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Auszug - Jahresrechnungen der Kreisvolkshochschule und der Kreismusikschule 2006; Entlastung  

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 08.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:40 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Vortragsraum der Berufsbildenden Schulen des Landkreises Peine
Ort: Pelikanstr. 12, 31228 Peine-Vöhrum
2007/119 Jahresrechnungen der Kreisvolkshochschule und der Kreismusikschule 2006;
Entlastung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kreisvolkshochschule Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
 
Wortprotokoll

Herr Schulz erklärt kurz die Beschlussvorlage für die Kreisvolkshochschule

Herr Schulz erklärt kurz die Beschlussvorlage für die Kreisvolkshochschule. Die Jahresrechnungen wurden bereits vorgestellt, nun liegt auch der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor, welcher allen Mitgliedern zugeleitet worden ist.  Es wurde ein zufriedenstellendes Ergebnis, mit einem Gewinn in Höhe von 4.804,67 € im Jahr 2006 erzielt.

 

Auch Herr Keding informiert die Ausschussmitglieder über den kleinen Gewinn der Kreismusikschule in Höhe von 934,23 €. Hier liegt nun ebenfalls der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Seiner Ansicht nach befindet sich die Kreismusikschule finanziell auf einem guten Weg.

 

Diese Aussagen bekräftigt KTA Michael und fügt hinzu, dass die Liquidität zufriedenstellend ist.

 

KTA Ahlers äußert eine Verständnisfrage zu den Punkten 4.2.1 und 4.2.1.1. Dort heißt es, dass 80 % der Kursteilnehmer am Abbuchungsverfahren teilnehmen, so dass letztendlich keine erheblichen Außenstände bestehen. Weiter wird jedoch erläutert, dass zum Jahresende noch Forderungen in Höhe von 25.683,92 € offen waren, die auf ausstehende Kursgebühren zurückzuführen sind.

 

Herr Schulz erklärt diese Abweichung damit, dass ein Abrechnungsjahr nicht mit einem Wirtschaftsjahr übereinstimmt.

 

Auch Herr Diederich ist der Ansicht, dass die angesprochene Abweichung auf die stichtagbezogene Abrechnung zurückzuhren ist.

 

Herr Schulz ergänzt in diesem Zusammenhang, dass er mit dem Abbuchungsverfahren, wie es zur Zeit läuft, sehr zufrieden ist.

 

Der Beschlussvorlage wird einstimmig zugestimmt.