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Auszug - Regionales Integrationskonzept  

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:35 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Vortragsraum der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Ort: Pelikanstr. 12, 31228 Peine-Vöhrum
2007/047 Regionales Integrationskonzept
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
 
Wortprotokoll

Frau KTA Heilmann-Eschemann begrüßt Regierungsschuldirektor Horst Apel und übergibt vorerst das Wort an EKR Heiß

Frau KTA Heilmann-Eschemann begrüßt Regierungsschuldirektor Horst Apel und übergibt vorerst das Wort an EKR Heiß.

 

EKR Heiß erklärt, dass das Regionale Integrationskonzept besprochen werden müsse, um auch die Auswirkungen auf die Förderschulen des Landkreises Peine erkennen zu können. Aus diesem Grund ist Herr RSD Apel eingeladen und gebeten worden, das RIK fachkundig vorzustellen.

 

EKR Heiß übergibt das Wort an Herrn Apel.

 

Herr Apel begrüßt alle Anwesenden und bedankt sich für die Einladung. Er verknüpft seine Rede gleichzeitig mit großem Dank an die Kreisverwaltung, da die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Landesschulbehörde sehr gut sei. Seiner Meinung nach sei sie beispielhaft in Bezug auf Kompetenz und Schulreformentwicklung und außerdem auch beispielhaft in Schaffung der Arbeit in Lenkungsausschüssen. Er bedankt sich ganz herzlich dafür.

 

Als Fachdezernent möchte Herr Apel hier heute erklären, was unter Regionalkonzept zu verstehen sei. Dieser Antragslage und der Sachdarstellung, die hier zugrunde lägen, läge ein enger Begriff von Regionalkonzept vor. Er unterscheide dabei die weitere Begriffsebene und die engere Begriffsebene.

Herr Apel erläutert, dass er kurzreferierend etwas zur Ausgangslage der Landesschulbehörde und des Schulträgers sagen möchte. Weiterhin will er die bisherigen Antragslagen unter der Rechtsfragestellung erörtern und dann konkret darauf auf die Regionalkonzeptentstehung und die Konsequenzen eingehen.

Er freue sich, dass hier beispielhaft für Niedersachsen in einem Lenkungsausschuss, auch unter Beteiligung eines Fachreferenten des Kultusministeriums, Herrn Dr. Wachtel, etwas entwickelt wurde, was er nachfolgend aufzählen möchte.

 

Vorerst bedankt er sich ausdrücklich bei den Kommunalpolitikern des Landkreises Peine, dass sie sich mit Erfolg für ein komminaktives Projekt emotionales und soziales Lernen eingesetzt haben und es als letztes Projekt noch verwirklicht werden konnte. Dieses komminaktive Projekt sei beispielgebend in Niedersachsen. Es bestehe aus drei Betrachtungshoheiten:

 

1) aus der schulformorientierten Hoheit, das heißt ca. 25 – 30 Schüler/innen
    würden in einer Schulform Emotionales und soziales Lernen geschult

2) aus dem Korridor mobiler Dienste, das hieße, Schüler bleiben in ihrer wohn-
    ortnahen Beschulung und das Kollegium bekäme für sein Förderkonzept
    Beratung

 

3) aus der Einstellung zweier Lehrkräfte ohne Unterrichtsverpflichtung, die      
    allein für die Beratung systematischer, exemplarischer und feinspezifischer
    Art zur Verfügung stünden.

 

Herr Apel freut sich außerdem, dass eine weitere Einstellung gelungen sei, die ausgesprochen selten sei. Dabei handele es sich um eine Lehrkraft (Sonderpädagogin) mit einer familientherapeutisch-psychiatrischen Zusatzausbildung.

 

Weiterhin bemerkt Herr Apel, dass der Landkreis Peine eine Art Aufbruchstimmung in Richtung § 4 NSchG habe. Dieser beschreibe integrationspädagogische Maßnahmen. Dass die Nachbarschule IGS eine Integrationsklasse in Fortsetzung einer Integrationsklasse aus der Grundschule bekäme, fände er außerordentlich positiv. Integrationsklassen seien in erster Linie für die Primarstufe vorgesehen. Wenn das in die Sekundarstufe fortgesetzt werden solle, bräuchte man dazu besondere Begegnungsbereitschaften der Schulen. Er freut sich weiterhin mitteilen zu können, dass zur Zeit der erste Antrag im Sek I – Bereich IGS (Integrationskind aus der Grundschule Adenstedt) positiv bearbeitet würde.  Er erörtert, dass es hier im Landkreis Peine eine sogenannte zieldifferente Integration gäbe. Diese beschreibe sich durch das Lernen unter anderen Lehrplänen. Das wäre die Gruppe der Förderschüler „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“. Da gäbe es im Landkreis Peine bereits einige Integrationsklassen. Zunehmend, angesichts der Hoffnung auf das Regionalkonzept, bringe Herr Apel heute vier angesagte Integrationsklassen-Anträge mit, wenn das Regionalkonzept in Vechelde und Wendeburg nicht kommen sollte. Die Elternschaft denke überdeutlich in Richtung § 4 NSchG und die Schulen stellen sich dem positiv. Außerdem sei es dem Landkreis Peine, auch durch Unterstützung von Herrn Dr. Wachtel, gelungen, im Bereich Regionalkonzept eine Grundversorgung im engeren Sinne zu schaffen.

