Inhalt

Auszug - Kiesabbau Wipshausen  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 17
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 15.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2014/145 Kiesabbau Wipshausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat erklärt, dass der Kreisausschuss empfehle, den vorliegenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion erst im zuständigen Fachausschuss ausführlich zu behandeln, wenn der derzeit noch laufende Rechtsstreit beendet sei.

 

KTA Fechner stellt fest, dass das Gelände in Wipshausen einen erweiterten Kiesabbau mit sehr guter Qualität biete und der vor Ort arbeitenden Firma die Chance einräume, weiterzuarbeiten und an dieser Stelle die Abbauvorrichtungen verstärkt nutzen zu können. Zudem könnten auf diese Weise 50 Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum erhalten werden. Hierbei würden die Themen Rohstoffsicherung und – ausnutzung, aber auch das Thema Naturschutz berührt.

 

KTA Fechner verweist in diesem Zusammenhang auf die gemeinsame Erklärung „Rohstoffnutzung in Niedersachsen“, abgeschlossen zwischen dem NABU Niedersachsen und dem Wirtschaftsverband Baustoffe – Natursteine e.V. Auch in der Region stehe der NABU-Vertreter den Vorstellungen der Firma entsprechend positiv gegenüber. Auch der BUND der Region hätte schriftlich bestätigt, dass die Übergänge, vor allem von den Wildkatzen, entsprechend Zustimmung finden würden, sofern dies in der Rekultivierung so umgesetzt werden würde.

 

Laut KTA Fechner gehe es um den Erhalt von Arbeitsplätzen und einen fairen Umgang mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Landkreis Peine. Es müsse im Sinne des Landkreises Peine sein, sinnvolle und wichtige Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitgeber zu fördern, die sich engagieren und auch an anderen Stellen in der Region einbringen würden.

Der Entwurf zur Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogrammes befinde sich derzeit in der Anhörungsphase mit der Aufforderung an die Kommunen, bis zum 14.11.2014 Anregungen und Bedenken zu äußern. Es sei also die Zeit und die Chance für den Landkreis Peine gegeben, zu handeln. Der derzeit laufende verwaltungsgerichtliche Einspruch der betroffenen Firma sei aus seiner Sicht kein Hinderungsgrund, für den vorliegenden  Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zu stimmen. Eine derzeitige Nichtbehandlung, wie von der Kreisverwaltung vorgeschlagen, sei nicht sinnvoll, da für die mögliche Fortführung der Rohstoffnutzung und der zielgerichteten Naturschutzgestaltung auch im Sinne des Erhalts der Arbeitsplätze jeder Zeitgewinn wichtig sein könne.

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat stellt fest, dass das Thema Arbeitsplätze fraktionsübergreifend von Bedeutung sei. Sie verweist zudem nochmals auf den Beschlussvorschlag des Kreisausschusses, vor einer ausführlichen Beratung im Fachausschuss zunächst den noch laufenden Rechtsstreit abzuwarten.

 

KTA Hustedt teilt mit, dass die Sitzungsunterlagen, die im Vorfeld der Kreistagssitzung an alle Angeordneten versandt worden seien, fünf Tage, vom 02. bis zum 07. Oktober, zu ihm unterwegs gewesen seien. Es seien zudem zwei Nachlieferungen erfolgt. Die zweite dieser Nachlieferungen, die auch diesen Tagesordnungspunkt beinhaltet hätte, hätte er sich persönlich am vergangenen Montag bei der Kreisverwaltung abgeholt, um sie noch rechtzeitig vor der Kreistagssitzung zu erhalten.

KTA Hustedt bittet daher die Kreisverwaltung, dafür Sorge zu tragen, dass die Sitzungsunterlagen künftig rechtzeitig bei den Kreistagsabgeordneten einträfen.

 

KTA Hustedt erklärt, dass  der Einsatz für Arbeitsplätze für die CDU-Kreistagsfraktion oberste Priorität hätte. Er selber sei als einziger Kreistagsabgeordneter bei der Verhandlung vor dem Braunschweiger Verwaltungsgericht dabei gewesen. Seiner Einschätzung nach hätte das Gericht nicht anders entscheiden können, denn immer, wenn es zu einer Anhörung gekommen sei, hätte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Peine eine negative Bewertung abgegeben.

 

KTA Hustedt berichtet anschließend von den Anfängen des Kiesabbaus in Wipshausen vor 20 Jahren. Bei der damaligen Anhörung sei auch ein Vertreter des Landesamtes Bergbau, Energie und Geologie anwesend gewesen. Dieser hätte das heute strittige Gebiet in Wipshausen als Vorranggebiet erster Güte eingestuft. Als logische Konsequenz und nach sorgfältiger Abwägung hätte der Rat der Gemeinde Edemissen daraufhin beschlossen, diese Fläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und als Abbaufläche auszuweisen. Auch 2007 sei im Rahmen des Ortsentwicklungsplanes von Wipshausen dieses Gebiet als Rohstoffgebiet erster Güte ausgewiesen und für den Kiesabbau favorisiert worden. Eine Aufnahme in das Regionale Raumordnungsprogramm bzw. in das Landesraumordnungsprogramm sei bisher jedoch nicht erfolgt, weil die Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde stets negativ waren.

