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Auszug - Inklusive Bildungslandschaft im Landkreis Peine  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 23.01.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/003 Inklusive Bildungslandschaft im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Richert, Stefanie
 
Wortprotokoll

Herr Zilling berichtet, dass nach dem Auftrag des Kreistages zur Verbindung der Rechtskreise Schule, Sozialhilfe und Jugendhilfe im Rahmen der Inklusiven Bildungslandschaften am 08.12.2023 eine Kooperationsvereinbarung mit dem RLSB geschlossen werden konnte. Diese sei allgemeingültig und ermögliche somit eine Kooperation mit allen Schulformen im Landkreis Peine für die nächsten sechs Jahre, auch außerhalb des „TEL“-Konzeptes (Teilhabe- und EntwicklungsLotse).

 

Das „TEL“-Konzept wurde an drei Grundschulen vorgestellt und angenommen. Die vierte Schule (Südstadt-Schule) nimmt nicht an dem Projekt teil. Soweit gewünscht, ist eine spätere Teilnahme dieser Schule aber möglich.

 

Am 01.02.2024 startet die Maßnahme „TEL“. Die Fachkräfte sollen zunächst einmal an den Schulen ankommen und sowohl das Lehrpersonal als auch die jungen Menschen kennenlernen. Der Echtbetrieb soll dann ab dem Schuljahr 2024/25 mit einem Umfang von 20 Fachleistungsstunden pro Monat als Pool beginnen. Hier müsse man flexibel arbeiten und bei Bedarf noch Fachleistungsstunden nachsteuern, sollte ein Mehrbedarf festgestellt werden. Auf Nachfrage von Herrn KTA Lauenstein verweist Herr Zilling auf die Ausschreibungsfrist der Evaluation bis zum 26.01.2024. Mit einer Zusage gegenüber dem Zuschlagsgewinner sei ungefähr Anfang März zu rechnen. Weiterhin sei auch das Konzept nicht abschließend fertiggestellt, sodass die Erfahrungen aus der Kennenlernphase ab dem 01.02.2024 bis zum Sommer 2024 in das Konzept einfließen können. Hierüber wird der Jugendhilfeausschuss natürlich umfassend und laufend informiert werden.

 

Die Finanzierung des Projektes laufe über § 27 Abs. 2 SGB VIII, da die TEL-Kräfte im Rahmen der Bedarfsermittlung, d.h. auf Bedarfsmeldung der Schule, arbeiten. Auf Nachfrage von Herrn KTA Lauenstein erörtert Herr Zilling die Validität der Daten zur Evaluation aufgrund der Teilnahme verschiedener Schulen und mit verschiedenen demografischen Bedarfen. Eine hohe Vergleichbarkeit sichergestellt.

 

Laut Anmerkung von Frau Denecke sei das in der Informationsvorlage angegebene Produktsachkonto falsch angegeben. Diese Korrektur wird aufgenommen.

 

Anmerkung der Protokollführung: Die Aufwendungen sind im Produkt 3633 - § 27 Hilfe zur Erziehung ambulant ausgewiesen. 

 

Es werden keine weiteren Fragen oder Anmerkungen festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme