Inhalt

Auszug - Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt (Herr Eckardt, Geschäftsführer BBg) (Antrag von KTA Meyermann, s. TOP 9 im Protokoll der 18. Sitzung)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.04.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Herr Olaf Eckardt, Geschäftsführer der ‚Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH’ (im Folgenden BBg genannt) weist als Einführung darauf hin, dass der Aufbau der Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt auf einem Beschluss d

Herr Olaf Eckardt, Geschäftsführer der ‚Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH’ (im Folgenden BBg genannt) weist als Einführung darauf hin, dass der Aufbau der Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt auf einem Beschluss des Kreisausschusses beruhe. Angestrebt werde eine Teilnehmerzahl von 250 Personen, die eine praktische Tätigkeit nach den Kriterien für Mehraufwandsentschädigungen mit sozialpädagogischer Begleitung ausüben sollen. Seit dem Jahresanfang 2010 sei die Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt mit fünf Bereichen gestartet. Derzeit nehmen 98 Personen daran teil. Bei den bestehenden Bereichen handele es sich um die Spielzeugdrehscheibe mit dreißig Teilnehmern/-innen, die Holzwerkstatt mit achtzehn Teilnehmern/-innen, die Verkehrszählung mit vierzehn Teilnehmern/-innen, die Metalldemontage mit achtzehn Teilnehmern/-innen und die Fahrradwerkstatt mit achtzehn Teilnehmern/-innen. Die Holzwerkstatt sei für die Möblierung des öffentlichen Raumes zuständig, beispielsweise für die Anfertigung von Nistkästen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Verkehrszählung erfolge in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Straßenverkehr und greife eine Maßnahme aus den 1980er Jahren auf. Einsatzorte seien Unfallschwerpunkte sowie Orte mit einer hohen Verkehrsbelastung. Im Bereich der Metalldemontage werden beispielsweise EDV-Geräte ausgewertet. Anschließend nennt Herr Eckardt weitere Maßnahmen und Inhalte, z.B. die Durchführung eines Netzwerke-Seminars wegen der EDV-Anbindung, das Anlegen eines Blindengartens, das Anlegen eines Energiewaldes zur Gewinnung von schnell nachwachsenden Rohstoffen in Stedum, die Anlage eines Spielplatzkatasters, das Betreiben einer Cafeteria sowie das Betreiben einer PC-Werkstatt als neueste Idee.

 

Frau Christina Buhtz, Sozialarbeiterin bei der Spielzeugdrehscheibe, fährt mit der Darstellung fort und beschreibt, wie das angelieferte, kaputte Spielzeug restauriert und hergerichtet werde. Anschließend erfolge eine Abgabe an bedürftige Personen, Schulen oder Kindergärten. Dabei werde ein von den Teilnehmern/-innen selber entwickeltes Punktesystem angewendet, um die Wertigkeit der Spielzeuge zu berücksichtigen. Die Teilnehmer/innen der Spielzeugdrehscheibe arbeiten nach Dienstplänen in fünf Arbeitsgruppen: Die erste Gruppe sei für die Akquirierung, also das Besorgen des Spielzeugs, zuständig. Dazu gehöre auch die entsprechende Werbung. Die zweite Arbeitsgruppe sei für die Werbung für die Spielzeugdrehscheibe zuständig. Sie erstelle beispielsweise Faltblätter und Plakate. Außerdem sei sie für die Durchführung von Veranstaltungen zuständig, z.B. bei der Peiner Tafel. Die dritte Gruppe reinige und repariere das angelieferte Spielzeug, während die vierte Arbeitsgruppe für die Logistik zuständig sei. Das bedeute, dass jedes Spielzeug eine Nummer und jedes Spiel einen Namen erhalte und erfasst werde. Auf diese Weise könne jederzeit festgestellt werden, in welchem Stadium sich jedes einzelne Spielzeug befinde. Zudem gehöre die Lagerhaltung zu den Aufgaben dieser Arbeitsgruppe. Die fünfte Gruppe sei für die Spielzeugabgabe zuständig. Frau Buhtz erläutert, dass jede/r Teilnehmer/in an drei Tagen in der Woche arbeite und an einem Tag eine Schulung erhalte, an der maximal elf Personen teilnehmen. Bei diesen Schulungen werde den Teilnehmern/-innen die Eigen- und Fremdwahrnehmung erläutert sowie mit ihnen ein Bewerbungstraining durchgeführt. Der Personalschlüssel der Spielzeugdrehscheibe bestehe aus zwei Sozialarbeiterstellen sowie einer Stelle als Fachanleiter/in für die Arbeitsgruppen. Die sozialpädagogische Begleitung diene dem Konflikttraining, der Beratung sowie der Durchführung von Einzelgesprächen, was aufgrund der multiplen Problemlagen der Teilnehmer/innen wichtig sei. Die Teilnahme an der Spielzeugdrehscheibe solle die Teilnehmer/innen nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, sondern Vermittlungshemmnisse abbauen und damit die Voraussetzungen für eine spätere Vermittlung schaffen. Frau Buhtz schließt ihren Vortrag mit dem Wunsch nach einer besseren Vernetzung und Kooperation mit den Institutionen im Landkreis Peine.

