Auszug - Richtlinie zur Förderung der im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Träger (RL KatS-Zuwendungen)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
FDL Hornemann begrüßt zunächst alle Anwesenden. FDL Hornemann berichtet, dass es sich vorliegend um eine neue Richtlinie zur Förderung im Katastrophenschutz handelt. Bereits vorher wurde der Katastrophenschutz mit der gleichen Summe gefördert, diese Förderung war jedoch bisher antragsbezogen. Um diese Förderung nun flexibler und rechtssicherer zu machen, soll die neue Richtlinie in Kraft treten. Es sollen 4/5 der förderfähigen Summe nach einem Schlüssel und nur noch 1/5 antragsbezogen ausgezahlt werden. Natürlich muss innerhalb einer gewissen Frist auch weiterhin nachgewiesen werden, wozu die Förderung verwendet wurde.
Insgesamt ist es Ziel und Zweck der neuen Richtlinie mehr Flexibilität und auch Gleichberechtigung in die Förderung des Katastrophenschutzes zu bekommen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Zuwendungen an die privaten Träger des Katastrophenschutzdienstes im Landkreis Peine ab dem 01.01.2025 auf Basis der vorliegenden Förderrichtlinie zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 7 | Nein-Stimmen: |
| 0 | Enthaltung/en: |
| 0
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