Auszug - Verpflichtung von gewählten Bürgervertretern/-innen
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Wortprotokoll |
Fachbereichsleiter Dr. Buhmann (im Folgenden FBL genannt) nennt die Namen der Bürgervertreter/innen, die in der letzten Sitzung noch nicht verpflichtet werden konnten. Anschließend erläutert er kurz die Inhalte der Verpflichtung und erklärt die Bedeutung der Amtsverschwiegenheit, des Mitwirkungsverbotes sowie des Vertretungsverbotes. Danach verpflichtet er jede/n einzelne/n anwesende/n Bürgervertreter/in per Handschlag und händigt dabei an jede/n einzelne/n sowohl die relevanten Gesetzestexte als auch die jeweils zu unterzeichnende Verpflichtungserklärung aus.