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Auszug - Fusion des Landkreises Peine - Gleichstellungsrelevanz  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter referiert zum Thema Gleichstellungspolitik im Rahmen einer möglichen Fusion des Landkreises und stellt dabei eine Relevanz für folgende Bereiche fest:

  • Berufliche Gleichstellung von Frauen
  • Zusammenlegung von Fachämtern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Outsourcing
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Rolle der Gleichstellungsbeauftragten
  • Bürger und Bürgerinnen
  • Gleichstellungsbeauftragte

 

Grundlage für die berufliche Gleichstellung von Frauen sei das Niedersächsische Gleichstellungsgesetz, das sich zur Zeit in der Novellierung befände. Bei den Fusionsgesprächen habe man festgestellt, dass der Landkreis Peine bereits zahlreiche gute Strukturen hinsichtlich der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes aufweise, z.B. Personalplanungskonferenzen, die es im Landkreis Hildesheim nicht gäbe. Diese müssten unbedingt erhalten bleiben. Insgesamt gelte der Grundsatz: Kein Rückschritt – Orientierung an den Besten!

 

Mit Mentoringprogrammen und Gesundheitsmanagement gäbe es gute Ansätze, diese seien noch optimierbar. Weiter gearbeitet werden soll auch an den Themen: Gleiche Aufstiegschancen von Frauen und Männern, gleiche Verdienstmöglichkeiten, Besetzung von Führungspositionen, Steigerung von Teilzeitarbeit für Männer, Telearbeit und Teilzeit auch für Führungskräfte, Teilzeitarbeit und Mobilität. Arbeitsplätze, auch niedrigerer Einkommensgruppen, sollten – soweit noch möglich – erhalten bleiben. Kommunale Dienstleistungen müssten für Bürger und Bürgerinnen dezentral erhalten bleiben.

 

 

 

 

 

Ein besonderes Anliegen sei außerdem das Konzept der Lebensarbeitszeit. Dies ziele darauf ab, dass Mitarbeiter/innen Arbeitsstunden sinnvoll sammeln, und für Zeiten einsetzen könnten, in denen sie aus privaten Gründen nicht in der Lage seien, Vollzeit zu arbeiten – möglichst ohne Einschränkung des Gehalts. Ansätze gäbe es im öffentlichen Dienst bereits bei der Stadt Osnabrück.

Gleichstellungsarbeit müsse auch in einem fusionierten Landkreis präsent sein. Daher bedürfe es einer angemessenen personellen Ausstattung.

 

KTA Meyermann fragt nach, ob es eine vergleichende Bewertung bisher nur mit dem Landkreis Hildesheim gäbe.

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter erklärt, dass es mit den für eine „kleine Region Braunschweig“ vorgesehenen Kommunen bisher keine vergleichende Bewertung gäbe, da noch kein Beschluss für Fusionsverhandlungen vorläge.

 

KTA Fechner wünscht sich in Ermangelung einer Informationsvorlage eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die eine Gegenüberstellung des Status Quo in beiden Kommunen beinhalte und die Vergleichbarkeit widerspiegele.

 

KTA Schlaugat appelliert an den Ausschuss, das Thema Gender hier und auch in anderen Ausschüssen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit zu behandeln. Sie bittet Frau Tödter, das „Modell Osnabrück“ vorzustellen, wenn die Recherchen abgeschlossen seien.

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter entgegnet auf KTA Fechners Anliegen, es habe noch keinen offiziellen Abgleich der Gleichstellungspolitik gegeben. Der Austausch sei lediglich informell gewesen. Sie werde eine Zusammenfassung der soeben vorgestellten Einschätzung relevanter Themen dem Protokoll beifügen, mehr könne sie nicht vorlegen (Anlage 2).

 

Damit gibt sich KTA Fechner zufrieden.