Inhalt

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.07 auf "Maßnahmen zur Optimierung der Erziehungs- und Bildungschancen für Kinder im Elementarbereich" hier. Antrag an das Land/den Bund auf verpflichtende Einführung der gesundheitlichen Untersuchung U 1 - U 9  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: S-Treffpunkt der Sparkasse HGP
Ort: Celler Straße 31, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 05

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2007 und die daraus resultierende Beschlussvorlage ein. Sie weist zudem auf folgende Änderung hin: Im ersten Absatz, zweite Zeile, ist das Wort „Chancengleichheit“ durch das Wort „Chancengerechtigkeit“ zu ersetzen.

 

KTA Fechner erklärt, dass bereits die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses empfohlen hätten, auf diesem Gebiet zu einer verbindlichen Regelung zu gelangen. Der hier vorliegende Entwurf sei zusammen mit Vertretern der SPD-Fraktion abgestimmt worden. Das Land solle mit dieser Resolution gebeten werden, auf diesem Gebiet, wie es bereits in anderen Bundesländern geschehen sei, gesetzlich tätig zu werden. Nur so könnten die Erziehungs- und Bildungschancen für Kinder im Elementarbereich optimiert werden.

 

Geänderter Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Resolution des Kreistages des Landkreises Peine zu verbindlichen Einladungen und Durchführungen von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) nach § 26 in Verbindung mit § 25 Abs. 4 Satz 2 des SGB V

 

An den niedersächsischen Landtag/

die niedersächsische Landes-Regierung:

 

Um die Fürsorgepflicht für die uns im Landkreis Peine anvertrauten Kinder zu verstärken, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen und frühzeitig umfassend präventiv tätig werden zu können, bitten wir den Niedersächsischen Landtag / die niedersächsische Landesregierung dringlich, eine gesetzliche Grundlage zur verbindlichen Einführung von Früherkennungsuntersuchungen für Kinder  (U1 bis U9) nach § 26 in Verbindung mit § 25, Abs. 4, Satz 2 des SGB V zu

schaffen.

 

Dieses wird einerseits als ein wichtiger Beitrag zur allgemeinen und umfassenden Förderung der Kindesgesundheit im Alter von Kindern  von bis zu 5 ½ Jahren angesehen und verpflichtet alle Eltern zur Teilnahme.

 

Andererseits können die Untersuchungen als ein Angebot genutzt werden, um  körperliche, psychische und geistige Gefährdung frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maß­nahmen zu begegnen.

 

Obwohl diese Früherkennungsuntersuchungen nur als ein wichtiger Baustein der fördernden Begleitung für unsere Kinder angesehen werden können, halten wir eine verbindliche, gesetzlich fundierte Einführung für unumgänglich.

 

Andere Bundesländer –  u. a.  Bremen, Hessen, das Saarland und Bayern -  sind in dieser Richtung bereits tätig geworden. 

 

- KT 5.12.2007 -