2010 hätte die Firma Papenburg einen Scoping-Termin beim Landkreis Peine beantragt. Dieser sei, ebenso wie weitere Gesprächsangebote, kategorisch abgelehnt worden. Im weiteren Verlauf hätte die Firma Papenburg eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen, die mit einem überaus positiven Ergebnis abgeschlossen hätte. Die Naturschutzverbände hätten zudem im weiteren Verlauf des Verfahrens ihre Zustimmung unter der Bedingung signalisiert, dass die Auswirkungen des Eingriffes kompensiert werden müssten. Hierzu sei die Firma Papenburg auch bereit. Und auch der geforderte Wildkatzenkorridor sei in den Vorschlägen der Firma Papenburg berücksichtigt worden.

Es sei daher unverständlich, dass der Landkreis Peine weiterhin bei seinem kategorischen Nein bleibe.

 

KTA Hustedt schlägt vor, alle Beteiligten an einen runden Tisch zu bringen, um das Problem so schnell wie möglich einvernehmlich zu lösen.

 

KTA Sachtleben stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden. Diesem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt.

 

KTA Dr. Klinke bittet darum, über den vorliegenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion abzustimmen.

 

Landrat Einhaus stellt fest, die CDU-Kreistagsfraktion den Anspruch hätte, dass der vorliegende Antrag inhaltlich ausführlich beraten werde. Demgegenüber hätten jedoch die Kreisverwaltung und die Politik auch das Recht, den angemessenen Zeitpunkt für eine Beratung zu wählen. Im Hinblick auf den noch laufenden Rechtsstreit sollte eine abschließende ordnungsgemäße Beratung im Fachausschuss daher derzeit nicht erfolgen. Nach Abschluss des Rechtsverfahrens erfolge dann eine inhaltliche Beratung im Fachausschuss.

 

KTA Rother erklärt, dass die jetzige Empfehlung des Kreisausschusses von der Beschlussvorlage der Verwaltung abweiche, da dieser der Beschlussvorschlag lediglich laute, den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion nicht zu behandeln.

 

Landrat Einhaus verweist auf die Sachdarstellung in der Beschlussvorlage, in der erläutert werde, dass zunächst die Entscheidung des Gerichtes über die Zulassung der Berufung abgewartet werden solle.

 

KTA Leinz zeigt sich befremdet darüber, dass auf diese Weise eine Diskussion zu einem Tagesordnungspunkt einfach abgewürgt werde. Im Rahmen der Streitkultur sollte es auch möglich sein, zu Sachthemen unterschiedliche Auffassungen zu haben und darüber zu diskutieren. Die CDU hätte als Kreistagsfraktion ein Antragsrecht, das nicht einfach durch Nichtbehandlung ausgehebelt werden könne. Einen Antrag in den Fachausschuss zu verweisen, sei ein gängiges Verfahren. Die Nichtbehandlung eines Antrages sei jedoch nicht nachvollziehbar.

 

KTA Leinz bittet um Auskunft, nach welchem Punkt der Geschäftsordnung ein solcher Beschluss gefasst werden könne, der die Diskussion im Kreistag und im Fachausschuss erst einmal abwürge.

 

EKR Heiß stellt fest, dass von der CDU-Kreistagsfraktion gestellte Antrag ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gekommen sei. Ausführungen zum Antrag hätte die CDU-Kreistagsfraktion hier eben in aller Ausführlichkeit gemacht. Natürlich wäre es auch das Recht der Mehrheitsfraktion, diesen Antrag abzulehnen. Statt einer Ablehnung sei sie jedoch bereit, den Antrag nach Abschluss eines rechtlichen Verfahrens im Fachausschuss zu behandeln. Woran hierbei die Abschneidung von Rechten erkennbar werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar.

 

KTA Fechner erklärt, dass es formal lediglich die Möglichkeit gäbe, den Antrag einzubringen und nach einer Gegenrede darüber zu beschließen. Durch die Eröffnung der Sachdiskussion sei man jedoch an den jetzigen Punkt gekommen.

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat verweist auf die Sachdarstellung in der Beschlussvorlage. Die Ausführungen von KTA Fechner seien so nicht richtig. Im Kreisausschuss sei empfohlen worden, den vorliegenden Antrag derzeit nicht zu behandeln. Nach Abschluss des Rechtsstreites werde der Antrag jedoch im öffentlichen Fachausschuss behandelt.

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag werde durch die Empfehlung des Kreisausschusses ergänzt und laute nun wie folgt:

 

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird im zuständigen Fachausschuss erst behandelt, wenn der derzeit noch laufende Rechtsstreit abgeschlossen ist.

 

Der Kreistag beschließt dies im Anschluss mehrheitlich bei 17 Gegenstimmen und zwei Enthaltungen:


 

Der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion wird derzeit nicht behandelt.