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Auszug - Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 20
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2016/142 Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

KTA Hoffmann erklärt, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlag der Kreisverwaltung unterstütze, die bisherige Regelung beizubehalten.

 

Der Kreistag beschließt einstimmig bei vier Enthaltungen:


 

Für die  Ausschüsse

  • Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
  • Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
  • Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
  • Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales

wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein Bürgervertreter benannt.