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Auszug - Arbeitsmarktprogramm 2017 - Landkreis Peine Jobcenter  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/005 Arbeitsmarktprogramm 2017 - Landkreis Peine Jobcenter
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll
Beschluss

Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Sommer erklärt, dass FDL Scharf erkrankt sei und er deshalb das Arbeitsmarktprogramm 2017 vorstellen werde. Dieses werde jährlich aufgelegt und beinhaltet die mit dem Land Niedersachsen vereinbarten Ziele. Anschließend verweist er auf das Vorwort und erklärt, dass dieses den gesellschaftspolitischen Kontext herstellen solle. Es folgt eine eingehendere Betrachtung des Arbeitsmarktprogrammes, was FDL Sommer angesichts der fortgeschrittenen Zeit abgekürzt widergibt.

 

KTA Schlaugat lobt die hervorragende Arbeit des Jobcenters Peine. Anschließend bezieht sie sich auf die Angabe von 6 Prozent Arbeitslosen im Landkreis Peine, was unter dem Landesdurchschnitt liege. Sie fragt an, ob für den Landkreis spezielle Faktoren eine Rolle spielen und zu diesem Ergebnis führen.

 

FDL Sommer erklärt, dass die Arbeitsmarktbedingungen im Landkreis Peine gut seien. Dies sei im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass hier sehr viele Logistikunternehmen ansässig seien, die Arbeitskräfte benötigen. Daneben sei auch die Zeitarbeit gut ausgeprägt. Allerdings entfalle ein sehr großer Anteil von all diesen Arbeitsplätzen auf Teilzeitstellen oder auf den Niedriglohnsektor. Das bedeutet, dass die Betroffenen zwar Arbeit hätten, aber dennoch im Hilfesystem verbleiben.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass derzeit zu beobachten sei, dass die Logistikunternehmen auf Bulgaren und Rumänen zugreifen würden, um ihren Arbeitskräftebedarf zu decken, nicht aber auf Langzeitarbeitslose. Das liege daran, dass viele Langzeitarbeitslose nicht gänzlich belastbar seien und beispielsweise keine 20 Stunden arbeiten können.

 

KTA Samieske stellt zunächst die Frage, ob vorrangig von höher- zu niedrigschwelligen Stellen vermittelt werde. Des Weiteren wünscht er zu wissen, warum die Verwaltungskosten um 1,5 Prozent gesenkt worden sind. Schließlich begehrt er zu erfahren, ob es eine Nachfrage nach Qualifizierungsmaßnahmen gebe und ob es bei der Vermittlung Grenzen oder Auswahlkriterien gebe.

 

FDL Sommer antwortet zunächst, dass eine passgenaue Vermittlung versucht werde, also welche Qualifikationen und persönlichen Voraussetzungen hat jemand und was wird bei den verfügbaren Stellen benötigt. Die Vermittlung von Stellen sei abhängig vom Arbeitsmarkt, was die Vermittlung in eine Traumstelle erschwere. Hinzu komme, dass die Bezieher/innen von Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG II) schon länger im Hilfebezug stehen, was sich ebenfalls negativ auswirke. Von daher komme es natürlich auch zu Vermittlungen in Stellen unterhalb der bisherigen Einkommensgrößen der Betroffenen. Auffällig sei zudem, dass viele Frauen qualifiziert seien, aber dennoch nicht vermittelt werde können, was oft an der persönlichen Situation und an den Arbeitszeiten liege. Auf die zweite Frage verweist FDL Sommer darauf, dass dieser Kostenpunkt vom Bund mitfinanziert werde. Dieser habe den Betrag 2017 gesenkt, so dass die Verwaltungskosten dementsprechend gesunken seien. Bezüglich der Grenzen bei Qualifizierungsmaßnahmen erklärt FDL Sommer, dass es keine starren Grenzen gebe. Natürlich müsse eine Qualifizierung zum Profil des/der Hilfeempfängers/-in passen, weitere Grenzen gebe es nicht. Allerdings sei klar, dass nur so weit Qualifizierungsmaßnahmen gewährt werden können, wie Mittel zur Verfügung stehen würden. Seien die Mittel verbraucht und kein Geld mehr vorhanden, könnten keine Maßnahmen mehr bewilligt werden.

 

KTA Samieske fragt nach, ob beispielsweise auch ein Sechzigjähriger trotz absehbaren Überganges in die Rente eine Fortbildung bekommen könne.

 

FDL Sommer bejaht dies.

 

KTA Mittal bezieht sich auf die Angabe, dass 14 Prozent der Frauen alleinerziehend seien. Daraus folge, dass es 86 Prozent nicht seien. Deshalb erscheine der Anteil der alleinerziehenden Frauen recht gering. Sie fragt an, warum er in der Diskussion dennoch so hoch gewichtet werde. Bezüglich der Fallzahl der psychosozialen Betreuung äußert sie ihr Unverständnis zu der aufgezeigten Entwicklungskurve (Seite 33 des Arbeitsmarktprogrammes 2017) und bitte um Erläuterung.

 

FDL Sommer erklärt, dass die Zahl der alleinerziehenden Frauen wegen des Gruppenverbandes beachtlich sei. Alleinerziehung als ein Merkmal mit einer solchen Auswirkung sei sonst nicht anzutreffen. Bezüglich der Frage nach den Fallzahlen der psychosozialen Betreuung kann FDL Sommer keine Antwort geben, aber es könnte sich die Definition geändert haben. Er werde das prüfen und die Erläuterung zum Protokoll geben. (Anmerkung des Protokollführers: Von FDL Sommer wurde folgende Erklärung übermittelt: Die Auswertung der Fallzahlen 2015 für psychosoziale Betreuung erfolgte nach einer fehlerhaften Definition, die leider zunächst nicht bemerkt wurde. Die tatsächliche Fallzahl 2015 lag bei rund 200. Künftig werden nicht mehr Fallzahlen, sondern wie bereits im Produkthaushalt Beratungsstunden ausgewiesen, da ein ‚Fall‘ unterschiedlichen Aufwand beinhalten kann.)

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, die Beschlussvorlage-Nr. 5/2017 zur Abstimmung. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.