Grundversorgung hieße, dass die Kinder in ihrer wohnortnahen Grundschule verbleiben, egal ob sie sonderpädagogisch oder in besonderer Weise förderbedürftig seien. Um im präventiven Bereich zu verhindern, dass sie erst sonderpädagogisch förderungsbedürftig werden, würde dieses mit einer Grundversorgung unterstützt. Diese Grundversorgung wäre für alle Schulen gleich (X Klassen mit je zwei Stunden). Herr Apel erklärt, dass zur Zeit im Landkreis Peine im Regionalkonzept in diesem engeren Begriffssinne ein Komplettstandort aller Grundschulen in der Gemeinde Edemissen vorhanden sei sowie in Woltwiesche, als sogenannte Korridorlösung in der Gemeinde Lengede.

Das älteste Regionalkonzept unter dem Stichwort Grundversorgung sei Woltwiesche. Es existiere seit zwei Jahren, Edemissen existiere etwa ein Jahr.

 

Als nächstes spricht RSD Apel die als Tischvorlage ausgelegte Broschüre „Sonderpädagogische Förderung“ an und bittet, die Seite 6 aufzuschlagen. Wenn er aus der Sach- und Rechtslage argumentiere, dann argumentiere er aus § 4 NSchG und deren Übersetzung durch den Grundsatzerlass. Der hieße für Förderschulen eigentümlicherweise nicht „Arbeit an einer Sonderschule“, sondern er heißt „Sonderpädagogische Förderung“ und er umfasst alle Teile, alle Alternativen, alle Möglichkeiten schulformorientierter und nichtschulformorientierter sonderpädago-gischer Förderung. Es handele sich dabei um den Erlass vom 01.02.2005. Lesenswert sei dazu der Kommentar von Herrn Dr. Wachtel im selben Schulverwaltungsblatt.

Im Grunde sei das Regionalkonzept im Sinne von Grundversorgung genau das, was sich die Grundschulen wünschten. Nicht ohne Grund bringe er zwei Antragslagen für Wendeburg und für Vechelde mit -  und eine prognostisch denkbare Antragslage der Stadt Peine zum 01.08.08.

Herr Apel betont, dass die sonderpädagogische Förderung das Recht der Kinder auf individuelle Förderung erweitere, unterstütze, begleite und verwirkliche. Interessant wären nach Meinung von Herrn Apel dazu die Förderleitideen Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache und Sprechen. Die anderen Fördergesichtspunkte sollen aber nicht als unbehandelt angesehen werden. Geistige Entwicklung gehöre zur zieldifferenten Integration. Gesetz den Fall, es gäbe ein regionales Förderkonzept Woltwiesche und Eltern eines Kindes, welches in seiner geistigen Entwicklung zu begleiten wäre, stellten einen Integrationsantrag, dann entstehe im Regionalkonzept Schule Woltwiesche auch eine I-Klasse für dieses Kind und es gäbe eine Zusatzversorgung geistige Entwicklung für dieses Kind.

 

Herr Apel erklärt weiter, dass auch Hören durch Mobilen Dienst bedient würde. Er verdeutlicht, dass hier im Landkreis Peine erstmalig eine „Mobile Dienst Situation“ in dieser Woche geklärt worden wäre.

 

Im Bereich körperliche und motorische Entwicklung gäbe es zunehmend Kinder, die Rollstühle benutzen müssen. Der schwierigste Fall wäre ein Glasknochenkind in einer Grundschule gewesen. Diese Schule habe auch eine Genehmigung bekommen, eine Klasse mit 29 Kindern in zwei Klassenverbänden zu unterrichten. Dafür habe sich Herr Apel eingesetzt.

