Auszug - Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) und der Kreisfeuerwehr
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Für entgeltliche Leistungen und freiwillig erbrachte Leistungen der Kreisfeuerwehr und der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) werden ab 01.01.2025 Gebühren bzw. Kostenersatz auf der Grundlage der vorliegenden Gebührensatzung und des zugehörigen Gebühren- und Kostentarifes erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 45 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
| - |