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Auszug - Sozialhilfe in Pflegeheimen - eine Konzeption zur Realisierung von Einsparungen  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.06.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
Ort: Sitzungsraum unter dem Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Fachdienstleiter (im folgenden FDL genannt) Schröter beschreibt zunächst die Ausgangslage und erläutert dabei die demographisc

Fachdienstleiter (im folgenden FDL genannt) Schröter beschreibt zunächst die Ausgangslage und erläutert dabei die demographische Entwicklung sowie die gesetzlichen Grundlagen bei der Gewährung von Sozialhilfe in Pflegeheimen. Anschließend beschreibt er die Bestandserhebung: Er stellt die Preisspanne zwischen den kostengünstigsten Einrichtungen und den Heimen mit den höchsten Preisen dar. Anschließend unterteilt er die Gesamtzahl der Einrichtungen in drei Preiskategorien. In einem folgenden Schritt bildet er einen Bezug der drei Preiskategorien zur Belegung durch Sozialhilfeempfänger/innen. Dabei ergibt sich, dass 49% der Hilfeempfänger/innen in einer Einrichtung mit hohen Preisen leben, aber nur 1% in Einrichtungen mit niedrigen Entgelten. FDL Schröter liefert anhand von Rechenbeispielen eine mögliche Erklärung für dieses Wahlverhalten, allerdings räumt er ein, dass es neben finanziellen Erwägungen auch andere Auswahlkriterien wie beispielsweise die Nähe zum bisherigen Wohnort, die Nähe zu Verwandten und Freunden usw. gebe. Im weiteren Verlauf des Vortrags erläutert FDL Schröter die rechtliche Situation, insbesondere bezüglich des Wunsch- und Wahlrechts einschließlich der dazugehörigen Schranke, sowie die finanzielle Dimension bei 235 Hilfeempfängern/-innen. Zum Abschluss gibt er einen Überblick für eine mögliche Vorgehensweise inklusive Evaluation. Demnach sollen von einer Pflegefachkraft Beratungsgespräche mit den pflegebedürftigen Personen mit dem Ziel geführt werden, einen Heimaufenthalt zu vermeiden oder die Heimauswahl zu thematisieren und Informationen über die Einrichtungen, Kosten usw. weiterzugeben.

 

Fachbereichsleiter (im folgenden FBL genannt) Dr. Buhmann erklärt, dass der Vortrag von FDL Schröter die Bestandsaufnahme der Verwaltung darstelle. Wenn die Verwaltung einen solchen Sachverhalt erkennt, müsse sie handeln. Deshalb seien Einzelgespräche mit Heimbetreibern/-innen geführt worden mit dem Ziel, die skizzierte Vorgehensweise zum 01. Juli 2006 umzusetzen. Seitens der Einrichtungen rege sich jedoch Protest, der teilweise in der Androhung von juristischen Schritten münde. Die Verwaltung erkenne das Recht der Heimbetreiber/innen auf Einbeziehung an und habe den Termin 01. Juli 2006 fallen gelassen. Stattdessen werde am 10. Juli 2006 ein Treffen mit den Betreibern/-innen stattfinden, bei dem über die Problematik gesprochen werden solle. Dabei sei das Wunsch- und Wahlrecht ein heikler Punkt, des weiteren gebe es Hinweise, dass die mögliche Pflegefachkraft eventuell nicht objektiv sei. Die gesamte Thematik solle am 10. Juli in einem offenen Dialog vor dem Hintergrund der vorgestellten Bestandsaufnahme und dem Zwang zu Einsparungen behandelt werden. Sofern die Heimbetreiber/innen praktikable Alternativen vorstellen können, werde die Verwaltung nicht auf ihrem Verfahren bestehen. FBL Dr. Buhmann betont, dass das Ziel die Herbeiführung eines Konsens sei.

 

KTA Schlaugat offenbart eine Ambivalenz, da einerseits das Wunsch- und Wahlrecht ein hohes Gut darstelle, andererseits die Kreistagsabgeordneten sparsam mit den Kreisfinanzen wirtschaften müssen. Sie wünscht zu wissen, ob eine Prüfung dahingehend stattgefunden habe, dass die im Vortrag von FDL Schröter genannte Verteilung auf die einzelnen Preiskategorien finanzielle Gründe hatte. Zum Verfahren beklagt sie, dass es keine Pflegekonferenz gebe, die vor mehreren Jahren bestanden habe und in der die erforderliche Diskussion hätte geführt werden können. Sie regt an, die Pflegekonferenz wiederzubeleben.

 

FDL Schröter antwortet, dass die Beweggründe nicht überprüft worden seien, weil dies bei Personen, die schon längere Zeit in einer Einrichtung wohnen, kaum noch nachvollzogen werden könne. Im übrigen werde das Wunsch- und Wahlrecht auch seitens der Verwaltung als hohes Gut gesehen.

 

KTA Schridde fragt, worin der Unterschied zwischen einem preisgünstigen und einem weniger preisgünstigen Heim bestehe und ob sich die Unterschiede in der Ausstattung, der Pflege u.ä. wiederspiegeln würden. Es dürfe nicht sein, dass es aus finanziellen Gründen Unterschiede bei der Pflege gebe.

