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Auszug - Mittelverwendung Eingliederungsleistungen 2010  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FDL Scharf gibt zunächst eine allgemeine Einführung in das Thema

FDL Scharf gibt zunächst eine allgemeine Einführung in das Thema. Dann legt sie zunächst die Entwicklung der Zahl der Hilfebedürftigen dar, bevor sie auf den Eingliederungshaushalt 2010 überleitet. Unter Zuhilfenahme von diversen Schaubildern, deren Gesamtpaket bereits mit der Einladung versandt worden war, erläutert sie die Gesamteinnahmesituation. Anschließend stellt sie neben den verfügbaren Mitteln die Mittelverwendung sowie die Maßnahmenplanung vor. Daran anschließend erläutert sie die geplanten Maßnahmen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten.

 

KTA Plett weist darauf hin, dass im Bereich der Mehraufwandsentschädigung 493 Teilnehmerplätze geplant seien. Er wünscht zu wissen, ob die von der Politik zusätzlich beschlossenen 250 Plätze in dieser Zahl enthalten seien oder zu den 493 Plätzen hinzukommen würden.

 

FDL Scharf antwortet, dass die beschlossenen zusätzlichen 250 Plätze bereits in der Gesamtzahl von 493 enthalten seien.

 

 

 

 

KTA Lächelt fragt nach, welche Kosten durch die 22 geplanten Plätze im Bereich der Entgeltvariante entstehen würden.

 

FDL Scharf weist auf das Schaubild hin und nennt die dort aufgeführte Summe von 232.267,30 Euro.

 

Da zunächst keine weiteren Fragen vorliegen, fährt FDL Scharf mit ihrem Vortrag fort und erläutert die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dabei regt sie an, das Thema ‚Aktivierung und Integration für Migranten/-innen’ zum Inhalt der nächsten Arbeitsmarktkonferenz zu machen. Anschließend stellt sie die Leistungen an die Arbeitgeber dar. Der Vortrag schließt mit einer Übersicht bezüglich der Maßnahmen und Instrumente 2010 sowie deren Inhalte.

 

KTA Schlaugat begehrt die Anzahl der Arbeitgeber, die die Leistungen in Höhe von 1.145.724,30 Euro erhalten sollen, zu erfahren, weil es ein sehr hoher Betrag sei.

 

FDL Scharf kann ad hoc keine Zahl nennen, wird aber einen Mittelwert zum Protokoll geben. (Anmerkung des Protokollführers: Am 09. Dez. 2009 hat FDL Sommer in Vertretung von FDL Scharf mitgeteilt, dass beim Teilbudget ‚Leistungen für Arbeitgeber’ von circa 110 Jahresvollzeitstellen ausgegangen werde. Der Begriff ‚Jahresvollzeitstellen’ sei dabei ein Planungsbegriff, der noch nichts über die Zahl der Arbeitgeber aussage. Deren Anzahl könne höher oder niedriger sein, da es größere Arbeitgeber gebe, die wegen der Bereitstellung von mehreren Stellen diese Leistungen auch mehrfach in Anspruch nehmen würden. Allerdings gebe es auch unterjährige Wechsel für eine kalkulierte Vollzeitstelle, sodass diese im Laufe eines Jahres auf mehrere Arbeitgeber entfallen könne. Als Planungsdurchschnitts- und Mittelwert könne die Zahl der Arbeitgeber daher mit 110 angegeben werden, davon fünfzig Stellen mit Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II und 60 Stellen für alle weiteren Arbeitgeberzuschüsse. Ob sich diese Planung realisieren lasse, müsse im Laufe des Jahres 2010 gesehen werden, da die Umsetzung sowohl vom Arbeitsmarkt als auch vom Arbeitgeberverhalten abhängig sei.)

 

FDL Sommer ergänzt, dass der Haushalt des Bundes erst im Jahre 2010 beschlossen werden soll und das Eingliederungskonzept solange über die vorläufige Haushaltsführung umgesetzt werden müsse. Konkret bedeute dies, dass der Bund immer nur begrenzte Mittel zur Verfügung stelle.

 

KTA Konrad bezieht sich bei seiner Wortmeldung auf die verfügbaren Mittel und deren Verwendung. Er stellt fest, dass die Umschichtung zu den Verwaltungskosten bei rund 1,7 Millionen Euro liege. Vor Jahresfrist seien es nur eine Million Euro gewesen. Diese zusätzlichen Gelder würden bei der Eingliederung fehlen, was sicher systemimmanent sei.

 

FDL Scharf bestätigt das. Demnach sei die Umschichtung erforderlich, weil für die Abrechnung zusätzliches Personal benötigt werde. Aufgrund der Deckelung des Verwaltungsbudgets können die zusätzlichen Kosten nicht aufgefangen werden. Die Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget sei vom Bund so gewollt, die Vorgehensweise keine spezielle Peiner Methode.

 

FDL Sommer ergänzt, dass selbst Tariferhöhungen, die rechtlich verbindlich seien, nicht zu einer Erhöhung des Verwaltungsbudgets führen würden. Auch das führe letztlich zu einer höheren Umschichtung aus dem Bereich der Eingliederungsleistungen.

 

 

 

KTA Meyermann fragt nach der Betreuungsquote pro Mitarbeiter/in.

 

FDL Scharf beziffert sie auf rund 200 Kunden/-innen je Mitarbeiter/in.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.