Inhalt

Auszug - Maßnahmen zur Gleichstellung im Gleichstellungsplan - Crossmentoring Horizonte  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 24.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, weist als Einstieg auf die gesetzliche Grundlage des Gleichstellungplanes im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) hin. Dabei betont sie, dass der Gleichstellungsplan von der Verwaltung und nicht von der Gleichstellungsbeauftragten erstellt werden müsse. Zudem sei es vom NGG nicht vorgesehen, ihn der Politik vorzulegen, aber aus Gründen der Transparenz und angesichts der Bedeutung des Gleichstellungsplanes für zukünftige Personalentscheidungen halte sie es für wichtig, ihn dem Fachausschuss vorzustellen. Sie stellt Ergebnisse der Bestandsaufnahme vor, die nach Besoldungs- und Entgeltstruktur unterteilt sind.

 

 

 

 

 

Dabei verweist sie auf die aus dem Audit ‚Beruf und Familie‘ resultierende Anforderung, familiengerechte Arbeitsplätze zu schaffen und erwähnt Überlegungen zur Realisierung, beispielsweise lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und Arbeitszeitkonten. Zum Abbau der im Gleichstellungsplan genannten erheblichen Unterrepräsentanz von Frauen im Bereich der Besoldungsgruppen A11 bis A13 und der Vergütungsgruppe E12 habe der Landkreis Peine die Teilnahme am Cross-Mentoring-Programm ‚Horizonte‘ der Polizeidirektion Hannover beschlossen, weil das Konzipieren eines eigenen Programms sehr zeit- und kostenintensiv sei. Zudem sei die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, angesprochen worden, mit Mentees und Mentoren/-innen des Landkreises Peine an dem Programm teilzunehmen. Die Polizeidirektion Hannover habe ein Konzept des ‚Cross-Mentorings‘ entwickelt und Behörden und Unternehmen aus Hannover einbezogen. Der Landkreis Peine sei als einzige Behörde außerhalb Hannovers in das Programm aufgenommen worden, so dass zwei Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung daran teilnehmen können. Bei den beiden Teilnehmerinnen handele es sich um eine Abteilungsleiterin aus dem Fachdienst Soziales und um die kaufmännische Leiterin des Immobilienwirtschaftsbetriebes, die den sehr harten Eingangstest mit hervorragenden Leistungen bestanden hätten. Das Ziel des Programms sei der Austausch von Führungskompetenz. Das Programm sei in mehrere Module unterteilt, deren Inhalte die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, kurz skizziert und erläutert. Sie fügt hinzu, dass sich der Landkreis Peine neben den beide Mentees auch mit zwei Mentoren in Person der Fachbereichsleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachbereichsleitungen als FBL bezeichnet) Dr. Buhmann und Gemba beteilige.

 

KTA Schlaugat fragt nach, was geschehe, nachdem die beiden Teilnehmerinnen des Landkreises Peine mehr Fachkompetenz erworben haben und ob sie dann einen neuen und der Qualifikation entsprechenden Job bekommen würden.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass ihre Bewerbungen vorrangig berücksichtigt werden würden.

 

FBL Dr. Buhmann bestätigt zunächst, dass die Polizeidirektion Hannover ein ausgezeichnetes und sehr anspruchsvolles Programm aufgelegt habe. Des Weiteren unterstreicht er, dass sich die Teilnahme an dem Programm auch niederschlagen müsse, allerdings gebe es keinen Automatismus. Die beiden Teilnehmerinnen müssen sich auf Stellenausschreibungen bewerben, dürften allerdings durch ihre Zusatzqualifikation sehr gute Chancen haben.

 

KTA Meyermann stellt die Frage, ob der Gleichstellungsplan evaluiert werde und ob das gegebenenfalls auch zwischendurch oder erst am Ende erfolge.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, entgegnet, dass keine Evaluation geplant sei, aber dafür sei eine Zielquote von zwanzig Prozent im Bereich der Besoldungsgruppen A11 bis A13 und in der Vergütungsgruppe E12 festgelegt, die mit der Maßnahme ‚Mentoring-Projekt‘ erreicht werden solle. Dafür müssten jedoch noch Maßnahmen entwickelt werden.

 

Bürgervertreterin (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Horrmann-Brandt wirft die Frage auf, was nach dem Ende dieses Programms geschehe. Sie wünscht zu wissen, ob zur Wahrung der Nachhaltigkeit ein solches Programm im Anschluss an ein abgelaufenes neu aufgelegt werde.

 

 

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte. Frau Tödter, bejaht dies. Die Polizeidirektion Hannover werde dieses Programm fortsetzen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.