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Auszug - Verzicht auf die Landratswahl 2014 und Verlängerung der Amtszeit des bisherigen Landrates Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2013  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.10.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2013/140 Verzicht auf die Landratswahl 2014 und Verlängerung der Amtszeit des bisherigen Landrates
Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2013
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll

Landrat Einhaus ist vom Mitwirkungsverbot betroffen und verlässt den Raum.

 

Es erfolgt zunächst die Abstimmung über den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, den TOP 7 geheim abzustimmen. Dieser Antrag wird mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

KTA Sachtleben stellt fest, dass der Antrag der Gruppe SPD – Bündnis 90/Die Grünen die logische Konsequenz aus dem bereits behandelten TOP 6 sei. Es handele sich hierbei um den richtigen Weg, zumal auch Landrat Einhaus diesem Vorgehen zugestimmt hätte. Dieser sei durch seine 25jährige Tätigkeit und Erfahrung beim Landkreis Peine bestens für die Durchführung von Fusionsverhandlungen geeignet. Zudem könnten durch den Verzicht auf die Landratswahl Finanzmittel eingespart werden, die ggf. für erforderliche Gutachten verwendet werden könnten.

 

KTA Dr. Klinke erklärt, dass die Aufnahme von Fusionsverhandlungen klar von der Verlängerung der Amtszeit des Landrates zu trennen sei. Formal beruhe der Antrag auf § 80 NKomVG. Danach könne der Kreistag die Amtszeit des Landrates um bis zu zwei Jahre verlängern. Hierbei handele es sich um eine absolute Ausnahmevorschrift, die den Wählerinnen und Wählern ihr Wahlrecht entziehe. Dies sei für eine Demokratie ein sehr seltener Vorgang. Diese Vorschrift sei für den Fall gedacht, in dem Verhandlungen bereits liefen und diese bereits konkrete Formen angenommen hätten. Diese Konstellation liege im derzeitigen Fall jedoch offensichtlich nicht vor. Es sei daher eine Frage des politischen Stils und des Respektes gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und deren Wahlrecht, die es verbiete, die Amtszeit des Landrates zu diesem frühen Zeitpunkt des Prozesses zu verlängern.

Wenn schon die Bürgerinnen und Bürger zu TOP 6 nicht gefragt würden, sollte man nicht auch noch eine öffentliche Diskussion und eine demokratische Legitimation des Landrates über die weitere Führung des Landkreises durch die ohnehin 2014 anstehende Direktwahl unterbinden. Landrat Einhaus werbe um eine breite Unterstützung, das Votum der Bürgerinnen und Bürger werde jedoch vereitelt.

Die Sachdarstellung der Beschlussvorlage beinhalte lediglich eine rein rechtliche Darstellung des Sachverhaltes ohne die Benennung von Gründen. Aus der PAZ vom 19.10.2013 sei zu entnehmen gewesen, dass in der Dezembersitzung des Kreistages erste Ergebnisse vorgestellt werden sollten. Es stelle sich daher die Frage, warum bereits jetzt schon eine Verlängerung der Amtszeit des Landrates vorgenommen werden sollte. Es könne stattdessen auch der Sonderweg durch die aktuelle Reform des NKomVG gewählt werden. Demnach könne 2014 ausnahmsweise eine Wahl bzw. ein Ausscheiden bereits nach zwei Jahren erfolgen.

 

KTA Flöge weist darauf hin, dass es die Absicht des § 80 Absatz 3 NKomVG sei, bei laufenden Fusionsverhandlungen Hilfestellung zu geben. Heute hätte ein solcher Prozess jedoch erst seinen Startschuss erhalten. Das NKomVG sei sehr großzügig. Es fordere nur, dass man beschließe, Verhandlungen aufzunehmen. Es fordere jedoch nicht, daraus alle möglichen Konsequenzen zu ziehen.

Die Amtszeit von Landrat Einhaus ende in einem Jahr und einer Woche. Das NKomVG fordere, dass bei der Verlängerung der Amtszeit um bis zu zwei Jahre durch einen Beschluss des Kreistages dieses mindestens 5 Monate vor Ablauf der Amtszeit erfolgen müsse. Es bestehe daher keine Notwendigkeit zur Eile. Es gelte vielmehr, eine vernünftige Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt zu treffen. Und dies sei nicht heute.

Die Kreistagsfraktion FDP/Piraten beantrage deshalb die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag zu verschieben und spätestens in der Kreistagssitzung im März 2014 zu behandeln. Sofern dieser Antrag abgelehnt werde, werde die Kreistagsfraktion FDP/Piraten dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

KTA Hesse erklärt, dass nicht zu erwarten sei, dass die Verhandlungen im nächsten Jahr schon so entscheidungsfähig seien, dass in Abhängigkeit davon über die Frage der Wahl eines Landrates entschieden werden könne. Denn um Kriterien zu erarbeiten, anhand derer Fusionsverhandlungen geführt werden könnten, benötigte der Landrat, unbelastet von möglichen Wahlterminen, Zeit. Die Möglichkeit in der Kommunalverfassung sei genau für die Situation vorgesehen, dass Verhandlungen geführt würden. Und der Kreistag hätte die Aufnahme von Verhandlungen soeben beschlossen.

 

KTA Weyberg verweist auf die Aussage von KTA Hesse, dass der jetzige Zeitpunkt richtig sei, weil im nächsten Jahr keine regional bedeutsamen Wahlen anstünden. Dies sei im Hinblick auf die Bürgermeisterwahlen 2014 kein korrekter Umgang mit den kreisangehörigen Gemeinden. Zudem sei die Begründung von KTA Sachtleben, durch den Wegfall der Landratswahl Kosten zu sparen, nicht die Ebene, auf der Fusionsverhandlungen geführt werden sollten.

KTA Weyberg schließt sich dem Vorschlag von KTA Flöge an, die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag zu verschieben. Zudem sollte Landrat Einhaus die Chance gegeben werden, sich mit dem Auftrag für Fusionsverhandlungen wieder der Wahl zu stellen, um dann mit gestärktem Rücken die Gespräche zu führen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Kreistagsfraktion FDP/Piraten, die Entscheidung über diesen Beschlussvorschlag zu verschieben und spätestens in der Kreistagssitzung im März 2014 zu behandeln. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Kreistag beschließt im Anschluss mehrheitlich bei einer Enthaltung:

 

  1. Auf die Durchführung der Landratswahl wird bis zum 31.10.2016 (2 Jahre nach Ablauf der derzeitigen Amtszeit des Landrates) vorläufig verzichtet.
     
  2. Die Amtszeit des bisherigen Landrates, Herrn Franz Einhaus, wird bis zum 31.10.2016 verlängert.

 

 

Landrat Einhaus nimmt im Anschluss wieder an der Sitzung teil.

 

-KT 22.10.2013 -