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Auszug - Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS)  

Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 16.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2017/052 Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme (RPS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr KBR Gemba führt zunächst zur Vorlage aus. Die Verwaltung hat dieses Thema einige Zeit hinausgezögert. Da es aber auch wesentlich um haftungsrechtliche Fragen geht, ist „die Politik“ einzubinden. Herr Burgdorf informiert anhand einer Präsentation.

Die sich anschließende Diskussion ergibt die überwiegende Meinung, dass es keine pauschale Beurteilung für alle Straßen geben kann. Es sind immer Einzelfallprüfungen vorzunehmen und entsprechende Entscheidungen zu begründen, ggfs. auch der Verzicht auf Leitplanken.

Frau KTA Waldeck bringt einen bestehenden Grundsatzbeschluss vor, wonach beim Ausbau von Kreisstraßen auch der Bau eines Radweges geprüft werden soll. Sie möchte diesen Beschluss dahingehend erweitern, dass beim Aufstellen von Leitplanken immer ein Radweg sein muss. Herr KBR Gemba macht auf die Zusatzkosten aufmerksam.

Herr KTA Marotz beantragt für die SPD-Fraktion die Vertagung dieses TOP. Es müssten erst ergänzende Informationen vorliegen. Was ist in den nächsten zwei Jahren geplant und welche Kosten entstünden durch die besonderen Maßnahmen?

Herr KBR Gemba sagt die entsprechenden Informationen für die nächste oder übernächste Sitzung zu. Die Ausführungen werden sich dann auch auf die Zusatzkosten für Radwege beziehen (Anregung von Frau KTA Waldeck).

Dem Vertagungsantrag wird einstimmig (ohne Enthaltung) zugestimmt.


Die „Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme“ (RPS) findet bei allen nach 2011 planfestgestellten Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen Anwendung.