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Auszug - Kiesabbau Wipshausen  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 15.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2015/116 Kiesabbau Wipshausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 1 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss

KTA Baumeister erläutert, dass sich die Vorlage auf einen Antrag der CDU-Fraktion vom 01.07.2014 bezieht, über den nunmehr ein Beschluss herbeigeführt werden soll. Ergänzend dazu sei heute schriftlich ein Erweiterungsantrag eingegangen. Er bemängelt in Richtung des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Fechner, dass er normalerweise sehr auf Formalien achte und sonst verspätet eingereichte Anträge kritisieren würde. Es stelle sich die Frage, ob dieser Antrag zu spät eingegangen sei und er hätte sich gewünscht, dass dem Ausschussvorsitzenden dieser Erweiterungsantrag vor der Sitzung bekannt gegeben worden wäre.

 

Herr Gemba weist darauf hin, dass ein Erweiterungsantrag sogar mündlich während der Sitzung gestellt werden kann. Er empfiehlt daher die Behandlung des Erweiterungsantrages.

 

KTA Fechner weist sodann darauf hin, dass bei der Überschrift des Tagesordnungspunktes ein Hinweis auf einen CDU-Antrag enthalten sein müsste. Auch er verweist darauf, dass zu den Tagesordnungspunkten in der Sitzung Erweiterungsanträge gestellt werden können. Das vorherige Anschreiben von Ausschussvorsitzenden sei bisher nicht üblich, er wolle dies aber gern unterstützen und werde dies zukünftig berücksichtigen.


 

Zu der Vorlage führt KTA Fechner aus, dass der Kiesabbau aus verschiedenen Gründen wichtig sei und dass er mit der beantragten Beauftragung eines Sachgutachtens gern eine Brücke über die emotionalen Gräben bauen wolle. Die rechtliche Entscheidung ist klar und wird akzeptiert. Die tatsächlichen Verhältnisse entsprechen nach seiner Meinung nicht mehr den entscheidungserheblichen Gegebenheiten. Die Wiesen wären inzwischen trocken gefallen und hätten sich entsprechend verändert. Es geht nicht nur um die Nutzung des Rohstoffes Kies, sondern auch um den Umgang mit den verschiedenen Standorten der Firma Papenburg im Landkreis Peine. Sollte sich nach der gutachterlichen Überprüfung herausstellen, dass der Bodenabbau raumordnerisch immer noch nicht zulässig ist, dann würde seine Fraktion hierzu keine weiteren Forderungen mehr stellen und letztlich die ablehnende Entscheidung mittragen. Man würde damit dem Unternehmen aber einen anderen Umgang und eine andere Wertschätzung zeigen als bisher.

 

 

KTA Baumeister betont, dass in der Vergangenheit sehr auf den Umgang geachtet wurde. Er weist darauf hin, dass die Fläche bereits im Jahre 2012 unter einer CDU/FDP-geführten Landesregierung nicht in das Landesraumordnungsprogramm aufgenommen wurde. Dort hätte die CDU bereits Einfluss nehmen können und müssen. Nunmehr gebe es Gerichtsentscheidungen, die die ablehnende Entscheidung bestätigen und im Übrigen würde ein wesentliches Grundstück in der Mitte des beabsichtigten Bodenabbaus nicht zur Verfügung stehen. Ohne dieses Grundstück ist der Bodenabbau nicht realisierbar.

 

 

KTA Flöge bittet den Ausschussvorsitzenden daraufhin sich nicht zur Sache zu äußern oder aber für den Zeitraum der Sachäußerung den Ausschussvorsitz abzugeben. KTA Baumeister gelobt dies zukünftig zu beachten.

 

 

Herr Gemba erläutert, dass die gestellten Anträge nicht zielführend sind. Er habe sich selbst mehrfach vor Ort von der Sachlage überzeugt. Ein erneutes Gutachten ist aus seiner Sicht überflüssig.

 

 

KTA Esser-Mönning betont, dass sich Ihre Fraktion mit der ablehnenden Entscheidung sehr schwer getan habe, weil davon Arbeitsplätze betroffen sind. Letztlich habe sie sich aber davon überzeugen können, dass das Gericht alle entscheidungserheblichen Grundlagen, wie auch die naturschutzfachliche Bewertung des Gebietes, betrachtet hat. Die Erstellung eines neuen Gutachtens wäre nur ein „Schaulaufen“ und man sollte die finanziellen Mittel doch dann besser verwenden.

