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Auszug - Kriterien für die Unterbringung in Alten- und Pflegeheimen (Antrag von KTA Fechner und KTA Schlaugat, vgl. TOP 10 der 1. Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter (im folgenden FDL genannt) Schröter erläutert kurz die mit der Einladung versandten Unterlagen

Fachdienstleiter (im folgenden FDL genannt) Schröter erläutert kurz die mit der Einladung versandten Unterlagen. Dabei geht er besonders auf die Kriterien und das Flussdiagramm ein.

 

KTA Fechner dankt der Verwaltung für die vorgelegten Unterlagen und stellt fest, dass es sich dabei wohl um ein Grobraster handele. Er schlägt vor, dass nach diesem Raster verfahren und in einem Jahr berichtet werde, wie die Umsetzung verlaufen sei. Anschließend weist er auf ein Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Alten- und Pflegeheime hin, das an die Fraktionen übersandt worden sei. Er habe es von seiner Fraktion zur weiteren Veranlassung erhalten, könne die darin enthaltenen Fragen aber nicht beantworten. Das sei Sache der Verwaltung, die zudem über die erforderlichen Informationen verfüge. Er bittet um Beantwortung durch den Landkreis. Des Weiteren habe er gehört, dass es im Landkreis Peine eine Pflegekonferenz geben solle, an der die Politik nicht beteiligt sei. KTA Fechner äußert die Befürchtung, dass die dort geführten Diskussionen im Ausschuss wiederholt werden und empfiehlt die Beteiligung der Politik.

 

Bürgervertreterin Papenberg kritisiert, dass die vorgelegten Kriterien noch nicht in der Pflegekonferenz erörtert worden seien.

 

FDL Schröter antwortet, dass der Kriterienkatalog auf die Vorstellung des Konzepts im Ausschuss zurückgehe (vgl. Protokoll der 26. Sitzung vom 26. Juni 2006, TOP 9 und Anlage zum Protokoll). Im Übrigen werden die Kriterien nicht wie ein Schema abgearbeitet, vielmehr handele es sich bei der Aufstellung um eine Check-Liste, woran alles gedacht werden solle. Die grafische Darstellung solle den Ablauf der Prozesse abbilden.

 

 

 

KTA Plett erklärt, dass die Durchschnittskosten ganz offensichtlich die Basis der Entscheidungsfindung seien und bittet um Erläuterung der Berechnung und der Rechtsgrundlage.

 

KTA Schröter antwortet, dass es keine festgelegte Grundlage gebe. Deshalb sei man von den 1.800 Heimplätzen im Landkreis ausgegangen und habe die Kosten der einzelnen Plätze addiert. Die erhaltene Summe habe man durch die 1.800 Plätze geteilt und damit die Durchschnittskosten ermittelt. Wähle ein/e Sozialhilfeempfänger/in einen Heimplatz aus, der über diesem Durchschnittswert liege, werde gemäß dem vorgelegten Schema verfahren, sofern ein kostengünstigerer Platz verfügbar sei. Im konkreten Einzelfall müsse beurteilt werden, ob unverhältnismäßige Mehrkosten entstehen. Verglichen werden dabei die Kosten des gewünschten Heimplatzes mit den Kosten eines tatsächlich freien und kostengünstigeren Heimplatzes.

 

KTA Konrad weist darauf hin, dass es einen Folienvortrag gegeben habe, der in der abgelaufenen Wahlperiode den Ausschussmitgliedern übersandt worden sei (vgl. Anhang zum Protokoll der 26. Sitzung vom 26. Juni 2006). Da es nun sehr viele neue Ausschussmitglieder gebe, schlage er vor, das Skript allen zuzusenden, weil viele Fragen oder Missverständnisse dadurch beantwortet werden könnten.

 

Bürgervertreterin Papenberg weist auf ein Gespräch hin, dass die Arbeitsgemeinschaft der Alten- und Pflegeheime mit den Sozialarbeitern im Krankenhaus geführt habe. Diesen sei, entgegen der bisherigen Darstellung der Verwaltung, das Ablaufschema nicht vorgelegt worden, sondern lediglich eine Preisliste. Zudem habe man sie überreden wollen, die Patienten dahingehend zu beraten, dass sie in ein billiges Heim gingen. Die Geschäftsführung des Krankenhauses habe sich gegen diese Praktiken ausgesprochen und erklärt, dass sie ihre Mitarbeiter nicht für so etwas missbrauchen lassen. Außerdem erklärt Bürgervertreterin Papenberg, dass sie in dem Konzept die Qualität vermisse. Es habe wiederholt Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in den billigen Heimen wegen der Qualität gegeben, so dass sie fragt, wo sich das in dem Konzept wiederspiegele. Außerdem sei ihr nicht klar, warum Sondennahrung, die überall verabreicht werden könne, sowie Mobilität und Bettlägerigkeit Kriterien sein sollen.

 

FDL Schröter weist den Vorwurf der Beeinflussung scharf zurück.

 

Bürgervertreter Lange fragt, wie viele der 1.800 Plätze mit Sozialhilfeempfängern/-innen belegt seien und welche Kosten dadurch dem Landkreis entstehen.

 

FDL Schröter antwortet, dass von den 1.800 Plätzen ungefähr 230 mit Sozialhilfeempfängern/-innen belegt seien.

 

Controller Scharenberg ergänzt, dass sich die Gesamtkosten für diese Personengruppe auf circa 4,5 Mio. Euro pro Jahr belaufen.

 

Bürgervertreter Heuer weist auf die Schwierigkeit der Messung von sozialen Kontakten hin und wünscht zu erfahren, wie das vonstatten gehen solle und welches Gewicht diesem Kriterium beigemessen werde.

