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Auszug - Jahresrechnung 2005 - Entlastung -  

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/020 Jahresrechnung 2005 - Entlastung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll

Nach einer Einleitung durch EKR Heiß fragt KTA Ahlers, warum die Prüfungsbemerkung ‚7

 

 Nach einer Einleitung durch EKR Heiß fragt KTA Ahlers, warum die Prüfungsbemer­kung ‚7.2 Ordnungswidrigkeiten’ nicht in die Stellungnahme einbezo­gen wurde. Dazu führt KAR Meininghaus aus, dass diese Thematik vorab in einem Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes behandelt wurde. Auch der eigentliche Bericht ist, wie in anderen Jahren auch, mit dem Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich Stellungnahmen durch die Fachdienste, Kenntnisgaben usw. abgestimmt worden. Danach war die in Rede stehende Prüfungsbemerkung im Hauptbericht als nicht so gewichtig eingestuft worden, dass hierzu seitens des Landrates Stellung zu nehmen gewesen wäre. Da eine Klärung der Prüfungsbemerkungen des Sonderberichts bisher noch nicht vollständig erfolgen konnte, wird zu einem späteren Zeitpunkt über die Angelegenheit berichtet.

 

KTA Flöge teilt mit, dass er die Abweichungen zwischen Planung und Ausführung für zu gravierend hält. Er bittet die Verwaltung, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um künftig mit der Planung dichter an die sich im Vollzug ergebende Ausführung heranzureichen.

 

Auf Nachfrage erläutert KAR Meininghaus Sinn und Zweck der auf Seite 27 des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes erwähnten pauschalen Restebereinigung: Durch sie werden im Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres unrealistische Solleinnahmen abgesetzt.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Ausschussvorsitzende, KTA Cramm, über die Vorlage 20/2007 abstimmen. Der Ausschuss für zentrale Verwal­tung und Feuerschutz empfiehlt dem Kreistag einstimmig, die Jahresrechnung 2005 gemäß § 101 NGO in Verbindung mit § 65 NLO in der vom Landrat vorgelegten Form zu beschließen, und dem Landrat zugleich für das Haushaltsjahr 2005 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.