 

KTA Lächelt fragt nach, ob es sich bei den 98 Plätzen um solche mit einem Euro als Mehraufwandsentschädigung handele.

 

Fachdienstleiterin Scharf (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) bejaht dies.

 

KTA Lächelt wünscht zu wissen, ob Gewinne erzielt werden.

 

Frau Buhtz verneint dieses.

 

KTA Schlaugat bemängelt, dass Frau Buhtz ausschließlich in der männlichen Form gesprochen habe. Außerdem fehle ihr eine Angabe zur Verteilung nach den Geschlechtern.

 

 

 

Frau Buhtz erklärt, dass sie bei der Verwendung der männlichen Form selbstverständlich auch die weibliche Form einbezogen habe. Im Team seien drei Frauen, bei den teilnehmenden Personen sei ungefähr die Hälfte weiblich und die Hälfte männlich.

 

KTA Thiemann tut kund, dass er mit BV Lange die Einrichtung besucht habe. Als gelerntem Tischler sei ihm dabei die minderwertige Ausrüstung aufgefallen. Er wünscht zu wissen, ob es zukünftig eine bessere Ausstattung geben werde.

 

Herr Eckardt antwortet, dass die Ausstattung von der gesamtwirtschaftlichen Situation der BBg abhänge. Das derzeit verwendete Material stamme aus anderen BBg-Bereichen. Sofern es die finanziellen Möglichkeiten zulassen und das Projekt gut laufe, seien Investitionen in neue Geräte nicht ausgeschlossen.

 

KTA Plett begehrt zu wissen, wie lange die Teilnehmer/innen in der Maßnahme bleiben.

 

Frau Buhtz nennt acht Monate als Verweildauer.

 

Herr Eckardt ergänzt, dass es im Durchschnitt sechs Monate seien, was grundsätzlich auch für die anderen Bereiche gelte.

 

KTA Meyermann weist auf das Angebot der Kreisvolkshochschule (im Folgenden KVHS genannt) im Rahmen der Maßnahme ‚Sprungbrett’ hin und fragt an, ob die Spielzeugdrehscheibe in Konkurrenz zum Angebot der KVHS stehe.

 

Herr Eckardt entgegnet, dass der qualifizierende Anteil bei der KVHS-Maßnahme höher als bei der Spielzeugdrehscheibe sei, weil letztere im Arbeitsmarktbereich operiere. Es handele sich also um zwei unterschiedliche Instrumente.

 

KTA Schlaugat fragt nach, ob man die beiden Maßnahmen zusammenlegen könne.

 

FDL Scharf antwortet, dass die Spielzeugdrehscheibe eine niederschwellige Qualifizierungsmaßnahme sei, während die KVHS Weiterbildungsmaßnahmen anbiete. Insoweit gebe es keine Konkurrenz. Angesichts der unterschiedlichen Zielrichtung unterscheide sich der Teilnehmerkreis. Natürlich gebe es einzelne Standardelemente, die in beiden Instrumenten zu finden seien, z.B. das Anlegen von Bewerbungsmappen.

 

KTA Lächelt fragt an, wie viele Personen bislang in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden sind.

 

Frau Buhtz erwidert, dass die Maßnahme erst Anfang des Jahres angelaufen sei und derzeit noch laufe. Deshalb könne es noch keine diesbezüglichen Ergebnisse geben. Es sei aber bereits gelungen, einige Personen in Praktika zu vermitteln.

 

KTA Fechner fragt nach, warum die BBg und nicht die KVHS die Spielzeugdrehscheibe betreibe. Bei einem Betrieb durch die KVHS könnte eine Leitungsebene eingespart werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

FDL Sommer entgegnet, dass sich die Spielzeugdrehscheibe im Rahmen des SGB II bewege. Daher gebe es Instrumente, die unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden können. Das Gesetz unterscheide zudem zwischen den Trägern. Danach sei die KVHS ein Bildungsträger, während die BBg ein Maßnahmenträger sei. Eine Zusammenlegung sei daher nicht möglich.

 

KTA Konrad fragt nach, ob die Beschäftigungszeit von sechs Monaten einmal verlängert werden könne.

 

FDL Scharf bestätigt, dass die Beschäftigungszeit in einer solchen Maßnahme grundsätzlich sechs Monate betrage, allerdings könne sie bei besonderen Vermittlungshemmnissen auch ein Jahr betragen. Nach einem Jahr sei die Maßnahme für die betreffende Person aber zu beenden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.