Inhalt

Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2017 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2016/174 Doppischer Produkthaushalt 2017 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

FBL Dr. Buhmann erläutert die Vorlage-Nr. 174/2016 und hebt dabei hervor, dass den Aufwendungen in Höhe von 184 Millionen Euro Erträge in Höhe von 134 Millionen Euro gegenüberstehen. Ein Großteil der im Fachbereich 3 erbrachten Leistungen seien Transferleistungen. Die Budgetsteigerung betrage 2,8 Millionen Euro, von denen 2,2 Millionen Euro auf das Jugendamt entfallen, für das ein eigener Ausschuss zuständig sei. Die für den Fachbereich 3 verbleibende Steigerung betrage also 600.000 Euro, was ungefähr einem Prozent entspreche. Anschließend erläutert er die wichtigsten Punkte in den Budgets der einzelnen Fachdienste. Dabei weist er auf einige Risiken hin und betont, dass es durch das Pflegestärkungsgesetz ein erhebliches Kostenrisiko gebe. Zwar behaupte der Bund, dass es zu einer Entlastung der Kommunen von 500.000 Euro kommen werde, allerdings gehen die Kommunalen Spitzenverbände von einer kommunalen Mehrbelastung von 1,0 Milliarden Euro aus. Derzeit sei nicht absehbar, welches Szenario zutreffend sei und wie es sich auf den Landkreis Peine auswirken werde. Angesichts der Spannbreite zwischen den Positionen sei eine Einschätzung derzeit sehr unsicher. Nach der Skizzierung der finanziellen Seite geht er über auf den Stellenplan und erklärt, dass im Fachdienst Soziales die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt werden. Da statt der erwarteten 3.400 Flüchtlinge tatsächlich 1.400 gekommen seien, habe man die in Erwartung des großen Andrangs ausgeweitete Stellenzahl in diesem Bereich nun wegen der tatsächlichen Entwicklung um 6,5 Stellen reduziert. Daneben gebe es in den Fachdiensten Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt eine Reihe von weiteren Veränderungen, so dass es im Fachbereich 3 insgesamt zu einer Verringerung von 1,5 Stellen kommen werde. Er weist darauf hin, dass es im Bereich des Jobcenters das Problem der hohen Fluktuation bei den Mitarbeitern/-innen gebe, was dadurch verschärft werde, dass derzeit fast alle Kommunen Fachkräfte für ihre Verwaltungen suchen und deshalb ein Wettbewerb entstanden sei. Dies führe zu Abwerbungen, bei denen meistens eine höhere Vergütung als Lockmittel eingesetzt werde. Hier müsse sich der Landkreis eine Strategie überlegen, um das Problem lösen zu können. Abschließend erläutert FBL Dr. Buhmann die als Tischvorlage verteilten Übersichten bezüglich der freiwilligen Zuschüsse im Bereich des Fachdienstes Soziales und des Gesundheitsamtes.

 

KTA Samieske bezieht sich auf die Streichung von 6,5 Stellen im Bereich des Fachdienstes Soziales und erklärt, dass es merkwürdig anmute, wenn einerseits von einem Wettbewerb um Fachkräfte gesprochen werde, andererseits aber Stellen gestrichen werden. Er wirft die Frage auf, ob vor diesem Hintergrund die Stellenstreichung wirklich sinnvoll sei.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass sich die gestrichenen Stellen auf den Bereich Asylbewerber/innen im Fachdienst Soziales beziehen, weil dort die erwartete Anzahl an Flüchtlingen deutlich über der tatsächlichen Zahl der Angekommenen liege. Da man seinerzeit den Personalbedarf auf Grund der Erwartungen erhöht habe, bedeute eine Reduzierung in diesem Bereich eine Anpassung der Stellenzahl an die Realität. Es mache keinen Sinn, Stellen vorzuhalten, wenn das Personal nicht benötigt werde.

 

KTA Spittel verweist auf Seite 234 des Haushaltsentwurfes und fragt an, welche Personen nicht versicherungspflichtig seien. Nach ihrem Kenntnisstand habe der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass alle Menschen versicherungspflichtig seien.

 

FDL Schröter bestätigt die Absicht des Gesetzgebers, verweist aber zugleich darauf, dass es in dem Gesetz Lücken gebe, so dass es im Landkreis 10 bis 20 Personen gebe, die wegen dieser Lücken nicht versicherungspflichtig seien. Auch wenn die Personenzahl gering sei, müsse man die entsprechenden Vorgänge bearbeiten. Es handele sich also im Wesentlichen um Altfälle.

 

KTA Meyermann kritisiert, dass mit der Wohnschule ein neuer Zuschuss auf freiwilliger Basis gewährt werden soll und moniert, dass die Politik darüber keine Informationen bekommen habe. Ohne Kenntnis des Projekts könne die Politik nicht darüber beschließen.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass das Projekt im Ausschuss vorgestellt und die Einrichtung der Wohnschule beschlossen worden sei. (Anmerkung des Protokollführers: Vergleiche Protokoll der 24. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales vom 29. Februar 2016 zu Tagesordnungspunkt 8 (S. 7-8). Der Beschlussvorlage-Nr. 10/2016 wurde im Ausschuss einstimmig zugestimmt, später auch im Kreisausschuss.)

 

KTA Mittal fragt an, wie es zu der enormen Spannbreite zwischen den Positionen von Bund und Kommunalen Spitzenverbänden bei der Neuordnung der Pflegestufen im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes kommen könne.

 

FDL Schröter antwortet, dass mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 eine Ausweitung der Leistungen erfolgt sei, so dass die Pflegekassen künftig mehr Leistungen bezahlen würden. Dadurch würden Personen aus dem Leistungsbezug herausfallen, da mit den Pflegekassen ein anderer Kostenträger übernehmen würde. Dies führe zu einer Entlastung der Kommunen. Konkret für den Fachdienst Soziales könnten davon 300 bis 400 Fälle betroffen sein. Allerdings lege das Pflegestärkungsgesetz 3 fest, dass der Eigenanteil über alle Pflegegrade gleich gehalten werden müsse. Bislang gebe es Pflegestufen, und je höher die Einstufung desto höher die Kosten und damit der Eigenanteil. Nun werde es zukünftig fünf Pflegegrade geben, bei denen der Eigenanteil immer gleich sei. Dadurch könnte es zu einer Vielzahl von neuen Fällen kommen, deren Zahl derzeit noch nicht abzusehen sei.

 

KTA Spittel verweist auf die demenzkranken Personen und ergänzt, dass die Pflegestufe immer weiter steige, obwohl die Betroffenen abgesehen von der Demenz ansonsten gesund seien.

 

KTA Muthmann erklärt, dass die Fraktion der SPD vorbehaltlich etwaiger Änderungen dem Haushalt zustimmen würde.

 

KTA Meyermann gibt bekannt, dass sie sich enthalten werde, da die Zeit zur Durchsicht nicht gereicht habe.

 

KTA Cavalli äußert die Absicht, sich dem Votum der Fraktion der Grünen anschließen zu wollen.

 

KTA Mittal erklärt, dass die Fraktion der CDU dem Haushalt zustimmen würde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, über den Beschlussvorschlag der Vorlage-Nr. 174/2016 abstimmen. Mit 8 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.

 


Der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreistag, den Stellenplanänderungen (ab Seite 34, Ziffern 3.1 bis 3.7 und 3.11 bis 3.12) und dem Doppischen Produkthaushalt 2017 für die Fachbereichsleitung 3 und die Produkte der Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt (Seiten 220 bis 289 und 331 bis 346), zuzustimmen.