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Auszug - Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: Sitzung
Raum: Kantinenraum
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, stellt ihr Aufgabengebiet vor (Anmerkung des Protokollführers: Eine von der Gleichstellungsbeauftragten abgespeckte Version ist als Anlage diesem Protokoll beigefügt). Sie erläutert zunächst den Verfassungsrang der Gleichstellung. Anschließend stellt sie die darauf basierenden Rechtsvorschriften vor, wobei sie auch auf die Novellierung der §§ 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie auf ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG), das die Ausweitung der Mitwirkungspflicht anspricht, eingeht. Diese Änderungen haben zur Folge, dass vielerorts Lösungen gefunden werden müssen, wie die umfassende Mitwirkungspflicht bei Personalmaßnahmen, aber auch bei allen anderen Vorhaben des Landkreises sichergestellt werden kann. Eine einfache Lösung wäre die Bestellung einer ständigen Stellvertreterin, die das Gesetz auch schon vor der Novellierung vorsah. Ferner erläutert sie die derzeitige organisatorische Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten in die Verwaltung der kommunalen Gebietskörperschaften und ihre Weisungsunabhängigkeit. Im Anschluss legt sie dar, welche Rechte die §§ 8 und 9 NKomVG den Gleichstellungsbeauftragten zuschreiben und skizziert dabei die Ziele für ihre Arbeit. Dabei betont sie, dass die Gleichstellungsarbeit eine Gemeinschaftsaufgabe sei, wie der Kreistag mit der Verwaltung in seinem Leitbild festgelegt hat. Sie gibt einen Überblick bezüglich der Arbeitszyklen bei der Gleichstellungsarbeit. Anschließend erläutert die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, die Strategie des Gender Mainstreaming als ein weiteres Instrument zur Erreichung des Ziels der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang verweist sie unter anderem auf das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das bereits seit langem in § 9 die Genderthematik beinhalte. Nachfolgend erläutert sie die internen und externen Aufgaben in der Verwaltung und berichtet über initiierte und durchgeführte Maßnahmen. Sie erklärt, für die Zielerreichung mit gesellschaftlichen Schnittstellen zusammenzuarbeiten. Als Beispiel für eine Maßnahme nennt sie das Ergreifen von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Abschließend bezieht sie sich auf ihren Vortrag in der letzten Sitzung dieses Ausschusses zum Thema ‚Migration, Gender Mainstreaming und Salafismusprävention‘ (Anmerkung des Protokollführers: siehe S. 10 im Protokoll der AGAS-Sitzung vom 28. November 2016) und ihrem Vorschlag, verstärkt Sprach-Apps einzusetzen, und gibt bekannt, dass sowohl das Peiner Frauenhaus als auch die Beratungs- und Informationsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) entsprechende Hardware beim Land Niedersachsen beantragt und von dort bewilligt bekommen haben. Der Verein Heckenrose sei ebenfalls interessiert und werde entsprechende Schritte einleiten. Die Landkreisverwaltung arbeite in Teilen mit Sprach-Apps oder anonymisierten Übersetzern/-innen.

 

 

 

