beitragen soll. Dabei sei zu beachten, welche Institutionen und Angebote der Landkreis Peine bereits bietet, die in diesen Stufenplan einbezogen werden können.

 

Laut Herrn Zilling sei es hier besonders wichtig aus Sicht des Kindes zu denken. Es sollte sich die Frage gestellt werden: „Was benötigen Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen um in den Genuss von sozialer Teilhabe, Bildung und Gesundheit zu kommen?“

Laut Frau Behrens (Präventionsketten) sei nur ein gemeinsames Konzept mit den Schulen und Kindertagesstätten zielführend. Sollten Schulen, KiTas und das Jugendamt jeweils einzelne Konzepte entwickeln, sei dies nicht zielführend und lediglich ein Verweis auf die jeweils andere zuständige Institution. Auch aus Sicht der Kindertagesstätten-Fachberaterin Frau Peukert seien Politik, Wissenschaft und Pädagogik hier zusammenzuführen, um die Grundbedürfnisse eines jeden Kindes in den Bereichen Krippe, KiTa, Elternhaus bis hin zur Schule befriedigen zu können.

 

Hier seien aus Sicht von Herrn Gebers zwei Säulen zu betrachten. Die erste Säule sei der Bereich „Frühkindliche Bildung in Einrichtungen“ und die zweite Säule der Bereich „Keine frühkindliche Bildung in Einrichtungen“. Eine Kausalität zwischen der fehlenden Schulfähigkeit und dem fehlendem KiTa-Besuch sei eindeutig vorhanden. Es müsste daher gut überlegt werden, wie gute Bildungsangebote für Kinder, die nicht in den Genuss eines KiTa-Platzes kommen, geschaffen werden können.

 

Frau Denecke betont hierzu die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Aus ihrer Sicht seinen nicht nur KiTas und Schulen wichtig. Die Kinder- und Jugendhilfe sei dann gefragt, wenn Kinder eben nicht in Einrichtungen angebunden werden können.

Herr Steckel weist in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit der Vierjährigen-Untersuchungen hin. Im Rahmen der Corona-Pandemie seien flächendeckende Untersuchungen nicht immer möglich gewesen, sollten nun jedoch wieder priorisiert in den Blick genommen werden. Außerdem fände er die Ganztags- und Nachmittagsbeschulung wichtig, aber nicht in jedem Fall anwendbar und zielführend. So sei eine Ganztagsbeschulung für ein Kind mit Schulangst oder Schulverweigerungstendenzen eher eine Bestrafung als eine Unterstützung. Hier müsse man genauer hinschauen, in welchem Maße die Ganztags- und Nachmittagsbeschulung zielführend sein kann. Vor allem sei es wichtig, qualitative Nachmittagsangebote im System Schule anzubieten und nicht nur eine möglichst billige und lange Kinderbetreuung für die Kindeseltern zu schaffen.

Frau KTA Weigand kann Herrn Steckel nur teilweise zustimmen. Ihrer Meinung nach sei das System „Schule“ hier besonders in die Verantwortung zu ziehen, da der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbeschulung ab 2026 umzusetzen sei. Hier müssten besonders die Schulen gute Ideen entwickeln. Außerdem seien auch die Bedarfe der Kindeseltern in diese Qualitätsentwicklung mit einzubeziehen, da die Eltern dem Familiensystem des Kindes angehören.

Herr Steckel stimmt Frau KTA Weigand zu und betont die Wichtigkeit der Ganztagsbeschulung. Dennoch sei die Qualität ein zentraler Bestandteil. Eine Ganztagsbeschulung dürfe nicht als reine „Kinderaufbewahrung“ missbraucht werden. Aus seiner Sicht müssten die Nachmittagsangebote gut durchdacht sein und der Schulnachmittag anhand eines gut durchdachten pädagogischen Konzeptes „mit Leben gefüllt werden“, um die Attraktivität der Ganztagesschulen auch für die Kinder steigern zu können.

 

Herr KTA Dr. Klinke könne dem Beschlussvorschlag grundsätzlich zustimmen, störe sich jedoch an folgendem Satz: „Dabei sollten sie vorzugsweise in gebundener Form institutionalisiert werden und verbindliche Angebote für alle Wochentage sicherstellen.“

Aus seiner Sicht sei das System „Ganztagsschule“ grundsätzlich gut, es müsse in den Schulen jedoch weiterhin eine variable Option für die Kinder und Eltern sein.

Herr Zilling weist hierzu auf den bevorstehenden Rechtsanspruch eines jeden Kindes im Grundschulalter auf eine Ganztagsbetreuung ab 2026 hin. Frau KTA Weigand spricht sich in diesem Kontext dafür aus, die Beschlussvorlage in ihrer bisherigen Form zu belassen. Die Landesregierung habe den Rechtanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2023 bereits auf Landesebene entschieden und sei daher fix. Andere Meinungen aus dem Jugendhilfeausschuss würden daran nichts ändern, das System „Schule“sse daher gut mitgedacht werden.

 

Frau Denecke weist darauf hin, dass es sich bei dem Ausschuss um den Jugendhilfeausschuss, nicht aber um den Schulausschuss handele. Die landesrechtliche Entscheidung über die Ganztagsbeschulung könne im Jugendhilfeausschuss nicht geändert werden. Fakt sei, dass das Jugendamt und die Schulen gut miteinander kooperieren müssen. Darauf sei zukünftig der Fokus zu legen.

Herr Zilling stimmt Frau Denecke zu. Eine gute Kooperation mit den Schulen seien besonders wichtig, da die Lebenswelt der Kinder in der Schule stattfinden wird.

 

Herr KTA Nießen stellt im Namen der CDU-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 2023/026:

Der Satz „Dabei sollten sie vorzugsweise in gebundener Form institutionalisiert werden und verbindliche Angebote für alle Wochentage sicherstellen.“ der Beschlussvorlage 2023/026 wird wie folgt geändert:

Dabei sollten sie nach Möglichkeit und Bedarf in gebundener Form angeboten werden.“

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

4

Nein-Stimmen:

 

5

Enthaltungen:

 

4

 

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich mit 4 Enthaltungen abgelehnt.

 


Beschluss:

Der Landkreis Peine richtet sich strategisch zur Weiterentwicklung der frühkindlichen und schulischen Bildungsstrategie in Form eines gemeinsamen „Inklusiven Erziehungs- und Bildungsplanes" aus.

 


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

10

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltungen:

 

3