 

Lernen würde bedient durch die zwei Stunden pro Klasse, wenn wir das Regionalkonzept im engeren Sinne sähen.

 

Sehen würde bedient durch den Mobilen Dienst.
Der Landkreis Peine als Schulträger sei hochintensiviert eingestiegen, was das zur Verfügung stellen von Sehhilfen für sehbeeinträchtigte Kinder (momentane Fallsituation in einer Grundschule) beträfe. Da diese Hilfsmittel relativ teuer seien, müsse darauf geachtet werden, dass diese dann auf andere Kinder übertragen würden. Mittlerweile würden schwerst sehbeeinträchtigte Kinder hier im Landkreis Peine normal beschult werden.


Im Bereich Sprache gibt es zur Zeit eine Primarstufenbeschulung sprachbeein-trächtigter Kinder in den sogenannten Sprachheilklassen in der Pestalozzischule. Im Regionalkonzept gehören sie integrativ beschult. Dennoch könne Sprache auch durch Mobilen Dienst gesichert werden.
 

Zusammenfassend stellt Herr Apel fest, dass zum Regionalkonzept die Kooperationsklassen, die Integrationsklassen, der Mobile Dienst, die Grundversorgung und die Förderschulen gehören.

Kooperationsklassen gäbe es in den zwei Behinderungsarten Sprache und Geistige Entwicklung. Die Sprachheilklassen an Grundschulen werden dabei verantwortlich aus den Förderzentren gesteuert.

 

Weiterhin erklärt Herr Apel den Begriff sonderpädagogische Grundversorgung. In der Definition bedeute es, dass jede dieser Grundschulen pro Klasse zwei Stunden sonderpädagogische Unterstützung bekäme. Exemplarisch für Edemissen würde es folgendes bedeuten. Edemissen ist eine 2,5 bis 3-zügige Grundschule. Bei der 2,5-Zügigkeit wären es 10 Klassen x zwei Stunden. Dann würde Edemissen eine Lehrkraft mit 20 Stunden sonderpädagogischer Unterstützung pro Woche erhalten.

 

Dazu erklärt Herr Apel, wie durch präventive Arbeit das Entstehen von herausragenden individuellen Förderbedürfnissen vermindert werden kann. Er erwähnt an dieser Stelle, dass im Landkreis Peine 150 Lehrer zu Experten ausgebildet worden seien. 30 davon seien Sonderpädagogen. Das bedeute mittlerweile ein Professionalitätsprofil in Richtung Lernausgangslage, was im Landkreis am Rückgang von Legasthenikerfällen und in Kürze vielleicht auch Diskalkuli-Fälle bemerkbar werde. 

Mit Einführung des Regionalkonzeptes habe das Förderzentrum Edemissen sofort seine Primarstufen verloren.

Bei der Antragstellung der Grundschulen der Gemeinden Vechelde und Wendeburg bestehe die Besonderheit, dass die Antragslage überdeutlich von der Förderschule ausginge. Die Förderschulleiter würden sich durch den Verlust der Schüler verschlechtern. Sie würden damit ihre Besoldungsgruppe und ihre Konrektorenstelle verlieren und müssten mehr Unterricht erteilen. Sie wären auch gleichzeitig verantwortlich für die Lehrkräfte, die an den Grundschulen arbeiten.


Die Entscheidung in Vechelde und Wendeburg sei zur Zeit noch ergebnisoffen. Es sei aber so gut wie sicher, dass die Gemeinde Lengede an erster Stelle für die Einführung des RIK stände.

Weiterhin berichtet Herr Apel davon, dass in der FöL in Edemissen im Sek I-Bereich die Schülerzahlen deutlich unter 50 sänken. Der Schulträger und die Landesschulbehörde wüssten, dass im Schuljahr 2007/2008 über die Existenz von Edemissen nachgedacht werden müsse.


Wenn in Vechelde und Wendeburg das Regionalkonzept nicht käme, so wäre die Primarstufe dennoch aufzulösen. Für das Schuljahr 2007/2008 bestünde zwischen der Verwaltung, dem Schulträger und der Landesschulbehörde die Absprache, den Standort Vechelde zu prüfen, weil dort im Sek I-Bereich Kombinationsklassen in einer Dichtigkeit entstehen würden, die problematisch seien.

