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Auszug - Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 30.05.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2016/051 Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber und Asylbewerberinnen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

FBL Dr. Buhmann stellt die Sachlage vor und begründet ausführlich die vorgeschlagene Ablehnung der Gesundheitskarte. Hauptgrund seien die Kosten. Die vom Land Niedersachsen ausgehandelten Sätze seien jedoch keine Ausnahme, denn auch in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz lehnen die kommunalen Spitzenverbände und ihre Mitglieder die Sätze ab. Dies spiegle sich in der Beteiligung wieder: In Nordrhein-Westfalen haben 16, nach anderen Quellen 20 von 396 Kommunen die Gesundheitskarte eingeführt, in Rheinland-Pfalz keine einzige. Da es im Landkreis Hildesheim ein Pilotprojekt mit niedrigeren Kosten gebe, wolle man als Landkreis Peine die dortigen Ergebnisse abwarten. Daneben gebe es die Möglichkeit, dass der Bund die Gesamtkosten übernehmen würde, was angesichts der dafür benötigten Summe eher nicht zu erwarten sei. Eine weitere Alternative bestehe darin, alle Flüchtlinge von Anfang an den gesetzlich Krankenversicherten gleichzustellen, aber dann müsste die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Beiträge diese Last tragen.

 

KTA Konrad erklärt, dass es eine schwierige Problematik sei. Angesichts der von FBL Dr. Buhmann geschilderten Bedingungen sei eine Ablehnung wahrscheinlich. Er äußert die Bitte, das Thema in der nächsten Ausschuss-Sitzung abschließend zu beraten, damit es vorher in die Koalitionsrunde gegeben werden könne. Des Weiteren bittet er um eine Aufstellung der Kosten der eigenen Verwaltung, damit man diese den berechneten Kosten für die Gesundheitskarte gegenüberstellen könne.

 

FBL Dr. Buhmann fragt nach, ob eine abschließende Behandlung in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses möglich sei.

 

KTA Konrad erwidert, dass das unglücklich sei, weil die Einbringung des Themas in die Koalitionsrunde zeitlich kaum zu schaffen sei.

 

KTA Flöge weist auf einen Radiobericht zum Thema Gesundheitskarte hin und erklärt, dass nach seiner Erinnerung Hamburg von einer Ersparnis in Höhe von einer Million Euro pro Jahr gesprochen habe. Hamburg sei im Vortrag von FBL Dr. Buhmann nicht erwähnt worden, weshalb er nachfragt, ob es dazu Informationen gebe. Des Weiteren halte er das Hildesheimer Modell für gut und wünscht zu wissen, ob man dort aufspringen könne.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass Hamburg und Bremen Stadtstaaten und deshalb anders als Flächenländer organisiert seien. Dort falle es leichter, die Kosten auf die Länderebene zu übertragen. Das Land Niedersachsen könne ebenfalls die Kosten übernehmen, mache dazu aber keine Anstalten.

 

Frau Öztürk ergänzt, dass die von der Stadt Hamburg genannte Ersparnis nirgendwo belegt sei. Auf Nachfrage gebe es keine Statistiken oder Belege, weshalb es schwierig sei, die Belastbarkeit dieser Aussage überprüfen zu können. Dennoch werde die behauptete Ersparnis in den Medien transportiert.

 

KTA Meyermann äußert ihre Enttäuschung über die vorgeschlagene Ablehnung. Des Weiteren verleiht sie ihrem Ärger über den geschilderten Verfahrensablauf im Landkreis Peine Ausdruck. Sie betont die Bedeutung der Beteiligung der Gemeinden, damit die Flüchtlinge nicht zur Kreisverwaltung wegen eines Krankenscheins müssen.

 

KTA Mittal pflichtet KTA Meyermann bei, denn gerade als kranker Mensch sei der Weg beschwerlich. Wenn dann die Busverbindungen ungünstig seien, wäre es besonders schlimm.

 

FBL Dr. Buhmann widerspricht und erklärt, dass kranke Personen sofort zum Arzt gehen können und vorher nicht wegen eines Krankenscheines ins Kreishaus kommen müssen. Das von KTA Meyermann kritisierte Verfahren halte er für eine Verwaltungsvereinfachung. Bezüglich der Beteiligung der Gemeinden verweist er auf das Praxisbeispiel Hohenhameln, in dem das von KTA Meyermann vorgeschlagene Verfahren nicht funktioniert habe. Die Sozialarbeiter/innen vor Ort seien mit ihrer Aufgabe ausgelastet und könnten diese Zusatzaufgaben nicht noch nebenher erledigen. Daneben gebe es zahlreiche Gründe, warum Flüchtlinge einmal im Monat in der Kreisverwaltung, zum Beispiel im Fachdienst Ordnungswesen, vorstellig werden müssten. Bei diesen Gelegenheiten wäre das Abholen eines Krankenscheines problemlos möglich.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, sieht wie schon KTA Konrad Diskussionsbedarf in den Fraktionen.

 

FBL Dr. Buhmann wagt die Prognose, dass die Gebühr von acht Prozent keinen Bestand haben werde. Da der Landkreis Peine an der Einführung der Gesundheitskarte interessiert sei, würde sich der Beschlussvorschlag bei veränderten Bedingungen möglicherweise anders gestalten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über den Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung zu Vorlage-Nr. 51/2016 abstimmen. Mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Vertagung zugestimmt.

 

 


 

Die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber wird im Landkreis Peine nicht eingeführt.