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Auszug - Der Jugendhilfeausschuss (rechtliche Grundlagen, Auftrag)  

Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 23.06.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Zeltplatz Eltze
Ort: B444, 31311 Uetze - Eltze
 
Wortprotokoll

Herr Friehe erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen anhand der bereits mit der Einladung zugegangenen Unterlagen

Herr Friehe erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen anhand der bereits mit der Einladung zugegangenen Unterlagen. Er weist insbesondere auf die besondere Stellung des Jugendamtes, geregelt im SGB VIII, hin. Dieses besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

Herr Friehe geht in seinen Ausführungen außerdem insbesondere auf die Allkompetenz des Ausschusses, die Satzung des Jugendamtes, die Beschlussrechte sowie die dreistufige Aufgaben–und Kompetenzabgrenzung ein. So könne der Jugendhilfeausschuss z.B. nur im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft gefassten Beschlüsse und im Rahmen des vom Kreistag bereitgestellten Budgets entscheiden.

 

Herr Dr. Buhmann erklärt in diesem Zusammenhang, dass der Jugendhilfeausschuss nicht entscheiden könne, ob zu besetzende Stellen intern oder extern ausgeschrieben werden sollen. Hierzu liege ihm ein Vermerk des Rechtsamtes vor, der noch zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Bankes erkundigt sich, ob die Satzungen in anderen Landkreisen genauso verfasst wurden wie die des Landkreises Peine. Herr Friehe erläutert hierzu, dass der Rahmen der Satzung verbindlich für alle Landkreise im KJHG geregelt sei.

 

Herr Upadeck bittet darum, ihm die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da er keine Einladung erhalten habe.