 

Herr Apel führt weiter aus, dass die Stadt Peine ursprünglich auch vorhatte, ab 01.08.07 in eine Antragslage zum RIK einzutreten. Die Schulen seien jedoch noch in konzeptioneller Orientierung.
Zum 01.08.08, so geht Herr Apel aus, würde es jedoch ganz deutlich zu einer Antragslage kommen. Der Schulträger müsse wissen, dass unter Grundversorgung überdeutlich und ohne Ausnahme Sprache, Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung zu verstehen sei. Das hieße, es müsse im Schuljahr 2007/2008 in fachlicher Begleitung der Landesschulbehörde und, wenn nötig, in Begleitung des Kultusministeriums überlegt und entschieden werden, ob Korridorlösungen eingerichtet werden sollten.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann bedankt sich bei Herrn Apel für seine Ausführungen und sichert die Behandlung dieser Punkte zu. Sie übergibt sodann das Wort an Herrn Fechner.

 

Herr KTA Fechner bedankt sich für die Aufnahme dieses Themas auf die Tagesordnung. Er betont, dass es hierbei nicht nur um den Standort Vechelde ginge, sondern es ein grundsätzliches Thema sei, was hier diskutiert werden müsse. Er fügt hinzu, dass es bedauerlich sei, dass die Konzepte hier nicht vorliegen würden.

Herr KTA Fechner berichtet, dass er sich vorab mit den Schulleitungen unterhalten und sich informiert habe. Er fände es auch interessant, hier die Schulleitungen der Förderschulen zu hören. Es darf seiner Meinung nach nicht um die alternative Förderschule oder Grundversorgung Grundschule mit zwei Stunden gehen, sondern um beides. Herr KTA Fechner berichtet weiter, dass in dem Vortrag bei der letzten Schulausschusssitzung des Rates der Gemeinde Vechelde  in Vechelde ein Vertreter der Sonderschule Lernen die Aussage traf, dass man in Einzelfällen nicht drum herum kommen würde, die Schüler weiter an der Förderschule zu betreuen. Herr KTA Fechner betont, dass eine solche Aussage für ihn sehr fragwürdig sei. Seiner Meinung nach könne das RIK auf keinen Fall das Fachangebot für Förderschulen ersetzen, es sei auch keine Alternative dafür, sondern es sollte als eine Ergänzung angesehen werden. Herr KTA Fechner meint, dass es für ihn an manchen Stellen des Konzeptentwurfes nach dem Wunsch von Personaleinsparungen „rieche“. Seiner Meinung nach bräuchte ein fachlich verantwortungsbewusstes Konzept jedoch mehr Stunden. Er hoffe, dass es sich auch so entwickeln würde.
Er berichtet weiter, dass Schullehrkräfte und Eltern, die die Beschlüsse zum RIK herbeigeführt haben, geantwortet hätten, dass sie endlich zwei Stunden mehr pro Klasse für Förderunterricht bei auffälligen Kindern bekommen würden. Es ginge denjenigen wohl gar nicht um Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, sondern nur um die zwei zusätzlichen Stunden, an denen sie an Auffälligkeiten arbeiten könnten, wofür laut Erlass vom 01.02.2005 der Mobile Dienst zuständig sei. Das Konzept hingegen beziehe sich auf Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.

Die Qualität der fachlichen Versorgung der einzelnen Förderschwerpunkte müssen an der jeweiligen Grundschule klar gewährleistet sein. Fechner fände es interessant zu erfahren, wie viele Schüler/innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf  an den Lengeder und Edemissener Grundschulen beschult würden. Weiterhin sei es interessant zu wissen, welche fachlichen und personellen Erfahrungen die Grund- und Förderschulen in Lengede und Edemissen gemacht hätten. Herr KTA Fechner würde es begrüßen, wenn all diese Punkte in einem Lenkungsausschuss geklärt werden würden und dem Schulausschuss dann klarer berichtet werden könnte.

Abgesehen von der Schließung von Förderschulen oder Primarbereichen müsse auch darüber beraten werden, wie weiter zu verfahren sei. Was würde mit den Räumlichkeiten, mit den Ausstattungen und mit dem Personal geschehen?

Eine echte Integration für Kinder nach sonderpädagogischem Förderbedarf sei nach Meinung Fechners nur möglich, wenn sie soweit wie möglich für die gesellschaftliche Teilnahme fachkompetent mit entsprechenden Förderschulkräften beschult und begleitet würden.

Mit zwei Stunden pro Klasse würde es seiner Meinung nach so pauschal nicht gehen. Deshalb stelle er den Antrag, die Sache hier noch mal zu diskutieren, unter Einbeziehung der Schulleiter der Förderzentren, denn die Rückmeldungen, die er eingeholt habe, seien sehr kritisch.


