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Auszug - Öffentlich - rechtlicher Vertrag zur Unterbringung geflüchteter Menschen  

10. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine
TOP: Ö 14
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 11.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2023/108 Öffentlich - rechtlicher Vertrag zur Unterbringung geflüchteter Menschen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

KTA Ilse Schulz erklärt zu TOP 14 und 15, dass das Asylrecht, laut den Genfer Konventionen, ein hohes Gut sei. Die Kommunen hätten bei diesem Thema jedoch die geringste Steuermöglichkeit bei höchstem Handlungsdruck. Daher bestehe auch die Forderung, dass Menschen ohne festgestellte Bleibeperspektive nicht an die Kommunen weitergeleitet werden dürften. Sie weist zudem auf die schwere Arbeit der Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeiter vor Ort hin. Die Finanzmittel, die hierfür zur Verfügung gestellt würden, seien bei weitem nicht ausreichend.

KTA Ilse Schulz werde daher der Vorlage nicht zustimmen.

 

Auf Anfrage von KTA Christian Meyer erklärt Sozialdezernentin Prof. Dr. Friedrich, dass nach dem bisherigen Vertrag die pauschalen Landesmittel zu 50 Prozent an die Stadt und die Gemeinden weitergegeben worden seien. Darüber hinaus seien anteilig die Kosten für die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeiter erstattet worden. Mit Ausbruch des Ukrainekrieges sei die Übernahme dieser anteiligen Personalkosten verdoppelt worden. Der nun vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag sehe die vollumfängliche Weitergabe der Landesmittel für die Geflüchteten vor.

 

Auf Anfrage von KTA Reimers entgegnet Landrat Heiß, dass es sich hierbei nur um Menschen handele, die nicht aus der Ukraine kämen. Die finanzielle Erstattung pro Migrantin/Migrant, die der Landkreis vom Land erhalte, werde in voller Höhe an die Stadt Peine und die Gemeinden weitergegeben. Diese Pauschalbeträge des Landes hätten bisher durchaus den Aufwand gedeckt. Bisher hätte der Landkreis die Personalkosten für die Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeiter zu 50 Prozent übernommen. Diese Kosten seien nun komplett in der Pauschale mit enthalten. Wie die Stadt und die Gemeinden die Pauschale nun einsetzen würden, läge in deren Zuständigkeit.

Im öffentlich-rechtlichen Vertrag sei die Regelung aufgenommen worden, dass der Landkreis zukünftig nicht mehr für die Erstaufnahme von Geflüchteten zuständig sei. Die Vorlage hinsichtlich der Satzung zur Unterbringung geflüchteter Menschen müsse aus Gründen der Absicherung beschlossen werden, da den noch ausstehenden Ratsbeschlüssen nicht ohne Weiteres vorgegriffen werden könne.

 


Beschluss:

Zur Unterbringung geflüchteter Menschen wird mit der Stadt Peine und den kreisangehörigen Gemeinden ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen.


Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

39

Nein-Stimmen:

 

1

Enthaltung/en:

 

2