Auszug - Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Kreisfeuerwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
EKRin Conrady erläutert einführend, dass die Gebührensatzung für die Feuertechnische Zentrale und der Kreisfeuerwehrleistung zuletzt 1997 angepasst wurde. Im Hinblick auf deutliche Kostensteigerungen war es jetzt nötig, die Gebühren entsprechend anzupassen.
FDL Hornemann, ergänzt, dass es an der Zeit war, die inzwischen veraltete Satzung, anzupassen, zumal diese auch noch D-Mark-Beträge enthielt. Auch das Rechnungsprüfungsamt hat bereits darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Satzung notwendig ist.
Es wurde daher ein externer Prüfer beauftragt, alle Gebühren zu prüfen und nachvollziehbar zusammenzustellen. Das Ergebnis liegt nun vor. Alle Leistungen, die gesetzliche Prüfungen betreffen, bleiben weiterhin kostenfrei. Die Leistungen, die jedoch darüber hinaus gehen (beispielsweise im Übungsbereich), sind nun in dieser Satzung zusammengeführt. Die Satzung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten. Die Stadt Peine und die Gemeinden wurden bereits über die Ordnungsämter über die Inhalte informiert, damit diese auch in den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden können.
FDL Hornemann weist noch auf eine redaktionelle Änderung hin: In Ziffer 10 muss es heißen „je Stunde“ anstatt „je Leistungseinheit“. Unter Ziffer 11 muss es „je Stück“ anstatt „je Stunde“ heißen.
Die abgeänderte Version wird dem Protokoll beigefügt.
Beschluss:
Für entgeltliche Leistungen und freiwillig erbrachte Leistungen der Kreisfeuerwehr und der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) werden ab 01.01.2025 Gebühren bzw. Kostenersatz auf der Grundlage der vorliegenden Gebührensatzung und des zugehörigen Gebühren- und Kostentarifes erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 7 | Nein-Stimmen: |
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Anlagen: | |||||
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1 | Anlage zu TOP 8 - Gebührensatzung FTZ inkl. Anlage 1 (320 KB) |