Auszug - Informationen der Verwaltung
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Wortprotokoll |
EKRin Conrady teilt mit, dass der Bundesrat am Freitag, den 22.11.2024 der Verlängerung der Verschiebung der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz um nochmals zwei Jahre zugestimmt hat, so dass die Umsetzung erst am 01.01.2027 starten müsste.
Die Verwaltung war darauf vorbereitet, den § 2b UStG zum 01.01.2025 einzuführen. Eine interne Prüfung hat ergeben, dass der Landkreis Peine aktuell und auch für das kommende Jahr noch Umsatzsteuerschuldner wäre und somit mehr Steuern zahlen müsste, als er momentan im Rahmen der Vorsteuer gelten machen kann. Für den Landkreis Peine wäre es daher momentan kostengünstiger, den § 2b UStG noch nicht anzuwenden, zumal diese Umsatzsteuer dann auch auf die kommunalen Tochterunternehmen umgelegt werden müsste. Aufgrund dessen hat sich der Landkreis Peine daher dazu entschieden, auf eine Umsetzung zum 01.01.2025 zu verzichten. Eine KA-Vorlage ist in Bearbeitung, der Ausschuss wurde hiermit informiert.