 

 

KTA Fechner plädiert dafür, die Ressourcen umfänglich zu nutzen. Letztlich würden sogar die Umweltverbände für den Bodenabbau votieren. Damit darf nicht verkannt werden, dass es zur damaligen Beschlusslage andere Gutachten gab und dass sich das Gebiet verändern würde. Das Unternehmen hätte mit allen Grundstückseigentümern bereits Verträge für den Abbau von Bodenschätzen geschlossen.

 

 

Herr Gemba weist darauf hin, dass es sich allenfalls nur um Vorverträge handelt.


KTA Sachtleben ist der Meinung, dass das Gremium nicht darüber entscheidet, ob abgebaut wird. Dies würde in höheren Ebenen entschieden. Dort haben sich Fachleute mit dem Landesraumordnungsprogramm auseinandergesetzt und hätten sich gegen eine Aufnahme des Fläche entschieden. Insofern sieht er keine Notwendigkeit hier Gutachten auf Vorrat zu produzieren.

KNB Kuklik richtet an beide Seiten seine Bedenken. Herr KTA Fechner solle berücksichtigen, welches Potenzial im Boden stecke und dass es eben nicht ausreiche, wenn eine Fläche trocken falle. Er verkenne dabei, dass an anderer Stelle Wiesen feuchter werden und dieses Mosaik aus feuchten und trockenen Flächen die Schutzwürdigkeit unterstreichen würden. Außerdem gefalle ihm die Pauschalierung der Umweltverbände nicht. Nur der NABU Kreisverband Peine unterstütze dieses Vorhaben. Die anderen Umweltverbände hingegen nicht.

 

An die Fraktion SPD/Bündnis‘90/Die Grünen entgegnete er, dass er in derVergangenheit mehrere Verfahren erlebt habe, die nicht immer sachlich, sondern häufig politisch geführt wurden. Nach dem Landschaftsrahmenplan hätte dieses Gebiet schon längst als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden müssen. Dafür seien die Daten jetzt zu alt und dann müsste man es doch begutachten.

 

KTA Thiemann gibt zu bedenken, dass selbst wenn ein positives Gutachtenvorliegt, das Gebiet nicht abgebaut werden dürfte.

 

KTA Fechner entgegnet darauf, dass man sich dann aber an das Land wenden kann, um eine Änderung des Landesraumordnungsprogrammes zu erreichen. Dies wurde so auch bei anderen Verfahren gehandhabt.

 

Hierauf erwidert KTA Thiemann, dass das Land gerade das Landesraumordnungsprogramm novelliert habe und das Änderungen im Bereich des Kies-Sand-Abbaus nicht vorstellbar seien.

 

Herr Gemba weist auch darauf hin, dass die Vorranggebiete Rohstoffgewinnung für die Rohstoffarten Sand und Kies bei der Änderung des Landesraumordnungsprogramms im Jahr 2012 behandelt wurden. In diesem Zusammenhang wurde die Erweiterung in Wipshausen aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt. Eine weitere Anpassung der Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung für die Rohstoffarten Sand und Kies ist nicht Gegenstand des aktuell noch laufenden Änderungsverfahrens. Dies habe das zuständige Ministerium erst vor neun Monaten auf Anfrage schriftlich bestätigt. Sand und Kies würde hier laut Herrn Gemba auch nicht knapp werden wie z.B. in Afrika oder Asien. Er vertritt die Auffassung, dass die Fläche ausgebeutet ist und man würde zur Zeit auch die gemeldeten Anfahrten von Fremdmaterialien prüfen. Man würde zukünftig auch prüfen, ob das Gebiet unter Schutz gestellt wird. Ein gesondertes Gutachten ist hierfür jedoch nicht angezeigt.

 

Sodann wird zuerst über den Erweiterungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.09.2015 abgestimmt. Der Antrag ist bei 5 Ja- und 6 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die Ausgangsvorlage der Verwaltung, die die Ablehnung des CDU-Antrages vom 01.07.2014 vorsah wird mit 6 Ja- und 5 Nein-Stimmen angenommen.