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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2016 für das Jugendamt Peine  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.01.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2015/204 Doppischer Produkthaushalt 2016 für das Jugendamt Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Dr. Buhmann weist darauf hin, dass dieser TOP wegen der Ungewissheit im Hinblick auf die Flüchtlingszahlen auf der letzten Sitzung vertagt und dafür die heutige außerplanmäßige Sitzung terminiert wurde. Seinerzeit war man noch von insgesamt 1.300 Flüchtlingen im Landkreis Peine ausgegangen, mittlerweile hat sich die voraussichtliche Zahl für 2016 auf 3.500 erhöht.

Zunächst werden die Inhalte der Vorlage erläutert. Im Gesamtergebnishaushalt konnte eine "Schwarze Null" ausgewiesen werden, da die Mehraufwendungen aufgrund der Flüchtlingssituation überwiegend durch Kostenerstattungen vom Land gedeckt werden können; ansonsten wäre ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen gewesen. Die Vorlage ist auf S. 3 zu korrigieren: Die Budgeterhöhung durch die UMA beträgt nicht 213.600 €, sondern 213.200 €.

 

Herr Streichert bittet darum, die Zuwendung für den Peiner Betreuungsverein e.V. aus Gründen der Gleichbehandlung ebenso um 700 € zu erhöhen, da hier auch ein entsprechender Antrag vorliegt.

 

Der Jugendhilfeausschuss bemerkt das schwindende Arbeitskräfteangebot im Bereich der Sozialen Arbeit; man ist jedoch weiterhin optimistisch, die zusätzlichen Stellen trotz der Schwierigkeiten auch besetzen zu können. Eventuell können für die zu erledigende Arbeit auch einschlägig qualifizierte ausländische Kräfte mit eingebunden werden.

 

Frau Tödter geht nun genauer auf den Zuwendungsantrag von Heckenrose ein: Es wurde hier mehr beantragt als heute letztendlich beschlossen werden soll;  Hintergrund ist insbesondere, dass Heckenrose die Eingruppierung an den TVöD-SuE anpassen möchte. Dieses Vorhaben sei grundsätzlich zu unterstützen, um die Fachkompetenz vor Ort zu binden. Denn Heckenrose hat thematisch mit Kindeswohlgefährdung zu tun und dies wird in der der Kreisverwaltung mit S 14 bezahlt. Es kann nicht sein, dass Beschäftigte bei freien Trägern weniger für Personalkosten bezahlen als die Kreisverwaltung, nur weil sie vor vielen Jahren ihre Beschäftigten so eingruppiert haben. Es müsse eine allgemeine Diskussion in Politik und Verwaltung zu diesem Thema (tarifgerechte Eingruppierung und Personalkostensteigerung durch Tariferhöhungen) eingeleitet werden.

 

Herr Fechner fragt, welchem Fachdienst die Jugendberufsagentur zugeordnet werden soll und ob das Land nicht für die Finanzierung zuständig sei. Herr Dr. Buhmann antwortet, dass diese Einrichtungen von Bund und Land zwar angeregt wurden und die Notwendigkeit auch fachlich überzeugt, es aber keine verbindliche Vorschrift gibt und somit das Konnexitätsprinzip nicht greift. Die genauen Abläufe der Jugendberufsagentur für Peine werden noch geklärt, koordiniert werden soll sie über das Jugendamt.

 

Auf Nachfrage stellt Herr Dr. Buhmann die drei zu unterscheidenden Bereiche bei den Flüchtlingskosten und den Landeserstattungen dar:

  •         Die Kosten rund um die Gebläsehalle Ilsede müssen zu 100 % vom Land erstattet werden, da es sich hier um eine Erstaufnahmeeinrichtung und damit um eine Landesaufgabe handelt.
  •         Die dem Fachdienst Soziales entstehenden Kosten im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes werden vom Land für 2016 mit insgesamt 9.500 € pro zugewiesenem Flüchtling gedeckt; diese Landeszuwendung beruht jedoch auf den Kosten des Vorjahres und ist nicht kostendeckend.
  •         Das Jugendamt erhält etwa 90 % der Kosten für die UMA vom Land erstattet (vgl. dazu auch die Ausführungen in der Vorlage).

 

Frau Schulz gibt hinsichtlich der Finanzen zu bedenken, dass der Staat sehr viel Geld durch das bundesweit hohe ehrenamtliche Engagement einspare.

 

Herr Nolte greift noch einmal das Thema der Tarifsteigerungen bei den Zuwendungen an freie Träger auf. Frau Heuer regt an, das Thema "Zuwendungen" einmal grundsätzlich aufzuarbeiten, und zwar vor Beginn der Haushaltsplanung 2017. Herr Fechner weist darauf hin, dass hierbei auch der AGAS eingebunden werden muss und deutet eine entsprechende Diskussion im Laufe dieses Jahres an. Herr Dr. Buhmann befürchtet, dass die Zuwendungsverfahren durch Neuerungen im EU-Vergaberecht ab 2017 noch komplexer werden.

 

Abweichend von der Vorlage beschließt der Jugendhilfeausschuss, dem Kreistag folgendes zu empfehlen:

  •         Die das Jugendamt betreffenden Teile des Doppischen Produkthaushalts 2016 und der dazugehörigen Änderungsliste (Stand: 04.01.2016) werden beschlossen.
  •         Die Zuwendung 2016 an den Peiner Betreuungsverein e.V. für Betreuungsleistungen (Produkt 3430) wird auf 26.900 € erhöht.