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Auszug - Die organisatorische Umsetzung der Option im Landkreis Peine  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert die organisatorische Umsetzung des dem Fachdienst Arbeit zugrunde liegenden Konzepts. Demnach teile sich das Aufgabenfeld in passive und aktive Leistungen. Im Bereich der passiven Leistungen seien derzeit 42 Mitarbeiter/innen, im aktiven Bereich zur Zeit 40 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Anschließend zeigt er die strukturellen Aufgaben im aktiven Bereich auf und stellt die Aufgaben der BBg und der KVHS, die flankierende Eingliederung und die Eingliederungsinstrumente- sowie –maßnahmen dar. FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Steuerung über Kontrakte erfolge. Der Vorteil dieses Modells sei die Möglichkeit zur Entstehung von Eigendynamik in den einzelnen Bereichen. Allerdings räumt er ein, dass es Probleme gebe, wenn die Schnittstellen nicht funktionieren würden. Der Fachdienst Arbeit könne nur so gut sein, wie es gelinge, in den Ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Bürgervertreter Lange fragt, wo er den Vertrag einsehen könne, der zwischen dem Bund und dem Landkreis Peine hinsichtlich der Option geschlossen worden sei.

 

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es keinen Vertrag gebe.

 

Bürgervertreter Lange erklärt, dass dies unglaubwürdig sei, da in Deutschland alle wesentlichen Dinge in einem Vertrag geregelt werden würden.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass es keinen Vertrag gebe, weil der Bund aufgrund des Staatsaufbaues nicht auf die Kommunen durchgreifen könne. Die Grundlage sei daher ein Gesetz. Auf dieser Basis haben in Deutschland 343 Kommunen eine Arbeitsgemeinschaft mit der Agentur für Arbeit, eine sogenannte ARGE, gebildet, 69

Kommunen, darunter der Landkreis Peine, haben die Option gewählt und machen die Umsetzung alleine. In weiteren 19 Kommunen erfolge eine getrennte Aufgabenwahrnehmung, das heißt es gibt keine Zusammenarbeit zwischen der Kommune und der Agentur für Arbeit. Die Festlegung der Finanzmittel erfolge ebenfalls per Gesetz beziehungsweise per Verordnung.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.