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Auszug - Arbeitsmarktprogramm 2015  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2015/013 Arbeitsmarktprogramm 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

FDL Scharf stellt das Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters für 2015 vor. Zunächst stellt sie fest, dass die in 2014 erzielten Ergebnisse kaum noch übertroffen werden können. Auch in diesem Jahr stehe die Integration weiterhin im Mittelpunkt: Es gäbe Menschen, die trotz individueller Probleme (Sucht, Schulden etc.) arbeiten gingen. Daher werde auch in 2015 die Arbeitsmarktintegration in der Parallelität zu den kommunalen Leistungen erfolgen. Die Arbeitsmarktentwicklung in 2014 war gut und wird für 2015 als stabil erwartet. Bemerkenswert sei es, dass es keinen Zuwachs an Zeitarbeit gegeben habe. Trotz aller Vorbehalte böten Zeitarbeitsfirmen eine gute Chance, Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren. Da man mit dem Mindestlohn erst am Anfang stehe, könnten dazu noch keine Aussagen getroffen werden. Noch seien keine Auswirkungen erkennbar, zumal viele Firmen im Raum Peine bereits vorher den Mindestlohn gezahlt hätten. Ein Mangel an Arbeitskräften zeichne sich u.a. im Bereich Gesundheit und Sozialwesen ab. Es sei besonders wichtig, Frauen für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren, da insgesamt ein  erheblicher Fachkräftemangel drohe und Frauen ein aktives Potenzial auf dem Arbeitsmarkt seien.  Insgesamt konnten weit mehr Menschen mit Einschränkungen auf dem 1. Arbeitsmarkt platziert werden, als man es noch vor einem Jahr  für möglich gehalten habe. Mehr Flexibilität und die Bereitschaft, sich auf veränderte Bedingungen einzulassen, wünsche sie sich von Wirtschaft und Handel. Dies beträfe insbesondere Arbeitsstellen für den Personenkreis mit z.B. eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, d.h. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen am Tag nur wenige Stunden arbeiten könnten. Sie appelliert an die Ausschussmitglieder diesen Aspekt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu diskutieren und zu befördern, sonst blieben diese Menschen im sozialen Netz hängen.

 

Aufgabe sei es auch in diesem Jahr, bestimmte Gruppen gezielt zu fördern und die Eigenverantwortung zu stärken.

 

Als Ziel sei mit dem Land für 2015 - aufgrund der guten Ergebnisse aus 2014 - eine 0%ige -Steigerung vereinbart worden. Abschließend dankt sie den Kooperationspartnern.

 

KTA Meyermann fehlen Ergebnisse zur Zielgruppe der Asylbewerber/ Flüchtlinge im Arbeitsmarktprogramm. Ferner möchte sie nähere Ausführungen zum Arbeitgeberservice und der Information der Arbeitgeber

(S. 20 AMP). Sie fragt nach der Begründung für die Umschichtung von Eingliederungsmitteln zur Deckung der Verwaltungskosten. Letztlich bemängelt sie, dass mit den Verwaltungskosten als alleinstehender Betrag nicht viel anzufangen sei. Hilfreich wäre ein interkommunaler Vergleich.

 

FDL Scharf beantwortet KTA Meyermanns Fragen wie folgt:

Flüchtlinge seien bisher nicht SGB II relevant gewesen. Der Bericht sei bereits im Oktober 2014 erstellt worden. Es gäbe aber aktuell bereits eine fachdienst-übergreifende Arbeitsgruppe zu diesem Thema.

 

So würden u.a. auch Unternehmen, auch Zeitarbeitsfirmen,  ins Jobcenter kommen und träfen dort auf potenzielle Bewerber/innen. FDL Scharf betont, dass es  keinen SGB II Arbeitsmarkt gäbe. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeberservice und den Arbeitsvermittlern/ Arbeitsvermittlerinnen  könnte  langzeitarbeitslosen Menschen ihre Ängste vor Vorstellungsgesprächen genommen werden.

 

Es gäbe eine Übersicht zu den fiskalischen Umschichtungen der kommunalen Träger in Niedersachsen, die  dem Protokoll angehängt werden könne. Die Eingliederungsmittel wurden zu 98% in 2014 ausgegeben (Anlage 3 und 4).

 

KTA Schlaugat fragt, ob es bereits andere Schichtmodelle oder Konzepte seitens der Arbeitgeber für eingeschränkt Erwerbsfähige im Landkreis Peine gäbe.

 

FDL Scharf entgegnet, deutsche Unternehmen seien innovativ und beschäftigten sich bereits mit diesem Thema. Für Peine gäbe es aber noch keine neuen Konzepte.

 

 

 

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf eine Umfrage des Bündnisses für Familien zur Zukunftsfähigkeit der Unternehmen im Landkreis Peine unter den Schwerpunkten Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsförderung und Integration. Leider habe es weniger als 20% Rückläufe gegeben, obwohl die Umfrage im Vorfeld mit ausgewählten Firmen abgestimmt gewesen sei. Hier sei noch mehr   Initiative und Kreativität geboten, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

 

Bürgervertreter Lange möchte wissen, wie viele Kunden auf einen Betreuer kämen.

 

FDL Scharf gibt an, dies seien derzeit ca. 1:185 (+/-), bei den unter 25jährigen ca. 1:80.

 

FDL Sommer ergänzt, dabei handele es sich um den gesetzlichen Personalschlüssel für den Eingliederungsbereich. Daneben seien aber auch noch die Leistungssachbearbeiter/ Leistungssachbearbeiterinnen und ergänzende zuarbeitende Stellen für jeden Kunden/ jede Kundin zuständig.

 

KTA Konrad ist irritiert über die Bezeichnung „ESF geförderte FIFA Maßnahme“ (S. 27 AMP).

 

FDL Scharf erläutert, es handele sich um flexible Maßnahmen im Hauswirtschaftsbereich für Frauen, die auch von der FIFA gesponsert wurden.

 

Nach Abschluss der Diskussion stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, die Beschlussvorlage 13/2015 zur Abstimmung. Dem Arbeitsmarktprogramm des Jobcenters des Landkreises Peine für das Jahr 2015 wird einstimmig zugestimmt.