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Auszug - Vorlage eines Satzungsentwurfes für einen Förderverein für Senioren- und Pflegeheime (Antrag von KTA Fechner vom 12. Feb. 2009)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.03.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, KTA Fechner, erläutert in seiner Eigenschaft als Ausschussmitglied seinen Antrag vom 12

Der Vorsitzende, KTA Fechner, erläutert in seiner Eigenschaft als Ausschussmitglied seinen Antrag vom 12. Februar 2009. Dabei begründet er intensiv die Notwendigkeit der Bildung von Fördervereinen und die Notwendigkeit, diesen bei der komplexen Materie des Satzungsrechts einen Satzungsentwurf zur Verfügung zu stellen.

 

KTA Schlaugat erklärt, dass bei bürgerschaftlichem Engagement, und das wolle KTA Fechner ja fördern, der Satzungsentwurf beim Amtsgericht anzufordern sei. Sie sehe die Erstellung eines Satzungsentwurfes nicht als Aufgabe der Kreisverwaltung an. Der Bildung von Fördervereinen für Alten- und Pflegeheime halte sie aber grundsätzlich für positiv.

 

BV Heuer wirft zwei Fragen auf: Zunächst möchte er wissen, was mit der Formulierung ‚stärkende Funktion’ bezüglich des Wirkens der Fördervereine gemeint sei. Des Weiteren weist er auf das Erfordernis hin, für eine Vereinsgründung sieben Personen zu benötigen. Er fragt, wer dafür vorgesehen sei.

 

KTA Fechner antwortet, dass es sich bei den Personen um Personen vor Ort handeln könnte, z.B. aus dem Bereich Kirche, aus den Vereinen, aber auch Einzelpersonen. Die ‚stärkende Funktion’ sehe er in der Möglichkeit eines Fördervereins, Geld sammeln und damit die Aktivitäten in einer Einrichtung unterstützen zu können. Außerdem könnten die Einrichtungen besucht werden, wobei auch einzelne Bewohner/innen gezielt aufgesucht werden könnten. Ferner könnte ein Förderverein eigene Programme entwickeln und damit das Angebot der jeweiligen Einrichtung ergänzen. Als Beispiel für Einsätze verweist er auf die ‚Grünen Engel’ im Krankenhaus.

 

KTA Konrad erklärt, dass er das Ziel grundsätzlich für unterstützenswert halte, aber auch er sehe, wie schon KTA Schlaugat, die Erstellung eines Satzungsentwurfs nicht als Aufgabe des Landkreises Peine an. Er sei jedoch selber Mitglied im Vorstand des Fördervereins der Jugendarrestanstalt Peine und dieser habe eine Satzung, die sich

 

 

 

 

über alle relevanten Bereiche erstrecke, entwickelt und vom Amtsgericht juristisch überprüfen lassen. Er wäre bereit, diese Satzung als Muster zur Verfügung zu stellen, allerdings müsste der Vereinszweck und die inhaltliche Ausgestaltung individuell überarbeitet werden.

 

FDL Schröter weist darauf hin, dass im Internet unter dem Stichwort ‚Vereinsrecht’ Seiten mit Satzungen zu finden seien. Individuelle Details seien darin nicht enthalten, sodass eine entsprechende Überarbeitung erfolgen müsste. Angesichts der Komplexität der Materie halte er eine notarielle Beratung der Interessierten für sinnvoll.

 

KTA Fechner entnimmt der Diskussion, dass die Erstellung eines Satzungsentwurfes durch den Landkreis nicht als erforderlich angesehen wird, gleichwohl aber die Idee von Fördervereinen für Alten- und Pflegeheime positiv aufgenommen werde. Interessierte können sich auf anderen Wegen über Satzungsinhalte informieren. Damit sei sein Anliegen, das Thema anzustoßen und in die Öffentlichkeit zu transportieren, erfüllt. Die ebenfalls gewünschte Hilfestellung könne auf anderem Wege erlangt werden. Aufgrund dieses Ergebnisses der Diskussion zieht KTA Fechner seinen Antrag vom 12. Februar 2009 zurück.