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Auszug - Sozialpolitische Leitlinien  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2014/027 Sozialpolitische Leitlinien
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

(Anmerkung des Protokollführers: Dieser Punkt wurde auf Beschluss des Ausschusses mit Tagesordnungspunkt 8 getauscht, aber weil die Software eine Abweichung von der in der Einladung genannten Tagesordnung nicht zulässt, muss insoweit von einer chronologischen Behandlung abgewichen werden.)

 

FBL Dr. Buhmann erläutert, dass im Jahr 2012 ein breiter Prozess unter Einbeziehung von Wohlfahrtsverbänden, bürgerschaftlich Engagierten, Betroffenen und Vertretern und Vertreterinnen der Politik eingeleitet worden sei. Dabei wurde die Überarbeitung der ‚Sozialpolitischen Leitlinien‘ im ‚Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales‘ (AGAS) gewünscht, während im ‚Jugendhilfeausschuss‘ (JHA) das Thema Beratungslandschaft näher betrachtet wurde. Beide Themen hängen eng zusammen und seien so etwas wie siamesische Zwillinge. Nun seien die ‚Sozialpolitischen Leitlinien‘ überarbeitet worden. Anschließend erläutert FBL Dr. Buhmann die Beschlussvorlage. Abschließend benennt er die Demografie, die Inklusion und den ökonomischen Wandel als die drei großen Herausforderungen.

 

KTA Meyermann betont, dass sie an fast allen Sitzungen während des Entwicklungsprozesses teilgenommen habe und hebt hervor, dass es konstruktive Sitzungen gewesen seien. Es seien Projekte über Arbeitsgruppen entwickelt worden, ohne Inhalte festzulegen. Anschließend bezieht sie sich auf den ersten Punkt im Bereich der Inklusion und betont, dass die Reduzierung der Schulbegleiter/innen gegen dem Inklusionsgedanken widerspreche. Zudem gehöre dieses Thema zwingend in den Schulausschuss, während andere Themen im Jugendhilfeausschuss behandelt werden müssten. Der AGAS könne deshalb heute nicht über die ‚Sozialpolitischen Leitlinien‘ beschließen, weil erst das Votum der anderen Fachausschüsse eingeholt werden müsse.

 

FBL Dr. Buhmann hebt hervor, dass die Reduzierung der Schulbegleiter/innen ausdrücklich als Modellprojekt gekennzeichnet sei, das zudem von einer Arbeitsgemeinschaft unter Mitwirkung von Förderschulen entwickelt worden sei. Bezüglich der Beteiligung anderer Fachausschüsse erklärt er, dass es für die beiden Themen ‚Sozialpolitische Leitlinien‘ und ‚Beratungslandschaft‘ jeweils einen federführenden Ausschuss gebe. Hier sei das der AGAS, so dass die Vorlage nicht zuvor im Schulausschuss behandelt werden müsse. Angesichts der Zeitschiene sei eine Verzögerung auf Grund einer Verschiebung nicht sinnvoll, weshalb er davon abrate.

 

KTA Plett erklärt, dass die Lehrer eine Überversorgung und dadurch bedingt einen Verlust der Selbständigkeit bei den Kindern mit Schulbegleitern/-innen beklagen. Zudem werde von den Lehrern die Anwesenheit von zu viel Begleitungspersonal in der Klasse kritisch gesehen. Er stellt die Frage nach der Nachhaltigkeit.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die in den Leitlinien enthaltenen Punkte bis 2015 umgesetzt sein sollen.

 

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter ergänzt, dass die Anwesenheit einer Hilfsperson dazu führe, dass das betreute Kind und seine Behinderung für die übrigen Kinder auffällig werde. Das Modellprojekt soll deshalb testen, ob für mehrere Kinder mit gleicher Behinderung eine Betreuungsperson pro Klasse ausreichend sei. Ziel sei es, dass es irgendwann keine Person mehr, die einem bestimmten Kind zugeordnet wird, geben werde, sondern einen Pool für alle; dies sei zugleich eine Annäherung an den Idealzustand, der ja mit der Inklusion erreicht werden soll.

 

 

 

 

 

KTA Schlaugat gibt bekannt, dass eine Verzögerung akzeptabel sei, wenn Bündnis 90/Die Grünen noch Beratungsbedarf sehen. Des Weiteren wünscht sie zu wissen, ob die Gemeinden noch einbezogen werden, da sie in den Arbeitsgruppen nicht vertreten waren.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass es mit den Gemeinden keine Probleme gebe. Die Einbeziehung betreffe jedoch eher das Thema Beratungslandschaft, weil dabei die Dezentralisierung der zentrale Punkt sei.

 

KTA Meyermann unterstreicht den Beratungsbedarf ihrer Partei. Da der Landkreis Peine bei der Umsetzung der Inklusion ohnehin schon hinterher sei, könne auch Zeit für die Diskussion dieses wichtigen Punktes sein.

 

BV Horrmann-Brandt stimmt der Ausführung von FDL Schröter zu und erklärt, dass sie das Modellprojekt interessant finde.

 

FDL Schröter sagt zu, zur Verdeutlichung eine Auswertung der Schulbegleiter/innen nach Schulen und Jahrgangsstufen zur Verfügung zu stellen.

(Anmerkung des Protokollführers: Die Daten wurden den Parteien und Fraktionen im Kreistag am 07.03.2014 zur Verfügung gestellt.)

 

KTA Plett erklärt, dass auch seine Fraktion noch Beratungsbedarf sehe.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle fest, dass die Beschlussvorlage-Nr. 27/2014 zurück in die Fraktionen überwiesen werde.