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Auszug - Bericht der Verwaltung - Wenser Allee; Unterschutzstellung gem. § 28 NNatG -  

Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.11.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenzraum
Ort: Burgstraße 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Herr Gemba berichtet über den aktuellen Stand der Ausweisung der Allee bei Wense als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ gem

Herr Gemba berichtet über den aktuellen Stand der Ausweisung der Allee bei Wense als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ gem. § 28 NNatG.

 

Aufgrund des 2007 vom Kreistag beschlossenen Mehrjahresbauprogrammes für Straßen und Radwege war die Kreisstraße 69 zwischen Wense und der B 214 in 2008 zum Ausbau mit begleitendem Radweg vorgesehen. Dies wäre nur durch Verlust der nördlichen Baumreihe auf einer Länge von 750 m möglich gewesen.

 

Auf Beschluss des Kreisausschusses vom 14.5.2008 soll jedoch der gesamte Stand als „geschützter Landschaftsbestandteil“ dauerhaft gesichert werden. Die Ausbauplanung wurde daraufhin durch den Fachdienst 25 (Straßen) eingestellt.

 

Der Fachdienst 21 – Umwelt – hat beschlussgemäß eine Schutzsatzung entworfen und das Beteiligungsverfahren gem. § 30 NNatG am 15.10.08 eingeleitet. Die betroffenen Verbände und Träger öffentlicher Belange haben Zeit bis zum 16.12.2008 zur Abgabe ihrer Stellungnahme.

 

In den ersten Eingängen werden keine besonderen Bedenken vorgetragen.

 

Das Inkrafttreten der Satzung bedarf eines Kreistagsbeschlusses. Dieser könnte frühestens in der Sitzung am 11.03.2009 erfolgen.

 

Der verkehrssichere Zustand der Straße wird sichergestellt.

 

 

Kommunales nachhaltiges Energiemanagement

 

 

Herrr Voß vom Immobilienwirtschaftsbetrieb des Landkreises Peine trägt anhand einer Powerpoint-Präsentation den Tätigkeitsbericht des Energiemanagers vor.

 

 

Dieser Bericht ist als Anlage 2 dem Protokoll beigefügt und steht auch im Internet unter der Adresse Energiebericht zur Verfügung.