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Auszug - Situation der in der Existenz bedrohten Projekte der Jugendberufshilfe - Ausbildungsverbund - Eixer See - Fanshop - Hauptschulabschlusskurs Aussprache über den aktuellen Sachstand zur Situation und zu den Perspektiven der Maßnahmen.  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 13
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 03.06.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Herr Dr

Herr Dr. Buhmann beschreibt kurz die Ausgangslage: Ab dem 30.06.2008 finanziert der Bund die genannten Projekte nicht mehr aus SGB-II-Mitteln. Damit fällt eine der wichtigsten Finanzierungsgrundlagen weg und die Projekte sind ohne unterstützende Maßnahmen in ihrer Existenz bedroht.

 

Zu den einzelnen Projekten gibt Herr Dr. Buhmann folgende Informationen zum aktuellen Sachstand:

 

  1. Ausbildungsverbund

Vor dem Hintergrund existierender Verträge mit Firmen und Auszubildenden u. u. Ä. werden kommunale Mittel in Höhe von 338.000 Euro bereitgestellt.

 

  1. Eixer See

Um Möglichkeiten zur Fortsetzung des Projektes zu finden, finden derzeit Gespräche mit der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft und dem FD 33 statt. Denkbar ist eine Fortführung im Bereich der sogenannten 16a-Maßnahmen wie z.B. in der Grünpflege oder der Gastronomie. Die Stadt Peine stellt dafür 30.000 Euro zur Verfügung, die auf Wunsch des Landkreises Peine direkt an die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft ausgezahlt werden soll. Das Projekt Eixer See wird also zunächst noch bis zum Ende des Jahres weitergeführt, sodass die Jugendlichen, die bis zum 30.06.2008 noch nicht an andere Stellen vermittelt werden konnten, bis zum Ende des Jahres weiterbeschäftigt werden.

 

  1. Fanshop

Die Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft möchte ein „Soziales Kaufhaus“ einrichten, für das eventuell Fördermittel beantragt werden könnten. Allerdings sind hier noch einige Fragen offen, deren Klärung derzeit herbeigeführt wird. Es ist nach dem 30.06.2008 kein nahtloser Übergang der Jugendlichen in dieser Maßnahme möglich; sie haben allerdings die Möglichkeit, an anderen Maßnahmen teilzunehmen.

 

  1. Hauptschulabschlusskurs

Die Hauptschulabschlusskurse werden bis zum 30.06.2008 gefördert. Ab dem 01.01.2009 scheint eine Förderung aus SGB-II-Mitteln wieder möglich; das Land hat als für Bildung zuständige Behörde einen entsprechenden Titel im Haushalt 2009 für Hauptschulabschlusskurse eingestellt.

Eine Option, die sich für die Zeit nach den Sommerferien abzeichnet, ist nicht für das SGB-II-Klientel geeignet.

Eine mögliche Überbrückung bis zum 31.12.2008 wird eher die Qualität einer Beschäftigungsmaßnahme beinhalten, und ist nicht als Bildungsmaßnahme anzusehen.

Ab 2009 wird das Angebot der Hauptabschlusskurse der Ausschreibungspflicht unterliegen und nur den Einrichtungen vorbehalten sein, die als Träger für diese Maßnahme zertifiziert sind. Der Caritasverband besitzt bisher ein solches Zertifikat nicht, wohl aber könnte die Kreisvolkshochschule aufgrund ihrer Inhaus-Fähigkeit Kurse durchführen.

Eine Übergangslösung, für die seitens des BMAS Zeichen des Wohlwollens signalisiert werden, könnten die berufsvorbereitenden Maßnahmen (BVB-Maßnahmen) darstellen, für die über die Arbeitsagenturen SGB-III-Mittel zur Verfügung stehen. Wenn das Kontingent bei den Arbeitsagenturen erhöht wird, wäre eine Unterbringung von SGB-II-Empfängern möglich. Die BVB-Maßnahmen sind allerdings zeitlich begrenzt (8-12 Monate) und können nur eine Teilqualifizierung hinsichtlich eines Hauptschulabschlusses bieten. Darüber hinaus wären eigene Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

 

Herr Bankes verlässt die Sitzung um 19:40 Uhr.

 

Herr Nolte äußert sein Unverständnis über die Haltung des BMAS bezüglich der Förderung der Hauptabschlusskurse, durch die eine bewährte Struktur auf der Grundlage einer 3-jährigen Erfahrung zerschlagen wird. Herr Nolte nimmt Bezug auf den Antrag des Caritasverbandes vom 15.05.2008 (siehe TOP 3) und wirbt für die Idee, die Mittel, die für die 2. NiKo-Stelle im Haushalt 2008 des Landkreises Peine vorgesehen waren und dieses Jahr nicht benötigt werden, für die Weiterführung der Hauptschulabschlusskurse zu verwenden.

 

Herr Dr. Buhmann schließt eine solche Finanzierung aus formalhaushaltsrechtlichen Gründen aus, da sich für die NiKo-Stellen keine Mittel, sondern Stellen anteile im Haushalt befinden.

 

Frau Müller-Alarcón und Frau Bremer verlassen die Sitzung um 19:45 Uhr.

 

Herr Fechner vertritt die Ansicht, dass eine Anschub- oder Überbrückungsfinanzierung wegen der unsicheren Gesamtfinanzierung ohnehin nicht sinnvoll sei, und kann sich eher vorstellen, einer außerplanmäßige Ausgabe über die Finanzierung des gesamten einjährigen Kurses zuzustimmen.

 

In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses daran gelegen ist, die Hauptschulabschlusskurse ohne Unterbrechung weiterführen zu lassen.

 

Dem Vorschlag von Herrn Fechner, die Verwaltung mit der Suche und Prüfung von Lösungsmöglichkeiten zu beauftragen, stimmt der Jugendhilfeausschuss zu. Sollten sich positive Möglichkeiten abzeichnen, soll die Verwaltung eine außerordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der Sommerpause einberufen.

 

Der Antrag des Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V. vom 15.05.2008 wird mehrheitlich abgelehnt.