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Auszug - Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Kreisfeuerwehr  

12. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
2024/149 Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Kreisfeuerwehr
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Ordnungswesen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Lahmann, Carolin  Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

EKRin Conrady erläutert einführend, dass die Gebührensatzung für die Feuertechnische Zentrale und der Kreisfeuerwehrleistung zuletzt 1997 angepasst wurde. Im Hinblick auf deutliche Kostensteigerungen war es jetzt nötig, die Gebühren entsprechend anzupassen.

FDL Hornemann, ergänzt, dass es an der Zeit war, die inzwischen veraltete Satzung, anzupassen, zumal diese auch noch D-Mark-Beträge enthielt. Auch das Rechnungsprüfungsamt hat bereits darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Satzung notwendig ist.

 

Es wurde daher ein externer Prüfer beauftragt, alle Gebühren zu prüfen und nachvollziehbar zusammenzustellen. Das Ergebnis liegt nun vor. Alle Leistungen, die gesetzliche Prüfungen betreffen, bleiben weiterhin kostenfrei. Die Leistungen, die jedoch darüber hinaus gehen (beispielsweise im Übungsbereich), sind nun in dieser Satzung zusammengeführt. Die Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Die Stadt Peine und die Gemeinden wurden bereits über die Ordnungsämter über die Inhalte informiert, damit diese auch in den Haushaltsberatungen berücksichtigt werdennnen.

 

FDL Hornemann weist noch auf eine redaktionelle Änderung hin: In Ziffer 10 muss es heißen „je Stunde“ anstatt „je Leistungseinheit“. Unter Ziffer 11 muss es „je Stück“ anstatt „je Stunde“ heißen.

Die abgeänderte Version wird dem Protokoll beigefügt.

 


Beschluss:

r entgeltliche Leistungen und freiwillig erbrachte Leistungen der Kreisfeuerwehr und der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) werden ab 01.01.2025 Gebühren bzw. Kostenersatz auf der Grundlage der vorliegenden Gebührensatzung und des zugehörigen Gebühren- und Kostentarifes erhoben.


Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

7

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 - Gebührensatzung FTZ inkl. Anlage 1 (320 KB)