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Auszug - Informationen der Verwaltung - Auswirkungen des Mindestlohns auf aufstockende Leistungen im SGB II - Beendigung 50+, Fallzahlen und Personalbedarf  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 13.07.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

FDL Sommer berichtet über die Auswirkungen des Mindestlohns auf aufstockende Leistungen im SGB II. Dabei stellt er fest, dass es weniger aufstockende Bedarfsgemeinschaften gebe, aber angesichts der Datenlage und der Kürze der seit der Einführung am 01. Januar 2015 vergangenen Zeit könne nicht gesagt werden, ob diese Entwicklung durch den Mindestlohn oder durch andere Einflussfaktoren wie beispielsweise wirtschaftliche und saisonale Einflüsse entstanden sei. Zu einem späteren Zeitpunkt könne man möglicherweise konkretere Aussagen treffen, aber angesichts der noch recht frischen Zahlen ist das nicht möglich.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, fragt nach, wann man mit konkreteren Aussagen rechnen könne.

 

FDL Sommer antwortet, dass man schauen müsse, wann die Datenlage eine entsprechend aussagekräftige Auswertung zulasse, aber Ende des Jahres sei das sicher möglich.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange fragt nach der Zahl der Aufstocker.

 

FDL Sommer antwortet, dass von den 6.385 Bedarfsgemeinschaften                     1.881 Aufstocker seien.

 

FBL Dr. Buhmann verweist auf das Projekt ‚50+‘, das seit dem 01. Januar 2010 laufe und Ende 2015 enden werde. Der Landkreis Peine sei im Pakt mit anderen Landkreisen und habe in diesem Zeitraum mehr als 600 Menschen in den Ersten Arbeitsmarkt vermitteln können. Die Zahl der aktivierten und stabilisierten Personen dürfte das Dreifache betragen. Im Rahmen des Projekts sind 5,5 Stellen angesiedelt. Die Klientel des Projekts bleibe im SGB-II-Bezug. Mit dem Wegfall des Projekts müsse der Landkreis daher entsprechende Stellen in den Stellenplan für das Jahr 2016 einstellen, um die Klientel weiter betreuen zu können.

 

 

 

 

 

KTA Fechner fragt nach, wie viele Stellen benötigt werden.

 

FBL Dr. Buhmann schätzt den Bedarf auf ungefähr 4 Stellen, vielleicht auch mehr.

 

KTA Fechner erklärt, dass dafür ein neuer Antrag zu stellen sei.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass die Stellen im Stellenplan eingestellt werden müssen und deshalb kein Antrag erforderlich sei.

 

Des Weiteren verweist FBL Dr. Buhmann zunächst auf die bereits in einer früheren Sitzung angesprochene Differenz bei der Bezahlung in gemeinsamen Einrichtungen und Optionskommunen (Anm. des Protokollführers: Siehe TOP 7 im Protokoll der     16. Sitzung vom 24. November 2014). Die Differenz beziffert er auf ca. 300 bis 500 Euro. Grundsätzlich gelte der Grundsatz ‚gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit‘, aber dafür wäre ein einheitlicher Tarifvertrag erforderlich. Dieses Ansinnen soll in die Tarifverhandlungen aufgenommen werden. In einem zweiten Blick müsse man die Bezahlung der Optionskommunen untereinander sehen. Dabei stelle man fest, dass in den meisten Optionskommunen die Mitarbeiter/innen besser als beim Landkreis Peine bezahlt werden. Vor dem Hintergrund der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung sei dies ein wichtiger Aspekt. Das Jobcenter Landkreis Peine habe eine hohe Fluktuation, und FDL Sommer habe ausgerechnet, dass in den 10 Jahren seines Bestehens das Personal einmal ausgewechselt worden sei. Gute Arbeit könne man aber nur mit einem stabilen Personalbestand leisten. Der dritte Aspekt ist, dass die Politik über Beförderungen entscheide. Aus Sicht der Verwaltungsführung müsse geprüft werden, ob der Landkreis Peine im Vergleich zu anderen Kommunen gut aufgestellt sei. Eine Überprüfung der Vergütungen sei daher sinnvoll, wobei die Ergebnisse sowohl nach oben als auch nach unten gehen könnten.

 

KTA Fechner gibt zu bedenken, dass die Fluktuation nicht nur an der Bezahlung liegen müsse, vielmehr seien auch noch andere Gründe denkbar. Er fragt an, ob es bereits eine Untersuchung gebe.

 

FBL Dr. Buhmann bejaht dies.

 

KTA Konrad äußert unter Verweis auf seine frühere berufliche Tätigkeit Zweifel, ob es einen gemeinsamen Tarifvertrag für die Bundesanstalt für Arbeit und die Jobcenter geben könne. Die Fluktuation sei dabei sicher auch Ausdruck des Fachkräftemangels sowie der dadurch entstandenen Auswahl an Stellen, die sich dem Personal bieten.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass der einheitliche Tarifvertrag eine Idee von Heinrich Alt sei, aber die Realisierung sei in der Tat zweifelhaft.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende, KTA Schlaugat, diesen Tagesordnungspunkt.