KTA Meyermann bezieht sich zunächst auf die Aussage, dass Gender Mainstreaming eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Sie begehrt zu wissen, wie die Fachdienste damit umgehen. Des Weiteren verweist sie darauf, dass es bei früheren Vorlagen eine Zeitlang einen Gender-Check gegeben habe. Diese Maßnahme sollte durch qualifizierte Beschlussvorlagen mit der Querschnittsaufgabe Gender ersetzt werden. Sie wünscht den Sachstand zu erfahren. Schließlich bezieht sie sich auf die gesetzliche Änderung bei den Mitwirkungspflichten der Gleichstellungsbeauftragten und fragt an, ob der Landkreis Peine eine Stellvertreterin brauchen werde und ob dies von der Zahl der Einwohner/innen abhänge.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erklärt zur dritten Frage, dass die Stellvertreterin unabhängig von der Zahl der Einwohner/innen des Landkreises und in der NKomVG geregelt sei. Angesichts des Urteils des OVG und der Ausweitung der Beteiligungspflicht sei sie aber überaus sinnvoll. Sie könnte sich vorstellen, dass eine Mitarbeiterin aus der Kreisverwaltung diese Aufgabe übernehme. Auf die Frage nach dem Umgang der Fachdienste mit dem Gender Mainstreaming antwortet sie, dass es damals, nach dem Jahre 2000, Führungskräftetrainings zur Umsetzung von Gender Mainstreaming gegeben hätte. Da es inzwischen viele neue Führungskräfte gebe, seien erneute Fortbildungen erforderlich. Bezüglich des Gender-Checks erklärt sie, dass ein verändertes Konzept mit dem Ziel einer Qualitätsoffensive bei Vorlagen in Angriff genommen worden sei, allerdings sei dieser Weg nicht weiter verfolgt worden. Das Gleichstellungscontrolling sollte aber unbedingt von Fachkräften geleistet werden, sowohl von denen, die Beschlussvorlagen erstellen als auch von denen, die Maßnahmen entwickeln. Diese Mitarbeiter/innen müssten auch in der Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming geschult werden.

 

KTA Schlaugat wünscht zunächst zu erfahren, ob über die Einsetzung einer Stellvertreterin im Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (AGAS) oder im Kreisausschuss (KA) beschlossen werden müsse. Des Weiteren bezieht sie sich auf die Gemeinde Ilsede, die mit 20.000 Einwohnern/-innen nur eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte habe. Sie hoffe, dass sich daran nach der Novellierung des NKomVG etwas ändern werde. Ferner regt sie an, dass zukünftig Getränke gereicht werden sollten.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass bislang die Kantine Getränke bereitgestellt und mit dem Fachdienst Soziales abgerechnet habe. Da die Kantine den Betrieb eingestellt habe und der Kantinenraum demnächst in ein Großraumbüro umgewandelt werde, müsse sich ein neues Vorgehen einspielen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwidert auf die erste Frage von KTA Schlaugat, dass über die Bestellung einer ständigen Stellvertreterin im Kreisausschuss beschlossen werden müsse, allerdings könne die Angelegenheit im AGAS diskutiert werden.

 

KTA Meyermann schlägt vor, die Diskussion mit einem Sachstandsbericht zur Qualitätsoffensive beim Gleichstellungscontrolling zu verbinden.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass die Politik in Sachen Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte einen Antrag stellen müsse. Nach diversen Widersprüchen in Form von Zwischenrufen ergänzt er, dass der Stellenplan für das Jahr 2017 keine solche Stelle vorsehe. Bezüglich des Gender-Checks erklärt er, dass Herr Friehe hierzu bereits etwas vorbereitet habe. Danach werde die erste Seite dergestalt verändert werden, dass neben Angaben zu den Kosten auch entsprechende Aussagen zu Gleichstellungsfragen enthalten sein werden. Hierzu müssten jedoch noch entsprechende Schulungen stattfinden.

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, fügt zur Diskussion um den Presseartikel zur Novellierung des NKomVG ‚Gleichstellung wird für Städte teurer‘ und der Bestellung weiterer Gleichstellungsbeauftragter beim Landkreis Peine an, dass die Stadt Peine derzeit eine Viertelstelle habe und diese aufstocken müsse. In der Gemeinde Ilsede müsse eine hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragten mit halber Stelle eingestellt werden. Erforderlich sei eine entsprechende Qualifikation und mindestens eine Eingruppierung nach E10, denn die Bezuschussung der Stelle durch das Land basiere auf dieser Querschnittseingruppierung von Gleichstellungsbeauftragten.

