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Auszug - Unterbringung von Asylbewerbern (weiteres Verfahren zu Frauen mit Kindern, Status der Bewohner/innen) (Antrag von KTA Meyermann, KTA Fechner und KTA Konrad, vgl. TOP 8 im Protokoll der 4. AFAS-Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann führt aus, dass der Kreisausschuss die Schließung des Asylbewerberheimes in Hohenhameln zum 30. September 2007 beschlossen habe. Eine Liste der Bewohner/innen der Einrichtungen in Groß Lafferde und Hohenhameln sei der Politik zugegangen. Bei dem anstehenden Umzug gelte das besondere Augenmerk den Familien. Einer Familie mit Kindern sei der Umzug von Groß Lafferde nach Peine angeboten worden, was von der Familie abgelehnt worden sei. Derzeit laufen Bemühungen, zwei Frauen aus der Unterkunft in Hohenhameln in der Stadt Peine unterzubringen. In der Einrichtung in Groß Lafferde gewähren die Caritas und der örtliche Pastor Kindler den Bewohner/innen Betreuung.

 

KTA Meyermann dankt für die Übersendung der Liste. Sie stellt fest, dass bei zahlreichen Bewohnern/-innen die Leistungen wegen fehlender Passbemühungen reduziert seien. Aufgrund der Duldungsbestimmungen werde dieser Personenkreis dem Landkreis Peine auch nach dem 30. September 2007 erhalten bleiben. Als Voraussetzung dafür seien Deutschkenntnisse erforderlich. Zur Situation in der Unterkunft Groß Lafferde erklärt sie, dass diese nicht so toll sei, wie es immer dargestellt werde. Zwar klinge die Zahl von 120 Betten nach viel Platz, jedoch verteilen sich diese Betten auf 25 Zimmer. Es sei unzumutbar, dass vier einander fremde Personen in einem Raum untergebracht seien, zumal man damit von der angekündigten Doppelbelegung weit entfernt sei. Sie wünsche sich zudem den Auftrag an die Verwaltung, die Familien aus dem Asylbewerberheim herauszuholen und ohne Schul- oder Kindergartenwechsel anderweitig unterzubringen. Des Weiteren wünscht sie zu wissen, wie nach dem 30.September 2007 mit den Leuten verfahren werden solle.

 

 

KTA Fechner entgegnet, dass er kein Platzproblem erkennen könne, da genügend Wohnheimplätze vorhanden seien. Ihn berühre vielmehr die Frage, was man perspektivisch mit den Familien mache, die hier bleiben werden. Außerdem interessiere ihn, was mit den abgelehnten Personen geschehe, um sie in ihre Heimatländer zurückzuführen. Der jahrelange Wartestand sei gerade für die Familien sehr schlimm.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es Sache des Landkreises sei, wie dieser Personenkreis untergebracht sei. Die Unterbringung in Wohnheimen sei eine Vorgabe des Landes Niedersachsen, von der nur beim Vorliegen von triftigen Gründen abgewichen werden solle. Solche Gründe würden hier jedoch nicht vorliegen. Zudem würde sich bei der Unterbringung in Privaträumen eine Doppelfinanzierung ergeben, da der Landkreis neben den Mieten auch die Kosten für die Garantiebelegung des Wohnheimes Groß Lafferde bezahlen müsste. Angesichts der Haushaltslage des Landkreises Peine sei es auch aus diesem Grund fraglich, ob man von der Heimunterbringung abweichen solle. FBL Dr. Buhmann unterstreicht, dass es die Position der Verwaltung sei, vor dem Auslaufen des Vertrages mit dem Betreiber des Wohnheimes Groß Lafferde zu Beginn des Jahres 2009, der Politik ein Konzept für die weitere Unterbringung vorzulegen. Diese soll dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Er gebe jedoch zu bedenken, dass bei einer Schließung des Wohnheimes in Groß Lafferde vorrangig die Gemeinde Lahstedt für die Unterbringung der Bewohner/innen zuständig sei. Sofern man die Bewohner/innen auf weitere Gemeinden verteilen wolle, müsste auch mit den dann betroffenen Gemeinden geredet werden. Hier könne ein großes Konfliktpotenzial liegen. Bezüglich der Bleiberechtsregelung erklärt FBL Dr. Buhmann, dass neben Deutschkenntnissen auch ein Arbeitsplatz vorhanden sein müsse. Die wenigsten können daher mit einer Bleiberechtsregelung rechnen.

 

KTA Fechner wünscht zu erfahren, wie viele Plätze vorhanden seien.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Unterbringung in Groß Bülten sehr großzügig gewesen sei, was in diesem Maße nicht auf Hohenhameln zutreffe. Bei einem Umzug würde keine Einschränkung des räumlichen Angebotes eintreten, auch werde man nicht von beengten Verhältnissen sprechen können.

 

KTA Meyermann fragt nach, wie sich der Platz auf die Zimmer verteile. Nach ihren Unterlagen seien es 120 Betten in insgesamt 25 Zimmern.

 

Fachkoordinatorin Bialek widerspricht der Raumzahl, es seien 31 oder 32 Räume. Von den 13 Personen, die derzeit in dem Hohenhamelner Wohnheim leben, sollen zwei Frauen in Peine untergebracht werden, sodass 11 Personen nach Groß Lafferde ziehen würden. Dieser Personenkreis könnte in 3 bis 4 Räumen untergebracht werden.

 

KTA Meyermann fordert maximal eine Doppelbelegung.

 

KTA Fechner begehrt zu erfahren, wie groß der Personenkreis sei, der von der Bleiberechtsregelung erfasst werden könnte.

 

FDL Effenberger antwortet, dass derzeit noch drei Fälle laufen würden, die übrigen Personen seien ausreisepflichtig. Zukünftig werde Passlosigkeit jedoch kein Ausweisungsgrund darstellen, sondern zur Bleiberechtsregelung führen. Von den derzeit 54 Personen würden 22 nicht von der neuen Regelung profitieren. Auf Nachfrage von KTA Fechner erklärt FDL Effenberger, dass bei Passlosigkeit nichts unternommen werden könne, denn ohne Pass sei eine Ausreise nicht möglich.

 

 

KTA Fechner äußert seine Fassungslosigkeit darüber, dass man seinen Pass wegwerfen und dafür in den Genuss von Vorteilen kommen könne. Hinsichtlich der Position der Kinder äußert er ebenfalls sein Unverständnis über die Verantwortungslosigkeit der Eltern, die ihren Pass wegwerfen und dadurch ihren Kindern eine bedrückende Situation zumuten würden.

 

KTA Plett weist darauf hin, dass das Verfahren zur Umsetzung ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei und deshalb nicht im Ausschuss diskutiert werden müsse.

 

Die Vorsitzende, KTA Schlaugat, wirft ein, dass man dieses Thema nicht vernachlässigen dürfe, wenn man über Integration rede.

 

KTA Meyermann widerspricht vehement der Ansicht von KTA Plett zur Zuständigkeit und erklärt, dass sie hier eine politische Verantwortung sehe. Sie sehe ein Informationsdefizit und regt an, zur nächsten Sitzung Menschen einzuladen, die mit den Betroffenen zusammenarbeiten. Anschließend übergibt sie FBL Dr. Buhmann eine Anfrage zum Thema Bleiberechtsregelung mit der Bitte, diese an den Landrat weiterzuleiten. Auf Wunsch der Vorsitzenden, KTA Schlaugat, soll die Anfrage dem Protokoll beigefügt werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt die Vorsitzende, KTA Schlaugat, diesen Tagesordnungspunkt.