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Auszug - Anfragen und Anregungen  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Herr Gemba weist auf eine Aktion der Metropolregion Hannover-Braunschweig-

Göttingen-Wolfsburg hin, wonach Kommunalpolitiker für einen Monat ihr Kraftfahrzeug gegen ein Elektroauto eintauschen können und verteilt ein entsprechendes Informationspapier.

 

KTA Streichert fragt nach dem Sachstand in Bezug auf den Schießstand Wahle an.

Hierzu erklärt Frau Schneider, dass sich die Jägerschaft an den Kosten für die Sanierung beteiligt. Allerdings ist noch ein Betrag von ca. 20.000 € ungedeckt.

Es soll diesbezüglich ein weiteres Gespräch mit der Jägerschaft stattfinden.

 

 

 

 

Der Vorsitzende schließt um 18:50 die 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz.

 

 

 

 

 

 

Streichert                                  Gemba                                        Groth                

         (Vorsitzender)                      (Fachbereichsleiter)                    (Protokollführer)

 

 

 

1.Vermerk:

 

 

Im Rahmen der Sitzung des Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz wurde zu
TOP 7 – Produktbericht vorläufiger Jahresabschluss 2013 für das Budget der Fachdienste Umwelt, Veterinärwesen und der Fachbereichsleitung 2 – (Vorlage 75/2014) gefragt, wie die Überschreitung im Produkt 11114 – Fachbereichsleitung 2 – zustande kommen kann.

 

Hierzu ergeht folgende Erläuterung:

 

Im doppischen Rechnungswesen sind Pensions- und Beihilferückstellungen zu bilden. Damit werden die Ansprüche der Periode (Jahr) zugeordnet, in dem die Ansprüche für die zukünftigen Jahre der Pension erworben werden. Sie sind als Aufwand des jeweiligen Jahres abzubilden.

 

Die Berechnung dieser Rückstellung erfolgt durch die Niedersächsische Versorgungskasse, der sich der Landkreis Peine, wie die meisten anderen Kommunen, angeschlossen hat. Mit Datum vom 20.02.2014 hat die NVK die Pensions- und Beihilferückstellungen zum Stichtag 31.12.2013 mitgeteilt. Dabei ist aufgefallen, dass es im Vergleich zum Stichtag 31.12.2012 eine enorme Erhöhung der Pensions- und Beihilferückstellungen gegeben hat. Insgesamt erhöhen sich die Rückstellungen um ca. 2,1 Mio. € (Vorjahre 450.000 € - 650.000 €).

 

Eine Rückfrage bei der NVK ergab, dass diese Erhöhung überwiegend damit zu tun hat, dass bei der Berechnung der Rückstellungen zum Stichtag 31.12.2013 bereits die Besoldungserhöhung zum 01.06.2014 (2,95 %) mit eingerechnet ist. Somit sind bei der neuen Berechnung zwei Besoldungserhöhungen enthalten. Grundsätzlich ist es so, dass entgegen den handelsrechtlichen Rückstellungen in der kommunalen Doppik keine Gehalts- und Rententrends eingerechnet werden dürfen. Von daher kann die Berücksichtigung von zwei Besoldungserhöhungen einen o. g. Effekt bewirken.

 

Eine Nachfrage bei Nachbarkommunen (LK Celle, LK Hildesheim und LK Wolfenbüttel) ergab, dass dort die gleichen Effekte zu verzeichnen waren. Dort war man genauso überrascht von der starken Erhöhung wie hier.

 

Bei den Beihilferückstellungen hat sich der Hebesatz von 13,5 % auf 13,8 % erhöht. Die Beihilferückstellungen beziehen sich auf die Pensionsrückstellungen und steigen damit ebenfalls relativ stark an (Steigerung um ca. 350.000 €).

Insgesamt ist festzuhalten, dass im Jahre 2013 nicht absehbar war, dass sich die zu bildenden Rückstellungen um einen Betrag in dieser Höhe erhöhen werden. Dementsprechend konnten auch bei Haushaltsplanung keine entsprechenden Ansätze mit berücksichtigt werden.

 

 

gez. Scharenberg