 

KTA Samieske dankt der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Tödter, für den Vortrag. Da es darin immer um Männer und Frauen gegangen sei, fragt er nach, ob Gleichstellung nicht mehr sei, es also auch um die Gleichstellung von beispielsweise Jung und Alt sowie um die Einbeziehung von anderen Sexualitäten wie Transgender und ähnliches gehe. Des Weiteren bittet er um Auskunft, ob nicht neben der Gemeinde Ilsede und der Stadt Peine noch weitere Kommunen im Landkreis Peine Stellen für die Gleichstellungsarbeit ausschreiben müssten.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erwidert auf die erste Frage, dass das richtig sei und das Thema Geschlecht nicht isoliert betrachtet werden könne, sondern immer im Kontext mit Alter, Bildung, Migrationshintergrund und mehr gesehen werden müsse. Sie bezieht sich dabei auch auf ihren Vortrag und damit auch auf Maßnahmen und Projekte, in denen dies deutlich werde. Die zweite Frage verneint sie, da die Pflicht zur Einstellung einer Gleichstellungsbeauftragten erst bei einer Einwohner/innenzahl von 20.000 greife. Diese Grenze werde nur von der Gemeinde Ilsede und der Stadt Peine überschritten.

 

KTA Cavalli bezieht sich auf die Teilzeitarbeit und bittet um Erläuterung, warum dieses Modell nicht funktioniere.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, antwortet, dass fast nur Frauen in Teilzeit arbeiten würden. Diese versuchen gewöhnlich mehr in weniger Zeit zu schaffen, leisten also im Beruf deutlich mehr als eigentlich gefordert. Weil Frauen ‚nur‘ in Teilzeit arbeiten, überlassen die Männer ihnen zudem gerne fast die komplette Hausarbeit. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei also Frauensache. Daneben komme erschwerend hinzu, dass Frauen nach einer Teilzeitphase nur selten eine adäquate Vollzeitstelle bekommen würden. Teilzeitarbeit führe bekanntermaßen zu einem Karriereknick. Darüber hinaus gebe es beim Landkreis Peine keine Führungsstelle in Teilzeit.

 

KTA Meyermann stellt den Antrag, dass in der nächsten AGAS-Sitzung von der Verwaltung eine Vorlage ‚Benennung einer Stellvertreterin für die Gleichstellungsbeauftragte‘ vorgelegt werde, weil man sich diesbezüglich auf den Weg machen müsse.

 

KTA Rauls regt an, zunächst auf einen Antrag zu verzichten. Stattdessen solle die Verwaltung prüfen, was machbar sei, und darüber im Ausschuss berichten. Danach könne gegebenenfalls immer noch ein Antrag auf Vorlage einer Beschlussvorlage gestellt werden.

 

Da FBL Dr. Buhmann Zustimmung zum Vorschlag von KTA Rauls signalisiert, erklärt sich KTA Meyermann mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

KTA Rauls wirft die Frage auf, wie in einem Personalauswahlverfahren vorgegangen werde, wenn zwei oder mehr Bewerber/innen die gleiche Eignung haben. Er fragt nach, ob dann das Votum der Gleichstellungsbeauftragten den Ausschlag gebe.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, verneint dies und verweist auf das beim Landkreis Peine vereinbarte transparente Auswahlverfahren. Es werden Stellenanforderungen festgelegt und in einem Vorstellungsgespräch, an dem die Gleichstellungsbeauftragte teilnehme, die Eignung mit Hilfe von standardisierten Fragebögen geprüft. Alle Mitglieder des Auswahlkomitees würden für die Antworten Punkte vergeben und die Summe aller Punkte sei letztlich entscheidend. Das Votum der Gleichstellungsbeauftragten fließe insoweit ein, sei aber nicht die letztlich entscheidende Stimme. Im Rahmen der Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes (NGG) könnte dieses Verfahren aber noch einmal auf den Prüfstand kommen beziehungsweise modifiziert werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende, KTA Riedel-Kielhorn, diesen Tagesordnungspunkt.