Er stimme dem Antrag von Herrn Apel zu, die Lenkungsgruppe neu zusammenzustellen und unter Einbeziehung aller Fachleute zu diskutieren und danach zu entscheiden, wie hier weiter zu verfahren sei.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann bedankt sich bei Herrn Fechner für die Aussagen. Sie kann sich ebenfalls eine Neueinberufung der Lenkungsgruppe vorstellen.

 

Herr Apel erhält noch mal das Wort. Er erklärt, dass es den „Bildungsauftrag Grundschule“ gäbe, dieser sei durch den Erlass aus 2004 „Arbeit in der Grundschule“ gesichert. Darin sei auch der Förderauftrag Grundschule enthalten. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Schule ihren eigenen Förderauftrag habe und dass dieser nicht durch Sonderschullehrer eliminiert oder ersetzt werden dürfe. Herr Apel habe die Gefahr erkannt und versuche, dagegen zu steuern. Er versichert, dass er sämtliche Sonderschullehrer darauf vorbereiten würde, dass diese nicht den Förderauftrag der Grundschulen übernehmen. Insofern würde er da hellhörig werden, wenn er solche Interview – Daten höre. Aus diesem Grund will er dieses Thema klären und habe sich diesen Punkt für die nächste Schulleiter- Dienstbesprechung im Juni auf die Tagesordnung gesetzt.


Herr Apel betont, dass alle auch ein wenig Geduld haben müssten, bis alles richtig laufen würde. Denn es seien die Grundschulen, die zunehmend Kinder mit erschwerten Lernbedingungen in die Schule bekämen. Bei Klassengrößen von bis zu 29 Kindern, habe er durchaus ein gewisses Verständnis dafür.

Herr Apel erklärt weiter, er möchte den Grundschulen klarmachen, dass sie einen Förderauftrag hätten. Er erklärt weiterhin, dass die Sonderschullehrer beratend, kräftigend und unterstützend den Grundschullehrern zur Seite stehen müssen und in Gruppenteaching, durch Unterrichtsbegleitung oder durch Förderkonzeptgestaltung behilflich sein sollten. Man könne in diesem Fall nicht sagen, dass wäre euer Förderauftrag und dass sei unser Förderauftrag. So stelle er sich nicht Kooperation vor. Und es wäre ganz klar, dass es da auch Reibungsverluste gäbe. Er, Apel, stimme Herrn Fechner zu, dass dort eine erhebliche Begleitung erforderlich sei.

Er erläutert weiterhin, dass es nicht so kommen würde, dass wir Mobile Dienste zusätzlich zum Regionalkonzept bekämen. Es sei denn, es gäbe einen Schwerstfall von emotionaler und sozialer Destabilisierung, dann würden wir Beratung bekommen, weil das Land Niedersachsen dankenswerter Weise zwei Lehrer nur mit einem Beratungsauftrag eingestellt habe. Das hieße, Grundschulen mit einem Regionalkonzept können sich dieser Beratung bedienen. Aber sie bekämen nicht zusätzlich noch den Mobilen Dienst. Der Landkreis müsse Korridorlösungen erarbeiten und das mit dem Kultusministerium zur Genehmigungslage machen.

 

Herr Apel führt weiterhin aus, dass sich Sprachheilklassen bei ihm melden würden und Anträge auf Überführung in die schulformorientierte Beschulung in einer Förderschule aus einem Regionalkonzept stellen. Diesen Anträgen stimme Herr Apel nicht zu. Er meint, es müsse bei erstmaliger Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erst selbst versucht werden, das Kind zu fördern und es auf der Grundschule zu belassen. 

 

Herr KTA Fechner merkt an, dass die Schwierigkeit darin läge, dass man für zwei Stunden keinen Mobilen Dienst bekäme. Den Schulen sei aber zum Teil nicht klar, dass mit diesen zwei Stunden auch der sonderpädagogische Förderbedarf abgedeckt sei.

 

Frau KTA Heilmann-Eschemann erkundigt sich in der Runde, ob weitere Wortmeldungen vorlägen. Dem sei nicht so.

 

/Herr Bode erklärt, das dazu passende „Konzept zur Förderung von Kindern mit Erziehungshilfebedarf im Landkreis Peine“ dem Protokoll beizufügen (Anlage 1).

 

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau KTA Heilmann-Eschemann, wird die Vorlage zur Beratung und Erarbeitung eines Vorschlages in die Lenkungsgruppe Schule (vormals AG Erziehungshilfe) verwiesen.

 

EKR Heiß merkt an, dass er wahrgenommen habe, dass sich der Landkreis Peine trotz aller noch ungeklärten Fragen auf dem richtigen Weg befände.