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Auszug - Informationen der Verwaltung  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass nach der Vorstellung der Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchung 2008 in der 14. AFAS-Sitzung von KTA Plett die Frage nach der Nationalität der Schüler/innen, die im Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besucht haben, aufgeworfen worden sei. Da die Antwort nicht sofort gegeben werden konnte, werde sie nunmehr nachgereicht. Demnach handelt es sich bei den 14 Schülern/-innen ausnahmslos um deutsche Kinder (8 Jungen, 6 Mädchen).

 

Des Weiteren schlägt FBL Dr. Buhmann den 04. September 2009 als Termin für die nächste Arbeitsmarktkonferenz vor. Seitens der Ausschussmitglieder wird Zustimmung signalisiert. Bezüglich des Inhaltes stehen drei Themen zur Diskussion: a) Zeitarbeit – Realität und Konsequenzen, b) Bürgerschaftliches Engagement – Brauchen wir gemeinwohlorientierte Arbeit? und c) Staatliche Unterstützung trotz Erwerbseinkommen? Stichwort Mindestlohn. Es wird übereingekommen, in der nächsten Sitzung das Thema der Arbeitsmarktkonferenz festzulegen. Bis dahin werden die Fraktionen über die zur Auswahl stehenden Themen beraten.

 

FBL Dr. Buhmann gibt bekannt, dass im Bereich der Heimaufsicht/Seniorenberatung eine Stelle mit Herrn Oreskovic besetzt sei, zusätzlich sei eine halbe Stelle beschlossen worden. Angesichts des Arbeitsaufwandes bei der Seniorenberatung überlege die Verwaltung, Herrn Oreskovic je zur Hälfte mit der Seniorenberatung und der Heimaufsicht zu betrauen. Die zusätzliche halbe Stelle solle auf eine volle Stelle heraufgesetzt werden und sich ausschließlich um die Heimaufsicht kümmern. Die für diesen Bereich somit erforderlichen weiteren Stellenanteile können im Fachdienst Soziales an anderer Stelle eingespart werden, sodass keine Stellenausweitung erfolge. Die Alternative wäre der Wegfall dieser Stellenanteile  im Fachdienst Soziales und eine Arbeitsüberlastung im Bereich Seniorenberatung/Heimaufsicht. FBL Dr. Buhmann bittet um ein Signal der Politik.

 

 

 

 

KTA Schlaugat stellt die Frage nach der Qualifikation der/s neuen Stelleninhabers. Ferner möchte sie wissen, für wie viele Heime diese Person zuständig sein solle und ob die Stellenausweitung im Bereich Seniorenberatung/Heimaufsicht wirklich kostenneutral sei.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass circa 20% bis 30% der Arbeit von Herrn Oreskovic auf die neue, dann volle Stelle übergehen solle. Damit hätte Herr Oreskovic ausreichend Zeit für die Organisation der Seniorenfahrten, der Seniorenberatung und der Erstellung des Seniorenwegweisers. Die benötigten zusätzlichen Stellenanteile würden an anderer Stelle im Fachdienst Soziales wegfallen, letztlich also umgeschichtet werden. Als Qualifikation werde der Angestelltenlehrgang II verlangt, was die höchste Ausbildung für Angestellte sei, die die Verwaltung biete. Er räumt ein, dass diese Ausbildung verschiedene Rechtsgebiete abdecke, sodass eine zusätzliche Spezialisierung erforderlich sei. Dies sei jedoch üblich und betreffe jede Stellenbesetzung.

 

Der Vorsitzende, KTA Fechner, schlägt die weitere Behandlung im Kreisausschuss vor.

 

FDL Sommer gibt bekannt, dass es zu den Fahrtkosten für Personen mit Mehraufwandsentschädigung (sog. MAE-Kräfte) ein Urteil des Bundessozialgerichtes gebe. Das Urteil werde derzeit analysiert und gegebenenfalls würden die erforderlichen Konsequenzen gezogen. Der Landkreis Peine strebe aus Gerechtigkeitsgründen eine Beibehaltung der bedarfsorientierten Bezahlung an, weil weiter entfernte Einsatzorte höhere Kosten verursachen würden als nahegelegene. Somit wäre die Gewährung einer Pauschale ungerecht. Allerdings müsse geprüft werden, ob diese Vorgehensweise mit dem Urteil vereinbar sei.

 

Des Weiteren unterrichtet FDL Sommer den Ausschuss darüber, dass die § 16 a-SGB II-Maßnahmen nicht gut funktioniert haben. Aus diesem Grund seien für die jetzigen § 16 e-SGB II-Maßnahmen für Personen mit Mehrfachhemmnissen Mittel zur Ko-Finanzierung im Haushalt eingestellt.