 

FDL Schröter betont nochmals, dass der Kriterienkatalog nicht wie ein festes Schema abgearbeitet werde, sondern die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden. Die sozialen Kontakte könne man beispielsweise annehmen, wenn die aufzunehmende Person bereits Beziehungen zu anderen Heimbewohnern/-innen habe, also der Freundeskreis bereits in der Einrichtung lebe. Gleiches gelte, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin bereits in dem Heim lebe, weil man selbstverständlich keine Paare trennen wolle. Welches Gewicht den einzelnen Kriterien beigemessen werde, könne er nicht sagen, da es sich um Einzelfallentscheidungen handeln werde, bei denen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Hinsichtlich des Vorwurfs der fehlenden Berücksichtigung der Qualität erklärt FDL Schröter, dass die Heimaufsicht alle bestehenden Einrichtungen regelmäßig überprüfe. Stelle sie keine Mängel fest, bedeute dies, dass die Vorgaben des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) erfüllt seien und damit die Qualität der Einrichtung gut sei. Bezüglich der Erwähnung der Sondennahrung, Mobilität und Bettlägerigkeit als Kriterium erklärt er, dass man auf diese Weise den Gesundheitszustand der aufzunehmenden Person berücksichtigen wolle. Sofern diese Kriterien von allen Einrichtungen erfüllt werden, seien sie gegenstandslos, aber das könne erst die Praxis ergeben. Sollte sich zeigen, dass sie entbehrlich sind, werde man sie streichen.

 

Bürgervertreterin Papenberg begehrt zu erfahren, wer die korrekte Anwendung des Ablaufschemas überwache und wo man sich gegen die getroffenen Entscheidungen wehren könne. Im Übrigen sei bekannt, dass die Heimaufsicht manchmal sehr großzügig bei der Mängelbewertung sei.

 

FDL Schröter weist darauf hin, dass der Fachdienst Soziales qualitätstestiert sei und sich die Verwaltung an abgesprochene Verfahrensabläufe halte. Die Vorwürfe gegen die Heimaufsicht weist er zurück.

 

KTA Fechner erklärt, dass die Heimaufsicht zu klären habe, ob ein Heim funktioniere oder nicht. Er sei überrascht, dass es Kritik an der Arbeit der Heimaufsicht gebe, aber diese müsse als wesentliche Voraussetzung für die Vorgehensweise funktionieren. Dies solle die Verwaltung sicherstellen. Im Übrigen glaube er, dass viele Erkenntnisse nur durch die Praxis gesammelt werden können. Er schlägt deshalb eine Probephase von einem oder einem halben Jahr vor.

 

KTA Konrad stimmt dem zu. Hinsichtlich der behaupteten Qualitätsunterschiede zwischen den Heimen verweist er auf die Kosten für einen Heimplatz und stellt fest, dass die Differenz rund 50 Euro betrage, so dass die Unterschiede nicht sehr groß sein können. Des Weiteren äußert er seine Sorge über die Widersprüche in der Darstellung von Bürgervertreterin Papenberg und FDL Schröter zur angeblichen Beeinflussung der Sozialarbeiter im Krankenhaus. Es könne nicht sein, dass zwei solch unvereinbare Positionen im Raum stehen. Entweder sei eine solche Beeinflussung erfolgt, was nicht in Ordnung wäre, oder sie sei nicht erfolgt. Einen Zwischenweg sehe er nicht. Er bittet alle Beteiligten, in dieser und allen ähnlichen Fragen vorab einen Konsens zu finden, weil eine derart widersprüchliche Diskussion weder für die Beratungen in der Politik noch für die Außendarstellung des Ausschusses hilfreich sei.

 

FBL Dr. Buhmann bezieht sich auf die Aussage von Bürgervertreterin Papenberg aus der 1. Sitzung vom 22. Januar 2007, nach der in drei oder vier Fällen eine Ablehnung des gewünschten Heimplatzes erfolgt sei (vgl. Protokoll der 1. Sitzung, TOP 10, S. 11). Er betont, dass es keine Fälle mit einem entsprechenden Bescheid gebe. Derzeit befinden sich einundzwanzig Fälle in der Diskussion, aber es sei noch keine Person umgesteuert worden. Derzeit könnten siebenunddreißig Plätze umorganisiert werden.

 

Bürgervertreterin Papenberg bestätigt, dass es für die umgesteuerten Fälle keinen Bescheid gebe. Dafür sei den betroffenen Personen der Hinweis gegeben worden, in ein billigeres Heim zu gehen, ohne dass das hier vorgelegte Schema abgearbeitet worden sei. Außerdem greift sie einen Wortbeitrag von KTA Fechner auf und betont, dass die Politik in die Pflegekonferenz gehöre.

 

 

 

KTA Fechner schlägt vor, dass mit der Umsetzung des vorgelegten Schemas begonnen werde und in der Ausschusssitzung am 01. Oktober 2007 ein Erfahrungsbericht abgegeben werde. Des Weiteren betont er, dass die Heimaufsicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten solle. Außerdem fragt er nach der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich des erwähnten Schreibens der Arbeitsgemeinschaft  sowie nach dem Umgang mit der Pflegekonferenz.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass das Schreiben der Verwaltung nicht vorliege und es im Übrigen an die Fraktionen adressiert sei. Insoweit könne die Beantwortung nur von dort erfolgen. Hinsichtlich der Pflegekonferenz erklärt er, dass die Einladungen versandt seien, aber er lade alle Ausschussmitglieder herzlich zur Teilnahme ein. Zudem sichert er zu, dass das Protokoll der Pflegekonferenz an alle Ausschussmitglieder versandt werde.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.