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Auszug - Entwicklung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung - Verkehrssicherheit im Landkreis Peine - Verwendungsvorschläge für Überschüsse aus 2009 - Verwendungsübersicht für Überschüsse aus 2008 - Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesautobahn 2   

Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 22.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/026 Entwicklung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung

- Verkehrssicherheit im Landkreis Peine
- Verwendungsvorschläge für Überschüsse aus 2009
- Verwendungsübersicht für Überschüsse aus 2008
- Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesautobahn 2


   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Straßenverkehr Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Unter Hinweis auf die Informationsvorlage Nr

Unter Hinweis auf die Informationsvorlage Nr. 26/2010 gibt KAR Becker einen kurzen Bericht über die Unfallstatistik. Danach ließ sich die Zahl der Toten auf jährlich etwa zehn reduzieren. Er führt dies auch auf die intensivierten Geschwindigkeitsmessungen zurück. Seiner Einschätzung nach wird sich das genannte Niveau allerdings kaum weiter senken lassen, denn persönliches Fehlverhalten in Form von Alkoholfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Übermut und derlei mehr, wird sich nie vollends ausschließen lassen.

 

Ferner teilt KAR Becker mit, dass zwischenzeitlich die Installation einer Verkehrsbeeinflussungsanlage im BAB-Abschnitt Peine noch in diesem Jahr erreicht werden konnte. Hingegen ist noch immer nicht entschieden, ob auch eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage eingerichtet werden kann. Das Innenministerium prüft derzeit den betreffenden Antrag des Landkreises Peine.

 

Frau KTA Waldeck fordert die Verwaltung dazu auf, auch weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, die Zahl der Verkehrsunfälle durch Prävention kontinuierlich zu senken. Noch im letztjährigen Bericht erklärte es KAR Becker zum Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf Null reduzieren zu wollen. Frau KTA Waldeck würde es bedauern, wenn die Stagnation der Opferzahlen zu Resignation seitens der Verwaltung führen würde.

 

Darüber hinaus bittet Frau KTA Waldeck um Auskunft, warum der Antrag, 20 TEuro für kommunale Geschwindigkeitsmessanlagen aufzuwenden, nicht ausgeführt wurde. KAR Becker erklärt, dass – mit Ausnahme der Gemeinde Lengede – die übrigen kreisangehörigen Kommunen wünschen, dass der Landkreis Peine weiter die in Rede stehende Aufgabe wahrnimmt. Deshalb wurde entschieden, dass dieser weitere Geräte anschafft und bewirtschaftet, zumal es in der Vergangenheit dazu kam, dass eine entsprechende Tafel beschädigt weitergegeben wurde, ohne abschließend klären zu können, ob Mitarbeiter der abgebenden oder der annehmenden Kommune dafür verantwortlich waren.

 

KTA W. Belte vermisst im Bericht einen Hinweis auf die mit der Verkehrsüberwachung erzielten Einnahmen.

Des Weiteren möchte er wissen, ob die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der Bundesautobahn auch zu Ahndungen festgestellter Verkehrsordnungswidrigkeiten mit ausländischen Kraftfahrzeugen führen würde. Dieses, so KAR Becker, sei bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen außerhalb der EU nicht erfolgversprechend möglich. Bei Fahrzeugen, die hingegen im EU-Ausland zugelassen wurden, könnten Vollstreckungsbestrebungen durchaus erfolgreich sein.

 

Hiernach formuliert KTA Ahlers folgenden Antrag:

„Ausstatten der Verkehrsbeeinflussungsanlage auf der BAB 2 mit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage des Landkreises Peine.“

 

Auf Nachfrage von Frau KTA Waldeck, ob überhaupt entsprechende Gelder vorhanden wären, entgegnen EKR Heiß und KAR Becker, dass Mittel in einer dafür erwarteten Größenordnung von etwa bis zu 150 TEuro zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Nach kurzer Erörterung entscheidet der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz einvernehmlich, dass dieser Antrag zunächst zur Beratung in die Fraktionen verwiesen werden soll. Hiernach soll er unmittelbar dem Kreisausschuss zur Vorbereitung eines Kreistagsbeschlusses vorgelegt werden.

 

Im Übrigen nimmt der Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz von der Vorlage Nr. 26/2010 Kenntnis.