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Auszug - Zielorientierte Steuerung  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2013/121 Zielorientierte Steuerung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

FBL Dr. Buhmann erinnert daran, dass der Kreistag auf die Weiterentwicklung der zielorientierten Steuerung hingewirkt und dazu fünf Handlungsfelder beschlossen habe. Hierunter sind künftige Ziele einzuordnen. Dies solle die Politiker in die Lage versetzen, zielorientiert zu steuern. Er habe nun in seinem Fachbereich sondiert, welche Ziele demnächst anstünden und sie den fünf Handlungsfeldern zugeordnet - zunächst allerdings ohne finanziellen Hintergrund und ohne ihre Bedeutung für die gesamte Verwaltung zu erfassen. Ihm sei klar, dass dies als Steuerungsinstrument so nicht ausreiche. Die Vorlage diene ausschließlich der Information der Ausschussmitglieder. Geplant sei die Zuordnung der Handlungsfelder und Ziele auf die gesamte Verwaltung, die dann im Kreisausschuss vorgestellt werde.

 

KTA Dr. Esser-Mönning stellt zu Handlungsfeld 2 die Frage, ob es im Landkreis Peine genug Wohnraum für Menschen, die Zuschüsse erhielten, gäbe. Ihr sei bekannt geworden,  dass dies in anderen Kreisen ein Problem sei.

 

FBL Dr. Buhmann stellt fest, dass dazu systematisch keine Daten erhoben würden. Es handele sich wenn dann nur um Informationen einzelner Bürgerinnen und Bürger. Man werde sich aber bemühen, der Frage nachzugehen und dem Protokoll eine Antwort anzuhängen.

 

KTA Dr. Esser-Mönning berichtet weiter, dass Mietsteigerungen oftmals mit dem Energiepass begründet würden, dessen Qualität oftmals zweifelhaft sei. Vermieter böten gezielt Wohnraum zu Kosten an, die knapp über dem Mietspiegel lägen. Sie fragt nochmals nach, ob das Angebot an angemessenen Wohnungen im Landkreis ausreichend sei.

 

Zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft erläutert FDL Sommer, dass diese gesetzlich festgelegt und anhand von Widerspruchs- und Klageverfahren überprüfbar seien. Bisher gäbe es kein dahingehendes Urteil, dass Wohnraum im Landkreis Peine unangemessen teuer sei. Gleiches gelte auch für Heizkosten. Es gäbe kein Urteil, die Grenzen anzupassen.

 

Die Vorsitzende KTA Schlaugat bittet abschließend darum, eine Antwort dem Protokoll beizufügen.