 

KTA Fechner dankt zunächst FDL Schröter für den Vortrag, dessen sachlogische Vorgehensweise ihm einleuchte. Der angestrebte Dialog müsse zweifelsohne geführt werden, aber er müsse terminiert werden. Hinsichtlich der Intention der Überlegungen erklärt er, dass man immer noch bessere und teurere Einrichtungen finden könne. Es müssen die Leistungen vorgehalten werden, die angemessen seien. Das Niveau müsse dabei schon recht ordentlich sein, dürfe aber nur bis zu einer bestimmten Grenze reichen. Er betont nochmals, dass das unter dieser Grenze liegende Minimum an Versorgung ein hohes Niveau haben müsse. Bezüglich der angesprochenen Pflegekonferenz äußert sich KTA Fechner ablehnend, weil es sich um ein weiteres Gremium handeln würde, dessen Installation bei dieser Thematik entbehrlich sei. Des weiteren regt er an, in die Präsentation die Vergleichsberechnung um die Kategorie ‚bei gleichem Taschengeld’ zu erweitern. Ferner bittet KTA Fechner darum, die Präsentation als Ausdruck dem Protokoll beizufügen.

 

KTA Streichert stellt zunächst die Frage nach der Vorgehensweise in den Nachbarkommunen. Des weiteren wünscht er darüber Auskunft, wie mit den Heimbewohnern/-innen verfahren werden solle, die aus anderen Kommunen in eine Einrichtung innerhalb des Landkreises gekommen seien.

 

KTA Schlaugat schließt sich der Frage nach dem Vorgehen in anderen Kommunen an. Ferner betont sie, sich nicht von dem Wunsch- und Wahlrecht verabschieden zu wollen. Hinsichtlich der Pflegekonferenz widerspricht sie KTA Fechner und betont den möglichen Nutzen eines solchen Gremiums, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung.

 

KTA von Schwartz hinterfragt die Prozentwerte bei der Verteilung der Hilfe­empfänger/innen auf die drei Preiskategorien.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass der Dialog mit den Pflegeheimen auf den 10. Juli 2006 festgesetzt sei und er auf eine Annäherung hoffe. Hinsichtlich der von KTA Fechner angesprochenen Terminierung bemerkt er, dass bis zum Herbst diesen Jahres eine Klärung, nach Möglichkeit im Konsens, erfolgt sein solle. Die frühere Pflegekonferenz sei für die Erstellung des Örtlichen Pflegeberichts nach dem Niedersächsischen Pflegeversicherungsgesetz einberufen worden und werde für die Fortschreibung dieses Berichtes erneut benötigt. Für das heute diskutierte Thema ‚Einsparungen’ sei ein solches Gremium nicht geeignet. Die Frage von KTA Schridde zu den Ursachen der Preisunterschiede beantwortet FBL Dr. Buhmann mit der Nennung von möglichen Gründen, beispielsweise dem Vorhalten einer Küche in manchen Einrichtungen. Zur Festlegung eines qualitativ guten Minimums erklärt er, dass eine solche Diskussion der Qualität nicht weiterführe, da erst eine Einrichtung zertifiziert sei. Die übrigen Heime unterliegen regelmäßigen Kontrollen des Medizi­nischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), des Gesundheitsamtes und der Heimaufsicht. Anschließend erläutert er die Angaben zur Belegung in den einzelnen Preiskategorien.

 

KTA Schulz erklärt, dass er Sozialhilfeempfängern/-innen nicht pauschal unterstellen wolle, in teuere Einrichtungen zu ziehen. Reiche Menschen hätten eine andere Herangehensweise an solche Fragen. Er lobt die Präsentation von FDL Schröter und den aufgezeigten Lösungsweg. Allerdings betont er, dass das Wunsch- und Wahlrecht im Mittelpunkt stehen müsse.

 

KTA Fechner sieht durchaus Bedarf für eine Erweiterung des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales (AFAS) um ein/en Pflegesachverständige/n, da der Ausschuss ansonsten bei einem solch speziellen Thema nicht mehr mitgestalten könne, obwohl es in den Ausschuss gehöre. Er wünscht, dass der Ausschuss nach dem Dialog über die Ergebnisse unterrichtet werde. Des weiteren betont er, dass bei dem Gespräch eine Mindestgrenze für Qualitätsstandards gezogen werden müsse.

 

KTA von Schwartz unterstreicht, dass die Sozialhilfeempfänger/innen nicht nur nach finanziellen Gesichtspunkten entscheiden würden, da das erste Kriterium wohl die Ortsnähe sei, was sie anhand eines Beispiels untermauert.

 

FDL Schröter antwortet, dass bei der Stichtagserhebung die Gründe, die zur Heimwahl geführt haben, aus dem schon genannten Grund nicht hinterfragt worden seien.

 

KTA Schrader fragt, wie Qualitätsmerkmale festgelegt werden sollen.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet zunächst, dass der Landkreis Hildesheim und einige Kommunen im süddeutschen Raum ein Verfahren entwickelt haben und damit arbeiten. Die dort gemachten Erfahrungen würden berücksichtigt werden, zudem hoffe er auf entsprechende Vorschläge seitens der Heimbetreiber/innen. Näheres werde das Gespräch am 10. Juli 2006 ergeben.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass der Ausschuss informiert sei.