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Auszug - Innovationsfonds  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.11.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2007/125 Innovationsfonds
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erläutert die Beschlussvorlage. Dabei begründet er, warum die Verwaltung in der Richtlinie den Betrag offen gelassen habe. Dazu gebe es einen Antrag der Fraktionen SPD-Bündnis 90/Die Grünen, der 50.000 Euro zusätzlich fordere, und einen Antrag der Fraktion der CDU, der 10.000 Euro und deren Erwirtschaftung im Haushalt verlange. Die Zusammensetzung der in der Richtlinie genannten Vergabekommission begründet er damit, dass vier Vertreter/innen der Verwaltung und vier der Wohlfahrtsverbände und tätigen Vereine darin vertreten sein sollen, sodass deshalb auch vier Vertreter/innen der Politik vorgeschlagen werden.

 

KTA Schlaugat stellt die Frage, wer über die Vertreter/innen der Verbände entscheide.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Kreisausschuss die Vertreter/innen ernenne. Die Vorschläge dafür müssten die Vereine und Verbände untereinander abstimmen. Er gehe davon aus, dass im Wesentlichen die Wohlfahrtsverbände entscheiden werden.

 

KTA Schlaugat merkt an, dass die Zusammensetzung eine gerade Zahl ergebe. Als Vorsitzender sei die Fachbereichsleitung III, also FBL Dr. Buhmann, vorgesehen. Dies halte sie für unglücklich, zumal die Verwaltung damit fünf Vertreter/innen in der Vergabekommission habe.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass der Vorsitzende kein Stimmrecht habe und nur bei Stimmengleichheit mit entscheide. Im Übrigen gehe er davon aus, dass Entscheidungen im Konsens getroffen werden und es keine knappen Entscheidungen geben werde.

 

KTA Schlaugat will ferner wissen, wer die Evaluation vornimmt und welche Kriterien dafür gelten.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass er in der Vergabekommission Konsens herstellen wolle. Es müsse entschieden werden, wie die personelle Zusammensetzung der Kommission aussehen soll und ob es sich um ein vorbereitendes Gremium oder eines mit Bindungsfunktion handeln solle.

 

In der folgenden Diskussion wird insbesondere das Thema der finanziellen Ausstattung behandelt. Dabei begründet KTA Schlaugat die beantragte Höhe von 50.000 Euro damit, dass möglicherweise eine Vielzahl von Anträgen kommen und man eine Ablehnung wegen fehlender Mittel verhindern wolle. FBL Dr. Buhmann unterstreicht, dass der Haushaltsansatz nicht voll ausgeschöpft werden müsse, wenn die Antragslage dies nicht erfordere. KTA Fechner signalisiert Zustimmung zur Höhe von 50.000 Euro, erklärt aber, dass er dies erst in seiner Fraktion beraten lassen müsse. Nach weitergehender intensiver Diskussion fasst der Vorsitzende, KTA Möhle, die Ergebnisse zusammen und formuliert folgenden Beschlussvorschlag:

 

„Der Landkreis Peine richtet einen Innovationsfonds ein. Die Vergabe von Mitteln aus dem Innovationsfonds erfolgt gemäß der entsprechenden Richtlinie. Die Zusammensetzung der Vergabekommission wird im Kreisausschuss geregelt. Bei dem einzusetzenden Betrag handelt es sich um zusätzlich bereitgestellte Mittel, dessen Höhe 50.000 Euro betrage.“ Mit 6 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen wird der geänderte Beschlussvorschlag angenommen.

 

Des Weiteren besteht Einstimmigkeit darin, die im Antrag der CDU-Fraktion vom 05. Nov. 2007 geforderte Erweiterung der Förderrichtlinie um den Kriterienbereich ‚Finanzplanung und Kalkulation’ im Rahmen des Innovationsfonds zu behandeln.